Hallo,
Original von NewFusion
Hallo zusammen,
erst mal zum Muc:
Denn es kann passieren, dass der Gerichtsstand dort ist, wo dem Brummifahrer seine Spedition ist, und ein Rechtsstreit im Ausland ohne Streitwert ..... naja
Dem ist nicht so, der Gerichtsstand ist do wo der Anzeiger seinen Wohnort hat und seine Anzeige macht.
Also, hier läuft was schief. Man muß unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht.
Strafrechtlich:
Mit Anzeige ist hier wohl Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige (wg. Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr....) gemeint. Die kannst du jederzeit bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft stellen, die leiten das gegebenenfalls an die örtlich zuständige Dienststelle weiter. Sinn macht das ganze jedoch nur, wenn Du ausreichend Hinweise bzw. Beweise hast, also Kennzeichen des LKW, ev. Beschreibung des Fahrzeugs, Zeugen wären auch nicht schlecht. Eventuell wäre ja auch ne Anzeige gegen den auffahrenden LKW-Fahrer denkbar (Mißachtung der Vorfahrt des fließenden Verkehrs o.ä).
Und hierbei ist der Gerichtsstand des Anzeiger unerheblich. Der Gerichtstand leitet sich aus dem Tatort ab.
Hier haben auch Streitwerte, ausländischer LKW und Verfahren im Ausland nix zu suchen. Auch Ausländer können sich hier strafbar machen.
Zivilrechtlich:
Ist nix zu machen, warum auch? Es ist kein Schaden entstanden.
Schmerzensgeld wegen erlittener seelischer Qualen willst Du wohl nicht geltend machen, oder??
Dan zu Pajam:
ob die Bahn leer ist oder voll ist doch unerheblich.
Richtgeschwindigkeit ist und bleibt nun mal 130 kmh.
Oder ist das in dem Bereich auch noch eingeschränkt, da Du ja schreibst das es da schlecht einsehbar ist?
Wenn was passiert währe... Arschkarte wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Vor allem bei dem Tempo.
Schönen Gruß an alle.
Da geb ich Dir recht. Die Geschwindigkeit muß immer angepasst sein.
Und wenn an einer Auffahrt ein LKW rechts fährt und ein LKW auch noch auffahren will, werde ich schon aufmerksamer, da das geschilderte Fahrverhalten leider mittlerweil die Regel ist (nicht nur von LKW-Fahrern).
Viele ziehen von der Auffahrt, ohne die Beschleunigungsspur auch nur annähernd auszunutzen mit 60 km/h auf die Bahn und zwingen damit die Rechtsfahrer auszuweichen oder stark abzubremesen, aber auch das Freimachen der rechten Spur für die Auffahrenden ohne nach Links zu gucken ist mittlerweil auch zur Regel geworden.