LKW fährt auf die Linke Spur und ich komme mit 210

Pajam

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Hallo an alle,
Ich bin gerade etwas zügiger nach hause gefahren und es musste ja passieren.
an einer schlecht überschaubaren auffahrt kam ein LKW auf die Fahrbahn der andere LKW fahrer wollte ihn drauf lassen und kommt auf meine Spur und ich von hinten mit 210 am kommen bremsen war nicht mehr.
Ich also auf die rechte spur an den auffahrenden LKW und dem überholenden LKW vorbei und irgendwie noch an dem der auf der rechten spur vor mir fuhr vorbei wieder auf die linke spur.

So jetzt meine frage kann ich so einen LKW fahrer anzeigen und bringt das was bei ausländischen LKWS???


Dank im vorraus
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Pajam
So jetzt meine frage kann ich so einen LKW fahrer anzeigen und bringt das was bei ausländischen LKWS???
Ohne neutrale Zeugen eher nicht. Bei Ausländern schon garnicht. Denn es kann passieren, dass der Gerichtsstand dort ist, wo dem Brummifahrer seine Spedition ist, und ein Rechtsstreit im Ausland ohne Streitwert ..... naja

Was den Lkw betrifft, stelle ich mal Folgendes in den Raum:
a) hat sich der Lkw-Fahrer ausreichend und angemessen darum gekümmert, dass die linke Spur frei ist, bevor er wechselt?
b) hatte der Lkw-Fahrer denn überhaupt eine Chance, Dich rechtzeitig zu sehen? Denke an die Form seines Fahrzeugs und die eingeschränkte Sichtweise. Er hat keinen Innenspiegel. Lag die Stelle in einer dafür ungünstigen Kurve (leicht nach rechts genügt schon)?

Und zu Dir:
Wenn Du geschwindigkeitsbedingt in Kalamitäten kommst, bist Du ganz allgemein nicht angepasst gefahren. Wenn im gleichen fließenden Verkehr andere Fahrzeuge mit 80 km/h mitschwimmen, muss man immer mit sowas rechnen und muss entweder seeeeehr weit vorausschauen oder einfach gemäßigter Gas geben.

Eine Einschätzung zum Sachverhalt mag ich dabei nicht abgeben. Ich denke, es steht bestenfalls 50:50, eine Anzeige bringt also garnix. Du wirst Dich schon wieder beruhigen.

Grüße
Uli
 

TheLordFord

Eroberer
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Hallo

auch wenn ich mich über solche Situationen auch oft ärger (auch ich fahr nicht immer 130).

Es ist gilt auf deutschen Autobahnen die Richtgeschwindigkeit 130.

Ich will jetzt nicht predigen aber wenn du (oder auch ich) schneller fährst ...blah


Grüße
 

Pajam

Doppel Ass
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Da gebe ich euch recht.
jedoch ist die AB bis zu dieser stelle nahezu leer gewesen, daher fahre ich auch ein schneller an der stelle, wenn es von anfang an so voll ist fahre ich auch nicht schneller als 140 bis 60 je nach verkehr.
naja ich bin forh das ich da heil rausgekommen bin.

ich denke nur das ich auch nicht der einzige bin dem sowas passiert und das kann auch mal ins auge gehen wenn ich drüber nachdenke was vor ner woche los war.
da war auch so ein ähnliches bild sodass der bmw vor mirrechts rüber musste damit er nicht reinfährt.

naja in dem sinne wünsche ein schönes WE
 
N

NewFusion

Gast im Fordboard
Hallo zusammen,

erst mal zum Muc:
Denn es kann passieren, dass der Gerichtsstand dort ist, wo dem Brummifahrer seine Spedition ist, und ein Rechtsstreit im Ausland ohne Streitwert ..... naja
Dem ist nicht so, der Gerichtsstand ist do wo der Anzeiger seinen Wohnort hat und seine Anzeige macht.

Dan zu Pajam:
ob die Bahn leer ist oder voll ist doch unerheblich.
Richtgeschwindigkeit ist und bleibt nun mal 130 kmh.
Oder ist das in dem Bereich auch noch eingeschränkt, da Du ja schreibst das es da schlecht einsehbar ist?

Wenn was passiert währe... Arschkarte wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Vor allem bei dem Tempo.

Schönen Gruß an alle.
 
F

FocusST173

Gast im Fordboard
ist mir mit meinem escort passiert nur bei mir war es halt so das ich nicht mehr bremsen konnte und ich dem hinten rein geschossen bin.
der richter gab dem lkw fahrer recht. begründung: man muss mit so einer situation immer rechnen. ende vom lied: ich war der dumme und musste für denn schaden aufkommen.der chef von der firma war im nachhinein so cool drauf das er mir denn schaden an seinem auflieger (immerhin 2500€) "schenkte".
seit dem zeitpunkt bin ich da aufmerksamer...

greetz
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Mal aus wikipedia:

"Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne (oder mit höherem) Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden."
 

toni_test

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Hallo,

Original von NewFusion
Hallo zusammen,

erst mal zum Muc:
Denn es kann passieren, dass der Gerichtsstand dort ist, wo dem Brummifahrer seine Spedition ist, und ein Rechtsstreit im Ausland ohne Streitwert ..... naja
Dem ist nicht so, der Gerichtsstand ist do wo der Anzeiger seinen Wohnort hat und seine Anzeige macht.

Also, hier läuft was schief. Man muß unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht.
Strafrechtlich:
Mit Anzeige ist hier wohl Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige (wg. Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr....) gemeint. Die kannst du jederzeit bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft stellen, die leiten das gegebenenfalls an die örtlich zuständige Dienststelle weiter. Sinn macht das ganze jedoch nur, wenn Du ausreichend Hinweise bzw. Beweise hast, also Kennzeichen des LKW, ev. Beschreibung des Fahrzeugs, Zeugen wären auch nicht schlecht. Eventuell wäre ja auch ne Anzeige gegen den auffahrenden LKW-Fahrer denkbar (Mißachtung der Vorfahrt des fließenden Verkehrs o.ä).
Und hierbei ist der Gerichtsstand des Anzeiger unerheblich. Der Gerichtstand leitet sich aus dem Tatort ab.
Hier haben auch Streitwerte, ausländischer LKW und Verfahren im Ausland nix zu suchen. Auch Ausländer können sich hier strafbar machen.
Zivilrechtlich:
Ist nix zu machen, warum auch? Es ist kein Schaden entstanden.
Schmerzensgeld wegen erlittener seelischer Qualen willst Du wohl nicht geltend machen, oder??


Dan zu Pajam:
ob die Bahn leer ist oder voll ist doch unerheblich.
Richtgeschwindigkeit ist und bleibt nun mal 130 kmh.
Oder ist das in dem Bereich auch noch eingeschränkt, da Du ja schreibst das es da schlecht einsehbar ist?

Wenn was passiert währe... Arschkarte wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Vor allem bei dem Tempo.

Schönen Gruß an alle.

Da geb ich Dir recht. Die Geschwindigkeit muß immer angepasst sein.
Und wenn an einer Auffahrt ein LKW rechts fährt und ein LKW auch noch auffahren will, werde ich schon aufmerksamer, da das geschilderte Fahrverhalten leider mittlerweil die Regel ist (nicht nur von LKW-Fahrern).
Viele ziehen von der Auffahrt, ohne die Beschleunigungsspur auch nur annähernd auszunutzen mit 60 km/h auf die Bahn und zwingen damit die Rechtsfahrer auszuweichen oder stark abzubremesen, aber auch das Freimachen der rechten Spur für die Auffahrenden ohne nach Links zu gucken ist mittlerweil auch zur Regel geworden.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Pajam
So jetzt meine frage kann ich so einen LKW fahrer anzeigen und bringt das was bei ausländischen LKWS???

Anzeigen??? Das ist jetzt ein Spaß oder? Wenn Dich der/diese LKW-Fahrer anzeigen (unangemessene Geschwindigkeit, rechts überholen, Verkehrsgefährdung... um mal nur ein paar Dinge zu nennen) dann haben die deutlich bessere Karten!
 

Baumschubser

Megaposter
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Die besten Karten hat im allgemeinen derjenige, der zuerst halbwegs stichhaltig eine Anzeige schreibt bzw. direkt bei der Polizei vorfährt. Letztendlich wird das aber in den allermeisten Fällen nicht passieren, weil solche Verkehrsverstöße nur schwer nachzuweisen sind, wer hat schon ständig sein Fotohandy schussbereit. In dem Beispiel mit dem ausscherenden LKW hat zwar der bei nen Chrash gundsätzlich die Schuld (selbst ohne Chrash könnte sowas als Nötigung gewertet werden), aber ist der andere deutlich schneller als 130km/h, so bekommt er mindestens eine Mitschuld. Deshalb empfielt es sich keinesfalls, dass man mit Tempo 210 auf eine LKW-Kolonne aufläuft. Einer wird garantiert ausscheren, darauf kann man wetten. Zumindest sollte man solche Fahrmanöver immer einkalkulieren, teils einfach so, teils wegen Halbschlaf, teils wegen reiner Boshaftigkeit.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Da lob ich mir die 3-spurigen ABs hier, das verringert die Wahrscheinlichkeit einer "Lkw-Blockade" ungemein. :D


....nicht ganz ernst gemeint, aber dennoch als Hinweis gedacht.

Grüße
Uli
 

shaft

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Es gibt doch den Spruch, das man innerhalb der überschaubaren Sichtweite bremsen können sollte.
Wenn ich nicht einsehen kann, was vor dem LKW passiert, sollte ich schon hinter dem zum stehen kommen können.

Der LKW Fahrer könnte ja auch mal wegen Personen auf der Fahrbahn/Standstreifen ausscheren.

Solche Gefahren sollte man schon beim schneller fahren mit einkalkulieren.

Nicht nur wie weit man auf der eigenen Fahrspur schauen kann.

:happy:
 

gruffti

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...Richtgeschwindigkeit ist und bleibt 130 km/h. Kein Mensch kann im Spiegel beurteilen, dass da mal eben jemand 80 km/h = 22 m/s zu schnell ist.
Sagen wir der guckt in den Rückspiegel und sieht Dich 5 Sekunden vorher. Dann bist Du 290 m hinter ihm, weit weg also. 2 Sekunden später sind es immer noch ca. 175m (das ist fast doppelt so viel wie ein Fussballplatz lang ist). Eine weitere Sekunde später ist alles zu spät.

Vielleicht denkt ihr mal drüber nach. Nicht das ich solche Geschwindikeiten nicht fahre, aber ich habe die Verantwortung für solch eine Geschwindigkeit wenn ich auf einen LKW aufschliesse. Ich weiss, dass der nur 80km/h fährt. Woher soll der wissen, dass ich 210 km/h fahre.

Eine Anzeige gegen den Fahrer könnte also schnell zum Bumerang werden....
 

Baumschubser

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Andersrum darf der LKW (oder auch ein anderer) nicht ausscheren, wenn er das nicht einschätzen kann. Der Überholende hat Vorfahrt und die darf ihm erstmal keiner nehmen. Egal wie, bei einem Unfall wird die Schuld geteilt und je schneller der Überholende war, desto höher wird sein Schuldanteil gewertet. Diese Regelung ist ebenso richtig wie problematisch. Durch die immer weiter voranschreitende Limitierung auf unseren Autobahnen erledigt sich das aber wohl irgendwann von alleine. Andersrum hätte man solche Gesetze aber auch nicht gebraucht, wenn die Leute etwas weniger stur fahren würden. Viele Probleme sind aber der Verkehrsdichte und der typisch deutschen (und krankhaften) Hetzerei geschuldet.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ich habe oben schon die Frage in den Raum gestellt, ob der Lkw den Flitzer überhaupt hat sehen können - geschweige denn seine Schnelligkeit einschätzen konnte. Ich gehe mal davon aus, dass der Brummi-Fahrer einen ganz regulären Spurwechsel durchgeführt hat. Wer so schnell von hinten an ein langsameres Fahrzeug herankommt, dass er weder dessen Blinker rechtzeitig gesehen hat noch ordentlich auf dessen Geschwindigkeit abbremsen kann, hat ein Problem mit §1 STVO, da er nicht so gefahren ist dass er nicht "sich und andere behindert oder gefährdet" hat. Das nennt man "unangepasste Fahrweise".

Grüße
Uli
 

Baumschubser

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Einem erfahrenen LKW-Fahrer könnte aber genau das unterstellt werden, dass er bei einem Blick in den Rückspiegel hätte abschätzen können, dass sich das Fahrzeug sehr schnell nähert. Im allgemeinen kann man das auch tatsächlich abschätzen, wenn von hinten ein Porsche tiefgeflogen kommt.

Genau so, wie der Schnellfahrer die Annäherung an das langsame Fahrzeug erkennen kann, sollte auch (mit Abstrichen wegen Spiegel natürlich) der Langsamfahrende erkennen, dass von hinten einer schnell ankommt. Der Schnellfahrer kann und darf sich da natürlich nicht drauf verlassen. Dennoch sage ich hier mal, dass es in nicht wenigen Fällen auch ein Stück Boshaftigkeit ist, wenn der vorne ausschert, obwohl es genügen würde, einfach noch 3 sek. auf der Spur zu bleiben und den Überholer vorbei zu lassen.

Ich fahre hin und wieder einen 15tonner, wie alle anderen auf die üblichen 86km/h limitiert, kenne deshalb auch diese Perspektive. Mit ein bissel gutem Willen bremst man keinen aus. Da der andere LKW vor einem im Normalfall vielleicht 3-4km/h weniger fährt, genügt es doch, mal kurz das Gaspedal zu lupfen und den Schnellfahrer vorbei zu lassen.
 
M

Melanie W.

Gast im Fordboard
ist ja alles schön und gut...aber 80% aller rechtfahrer auf der autobahn wissen garnicht das ihr auto oder lkw einen blinker hat...den man benutzen sollte! die ziehen einfach nach rechts und zeigen einem dann auch noch einen vogel...wenn man dann noch mit ach und krach 2m hinter denen auf ihr tempo runtergekommen ist....und schlimmstenfalls war da noch nichtmal jemand den sie überholen wollten, sondern sie sind einfach nur mal so in den weg gefahren...nicht das sie noch überholt werden! :wand

sowas kommt in letzter zeit immer öfter mit lkw's und kleintransportern vor, das ist echt zum :kotz:
 

gruffti

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Original von Baumschubser
Einem erfahrenen LKW-Fahrer könnte aber genau das unterstellt werden, dass er bei einem Blick in den Rückspiegel hätte abschätzen können, dass sich das Fahrzeug sehr schnell nähert. ....

...schade, dass ich Dich nicht schon vor 30 Jahren kannte. Ich habe als Studienarbeit mal genau diesen Test gemacht. Keiner war bei Geschwindigkeiten über 80 km/h auch nur annähernd in der Lage, die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges richtig einzuschätzen (wohlgemerkt nicht über den verzerrenden Rückspiegel). Einzig die Unterscheidung zwischen schnell und sehr schnell funktionierte, wenn man für sehr schnell Geschwindigkeiten über 120 km/h definiert.

Probanden waren Studienkollegen, Strassenwachtfahrer, (Ford-)testfahrer, Rennfahrer, Werkstattmeister usw., insgesamt 45 Personen...
 

Baumschubser

Megaposter
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Um was anderes gings mir auch nicht. Die genaue Gewschwindigkeit kann man nicht abschätzen, selbst die Entfernung zu schätzen dürfte über Spiegel nahezu unmöglich sein. Allerdings müsste ein LKW-Fahrer in der Lage sein, abzuschätzen, ob das Auto von hinten sagen wir mal mit Richtgeschwindigkeit ankommt oder ob es eher ein Jagdflugzeug in Bodennähe ist. Irgendwelche Zwischenwerte oder geringfügige Unterschiede kann natürlich niemand bestimmen.

Das liegt auch daran, dass man immer nur kurz in den Spiegel schauen kann. Besser ist es dann aber schon, wenn hinten als Vergleichsmöglichkeit noch andere Fahrzeuge mit im Blickfeld fahren.

Das Problem haben ja nicht nur die Schnellfahrer, dass sie ausgebremst werden, wenn ich die langsame Kutsche fahre, gehts mir ja auch darum, nicht unnötigen Ärger zu verursachen. Zumal man als LKW-Fahrer unterm Strich selbst auf Etappen von mehreren Hundert Kilometern nur wenige Minuten rausholt, wenn man wie ein Wilder am Begrenzer langhechelt oder eher ruhig mit Tempo knapp unter der Abregelgeschwindigkeit fährt. Irgendwann überholt man dann aber doch, wenn man nämlich den Schrifzug auf der Bordwand des Voraussfahrenden schon auswendig kann. :wow
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von MucCowboy
Wer so schnell von hinten an ein langsameres Fahrzeug herankommt, dass er weder dessen Blinker rechtzeitig gesehen hat noch ordentlich auf dessen Geschwindigkeit abbremsen kann, hat ein Problem mit §1 STVO, da er nicht so gefahren ist dass er nicht "sich und andere behindert oder gefährdet" hat. Das nennt man "unangepasste Fahrweise".

Hier steht alles drin.

Und wenn wir noch mehr der Ansicht sind, daß LKW-Fahrer Ignoranten etc. sind, sie dürfen ganz normal überholen (was naturgemäß bei einem LKW langsamer geht) und müssen nicht davon ausgehen, daß sich wer in "Jagdfliegermanier" nähert und sie dann nicht überholen dürften.
 

Sylvester23

Foren Gott
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Schauen wir doch mal, was Vergleichsurteile sagen - hier das OLG Koblenz.

Quelle:www.wdr.de ( Urteilsdatenbank )

"OLG Koblenz
08.01.2007
Aktenzeichen: 12 U 1181/05
Einstellung in die Datenbank: 30.05.2007
Bearbeitet von: Christine Löwenstein
Quelle: DAV, Pressemitteilung der Verkehrsrechtsanwälte Nr. 08/07


Unfallhaftung von AutobahnrasernWer auf der Autobahn zu schnell fährt, muss unter Umständen bei einem Unfall einen Teil der Kosten auch dann zahlen, wenn er nicht schuld gewesen ist.
Ein Motorradfahrer war auf der Autobahn mit mindestens 190 km/h auf ein Auto aufgefahren, das mit 110 km/h auf die linke Spur gewechselt war. Beim Zusammenstoß wurden die Beteiligten verletzt und die Fahrzeuge beschädigt. Der Motorradfahrer warf dem Autofahrer unachtsames Ausscheren vor und verlangte Schadensersatz und Schmerzengeld. Seine eigenen Haftungsanteil bezifferte er auf 25 Prozent. Die Richter waren anderer Auffassung. Da hier keine eindeutige Schuld festzustellen war, müsse die jeweilige Betriebsgefahr gegeneinander abgewogen werden. Als Betriebsgefahr gilt die Gefahr, die der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit sich bringt. Aufgrund der enormen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h seitens des Motorradfahrers bezifferte das Gericht seine Schuld auf 50 Prozent. Zwar sei eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht verboten, dennoch habe der Mann bei dieser Geschwindigkeit nicht mehr rücksichtsvoll und unfallvermeidend fahren können und damit ein erhebliches Gefahrenpotenzial geschaffen. Zu dem Auffahrunfall wäre es bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht gekommen, so die Richter."
 

Andres

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Is ja alles schön und gut aber wenn man selber schonmal nem Kleinlaster hinten reingeknallt is der meint auf gerader Strecke einfach rauszuziehen um nen anderen mit 5 KmH mehr zu überholen der wird solch ein Verhalten anders sehen.

Ich hatte übrigens zum glück nur 140 drauf.

Die beiden BAB Polizeibeamten hätten den Lasterfahrer glaub ich am liebsten eingesperrt für sein Verhalten.

Letze Woch fast das gleiche bei, ich mit Transit Tempo 120, zieht kurz vor mir nen 7,5T raus um nen Auffahrenden 40Tonner platz zu machen.
Gerade noch so geschaft runterzubremsen.

Das ist sowas von einer Unsitte geworden, das andere Auffahren Fahrzeugen durch einen Spurwechsel Platz machen.

Und es steht klipp und klar geschrieben das der nachfolgende Verkehr durch ein Überholmanöver nicht gefährdet werden darf.
Aber das kümmert diese ignoranten ja nicht.

Diese Regel mit der Richtgeschwindigkeit ist für mich absoluter schwachsinn.
Sollen die Leute vernüftig in den Spiegel schauen, und im zweifel rechts bleiben.

Und natürlich dürfen LKW überholen, nur es steht klipp und klar geschrieben das der Überholende eine WESENTLICH höhere Geschwindigkeit haben muss als der zu Überholende.
Diese wesentlich höhere Geschwindigkeit haben genügend Gerichte mit 10 oder mehr KmH festgelegt.
Und somit dürfte fast kein 40Tonner mehr überholen.

Wenns nach mir ginge gäbe es nur noch LKW überholverbote.
 

Baumschubser

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@C-MAXE

Es gibt aber auch irgendwo eine Regelung, dass Elefantenrennen verboten sind. Es muss ein gewisser Geschwindigkeitsunterschied sein, damit ein Überholvorgang berechtigt ist. Ich weiß aber nicht, wieviele km/h das jetzt sind.
 

C-Maxe

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Jungs, beenden wir das Ganze! Wer zeigt den ersten LKW-Fahrer an?
Denn offensichtlich machen alle alles richtig, nur nicht die Brummi-Fahrer! Und ich sage das nicht als Brummifahrer, habe mit keinem näher zu tun.
 

Baumschubser

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@C-MAXE

Hmm, das hat aber keiner so geschrieben. :wow

Es gehören immer zwei dazu, wenn es in solch einer Situation knallt. Und nur ganz selten ist einer alleine schuld. Die aktuelle Rechtssprechung geht sehr zu Ungunsten der Schnellfahrer, egal, was der andere für Manöver fährt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man irgendwo im Bereich von 160km/h aufhört Gas zu geben. Alles drüber wird im Falle des Falles ein teurer Spaß (auch wenn das alles grundsätzlich von der Haftpflicht geregelt wird). Gehts aber vor Gericht, steht man auf alle Fälle bedröppelt da, insesondere bei Personenschäden.
 

C-Maxe

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Original von Baumschubser
Hmm, das hat aber keiner so geschrieben. :wow

Der Treadstarter ist 210 gefahren und glaubt sich voll im Recht. Und auch Andere hier verweisen auf einen ignoranten Fahrstil der Brummifahrer, statt vorausschauend auf eine LKW-Kolonne aufzuschließen.
 

Andres

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Original von Baumschubser
Hmm, das hat aber keiner so geschrieben. :wow

Und auch Andere hier verweisen auf einen ignoranten Fahrstil der Brummifahrer, statt vorausschauend auf eine LKW-Kolonne aufzuschließen.


Wenn ich mit 130 auf eine LKW Kolonene oder gar nur einen einzellnen LKW aufschließe ist das wohl Vorrausschauend genug.

Oder soll ich mich dann mit 100 oder gar noch weniger nähern.

Wie ich schon schrieb ist der jenige dazu pferpflichtet keinen zu GEFÄHRDEN der Überholen will oder die Spur wechseln will.

Es sind mit Sicherheit nicht alle LKW Fahrer so aber selbst nen Bekannter von mir mit dem ich schon desöfteren mitgefahren bin auf seinem 40tonner hat so einen ignoranten Fahrstil. Das führt immer zu hitzigen diskussionen wenn ich dabei bin.

Ich lasse auch mal in Kolonne einen LKW auf die andere Spur aber gegen einmal blinken und schon rüberziehen bin ich seit meinem Unfall extrem allergisch.

Ich bleib dabei, das freimachen der rechten Spur an BAB einfahrten gehöhrt VERBOTEN!
Und das sich LKW mit 2-8 Kmh Geschwindigkeitsunterschied überholen müsste viel viel härte Bestraft werden.


@Baumschubser

hab ich doch geshrieben:
mindestens 10 Kmh mehr sollte der Überholer drauf haben.
Und das haben die wenigsten.
 

C-Maxe

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Original von Andres
Wenn ich mit 130 auf eine LKW Kolonene oder gar nur einen einzellnen LKW aufschließe ist das wohl Vorrausschauend genug.

Oder soll ich mich dann mit 100 oder gar noch weniger nähern.

Es gibt keine definierte Geschwindigkeit, hängt von der jeweiligen Situation ab. Du mußt jedenfalls mit einer Geschwindigkeit fahren, mit der Du aus jeder Situation noch sicher zum Stillstand kommst! §3 StVO
 
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MikeC

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Ich weiss gar nicht, was es da groß zu diskutieren gibt.
Wenn man mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, hat man IMMER zumindest eine Mitschuld.
Ganz egal ob der andere wie der letze Asoziale gefahren ist oder nicht.

Wenn man schon mit 200+km/h fährt, sollte man auch nicht erwarten, dass alle, egal was passieren, Platz machen. Ganz besonders bei LKWs und langsam fahrenden PKWs MUSS man Vorsicht walten lassen, da der Geschwindigkeitsunterschied enorm ist.

Ich höre hier immer Beschwerden, dass die Brummifahrer ignorant wären. Dabei seid IHR es auch, wenn nicht sogar schlimmer.

PS: Bin weder Brummifahrer, noch stur 130 Km/h-Fahrer.
 
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