Die Dinger sind drehende Teile und fallen damit unter das Produktschutzgesetz. Das hieß mal früher Maschinenschutzgesetz, da ist genau geregelt, welche Maximallochdurchmesser ein Zu- und Eingriffschutz bei drehenden Teilen haben darf.
Schon mal einen Zimmer-Ventilator ohne Schutzkorb gesehen. Was interessiert den TÜV ein solches Teil, das ist bereits vor dem TÜV verboten. Anders ausgedrückt: der TÜV kann sowas niemals in die Hände bekommen um es zu prüfen, da bereits der Handel damit innerhalb der EU unzulässig ist. Damit dürfte auch das TÜV-Gutachten für diese Dinger entzaubert sein.
Es ist zwar richtig, dass es kein Verbot in der StVZO für diese Teile gibt, warum auch, bis dahin können die garnicht erst kommen, es gibt auch in der StVO kein Verbot, aus Fahrzeugen auf Passanten mit einer 45er oder 9mm Automatik zu schieße. Ich könnte Dir sogar dafür ein gerichtsgültiges Gutachten schreiben, dass dies nicht gem. StVO verboten ist. Nutzt Dir aber auch nix.
Was ansonsten die "Handhabung" von Verboten angeht ist nun nicht unbedingt ein Abbild von Seriosität einer Firma, man sollte zB. nicht vergessen, das es bereits unter hoher Strafe steht, wenn man Teile nur anbietet, die eine E-Zulassung haben müssen, aber keine haben. Und wenn sich man dann mal irgendwo umschaut zum Thema blaue Standlicht-LED, dann weiß man, dass die Kohle wichtiger als die Gesetze sind.