Christbaumbeleuchtung in LKW

Wavemaster

Megaposter
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Bin eben eine ganze weile auf der AB unterwegs gewesen. Da sind mir doch einige oder sogar fast alle LKW mit Christbaumbeleuchtung im Fahrerraum entgegen gekommen. Bei manchen ist der Weihnachtsbaum am Rockefeller Center in New York noch ein klacks dagegen.
Ist bei denen sowas erlaubt oder wird sowas von den Grünen nur gerne "übersehen"?
 

C-Maxe

Haudegen
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Ich kann mich jetzt an keinen Passus erinnern der die Helligkeit von Innenbeleuchtungen etc. regelt. Darunter fallen ja auch Innenraumbeleuchtungen oder Leselichter. Wenn die wer anmacht, um z.B. etwas auf dem Boden zu suchen und genau da kommen die "Grünen" vorbei, kann das ja keine strafbare Handlung sein! Ich denke die Einschätzung, ob das stört oder nicht obliegt dem Fahrer.

Kann sein, wenn er einen Crash baut und er hatte einen solchen "Rockefeller Center"-Weihnachtsbaum an und war eventuell (da wird schon der Verdacht reichen) dadurch beeinträchtigt, daß er dann eine Teilschuld bekommt.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ohne jetzt lange nach Gesetzen und Regelungen gestöbert zu haben:
Für Lkw-Fahrer gilt doch im Prinzip das Gleiche wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer: Lichttechnische Einrichtungen, die die Sicht des Fahrers beeinträchtigen und/oder andere Verkehrsteilnehmer stören oder blenden, sind nicht erlaubt. Das gleiche gilt für die Leuchtfarben solcher "Gimmicks": weiß ja, alles andere nein, blinken auch nein.

Mag sein, dass es die Rennleitung mehrheitlich toleriert, aber nur bis zu einem gewissen Grad. Wenn die intern die Info bekommen, dass es überhand nimmt, müssen sie dann hart durchgreifen.

Grüße
Uli
 

Bad-Focus

König
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ansich haben die LKWs die gleichen vorschriften wie die PKWs.
daher ist bei denen auch wärend der fahrt sämtlichen licht verboten.
- keine "leuchtnamen"
- keine "christbaumbeleuchtung"
ect.

leider machen die cops dagegen nix weil einfach zu viele damit rum fahren...
das wäre nen fass ohne boden wenn die da mal mit anfangen würden.
ebenso ist beim tüv der fall :wand

da hat der PKW mal wieder das nachsehn , da es eben weniger vorkommt...
es ist halt einfacher eienen PKW anzuhalten als nen LWK blah
 

C-Maxe

Haudegen
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Was beeinträchtigt wen, wann, wie viel? Wann nimmt was überhand? Auch die "Rennleitung" kann nur nach Recht und Gesetz eingreifen! Und wenn es keinen Paragraphen gibt, welcher sagt die Beleuchtung innerhalb eines Fahrzeugs darf den und den Watt- oder Lux- oder was weiß ich Wert nicht überschreiten oder dass ist grundsätzlich verboten, dann haben auch die Grünen wenig bis nichts zu melden. Und mir ist nicht bekannt, daß Licht während der Fahrt grundsätzlich verboten ist. Selbst ein, "dass ist aber hart an der Genze" erfordert, daß es eine Grenze gibt.

Zu den anderen Dingen, Gimmicks etc., da ist es ja genau geregelt. Ist also eine ganz andere Baustelle. Da geht es auch um echte Behinderung/Beeinflussung des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Also gut, doch mal gegoogelt:

Eine genaue Regelung zur Innenbeleuchtung (egal ob Serienausstattung oder Gimmicks) gibt es in der StVZO nicht. Aber das hier:

Quelle 1: StVZO §49a (Zitat Auszug)
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
...im Umkehrschluss: was nicht explizit erlaubt ist (ABE, Prüfzeichen), ist verboten.

(3) Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind.
...hier die Ausleuchte-Wirkung der Scheinwerfer für den Fahrer und die Leuchtkraft des Christbaums, der als Innenlicht dieses teilweise wieder aufhebt.

Quelle 2: ein Hinweis auf Leuchtschmuck in Pkw's, das dürfte auf Lkw's und Busse genauso zutreffen. (Zitat Auszug)
In § 49 a Abs.1 (StVZO) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern "nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein" dürfen. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Außerdem haben die Länderbehörden die Prüfinstitutionen wie TÜV oder Dekra angewiesen, unzulässige Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen bei der Hauptuntersuchung als "erheblichen Mangel“ zu bewerten. Und bei „erheblichem Mangel“ gibt es keine Prüfplakette.

Zum Thema: Hiernach sollten Polizei und Prüfbehörden handeln können. Warum sie es nicht tun, liegt vermutlich am Bagatell-Charakter, zumidnest solange es nicht überhand nimmt oder nicht ein schlimmer Unfall passiert, der auf so ein Spielzeug zurückzuführen ist.

Grüße
Uli
 

Baumschubser

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Durch den Einbau solcher Funzeln erlischt genau so die ABE wie beim PKW mit Unterbodenbeleuchtung. Nur leider bist du mit dem PKW sofort Mode beim Schnittlauchgeschwader und die LKW ziehen endlos unbehelligt ihre Bahn. :kotz:
 
S

Struppi

Gast im Fordboard
also meine private Meinung dazu ist :
Wenn der Brummifahrer es nicht übertreibt und mit einer Lichtorgel unterwegs ist die wirklich gefährlich ist ( z.B. übermäßige Reflektionen in der Windschutzscheibe) ... so lasst Ihn doch.Die Jungs sitzen lange genug auf´m Bock und wollen es gerade jetzt (wo andere zu Hause den Weihnachtsbaum zum Erleuchten bringen) auch ein wenig heimisch haben.Ich bin auch lange gefahren und weiß das die Burschen auch lieber zu Hause wären.
Aber wie gesagt das ist meine Meinung und im Übrigen :
Was ist eigentlich mit der Projektion der Fahrbahn auf die Windschutzscheibe (bei Nachtfahrt in modernen Fahrzeugen) ? Ist das nicht genauso irritierend und auch eine Gewohnheitssache?
Fazit: Mich stört es nicht , nur halt nicht übertreiben ;)
 

Baumschubser

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Es hat auch keiner was dagegen, wenn der Weinhachtsbaum aufm Rastplatz leuchtet. Aber während der Fahrt ist sowas zu Recht verboten.
 

dridders

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Innenbeleuchtung ist auch etwas anderes als der Weihnachtsbaum. Von letzterem hat der Fahrer wenig, er ist nach aussen gerichtet, der Fahrer sieht nur die Reflektionen in der Scheibe. Nach aussen gerichtet duerfen aber nur ganz bestimmte Leuchten sein, deren Art und Anzahl in der Fahrzeugzulassungsverordnung festgelegt ist. Weihnachtsbaeume zaehlen genauso wie Leuchtnamen nicht dazu.
Warum nichts unternommen wird? Naja... LKW halten sich viel staerker auf Autobahnen mit dem Zeug auf, PKW in der Stadt... ein PKW legt es staerker drauf an aufzufallen. Auf der Bahn... unternehmen kannst du nur etwas wenn du vorbei ziehst und es im Rueckspiegel entdeckst. Wenn dir einer entgegen kommt hast du schliesslich keine Chance mal fix zu wenden.
Des weiteren sind deutlich mehr LKW auslaendische Fahrzeuge als PKW. Fuer diese gelten (leider) auch andere Regeln in vielen Dingen. Solange sie keine akkute Gefaehrdung darstellen koennen sie sich in Sachen StVZO/Fahrzeugzulassungsverordnung nicht viel machen, da diese dieser nicht unterliegen, sondern nur der StVO.
 

dridders

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Die Benutzung ist fuer Auslaender verboten, nicht aber das vorhandensein. Der deutsche Brummifahrer darf den Weihnachtsbaum net hinter der Scheibe stehen haben, oder die Fernlichtbatterie vorne montiert haben, der auslaendische schon... nur einsetzen duerfen sie beide nicht.
 

nafnaf73

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Nur zur Kenntnis an alle:

Wenn ein Fahrzeug Beleuchtung montiert hat, welche nicht zulässig ist (z.B. Weihnachtsbaum hinter der Windschutzscheibe) wird das beim TÜV / Dekra u.a. Prüfstellen als erheblicher Mangel eingestuft, das heißt, man bekommt keine HU Plakette zugeteilt. Dies wurde vom BMV im Jahre 2003 oder 2004 so verkündet.

Das heißt auch, dass dadurch die Polizei auch den Lkw zu einer HU Prüfung mitnehmen kann, wenn solche Beleuchtungseinrichtungen montiert sind. Dann wird natürlich ein Bußgeld, Punkte und eventuell das neue Zulassen des Kfz fällig.
 

dridders

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und gilt wie schon geschrieben nur für in D zugelassene Fahrzeuge, da ausländische nicht der Fahrzeugzulassungsverordnung unterliegen, welche hierfür die Grundlage bildet. Ausländischen kann nur gemäß StVO der Betrieb untersagt werden, oder die Weiterfahrt wenn der Scheinwerfer verkehrsgefährdend montiert ist... also so das er kurz davor ist abzufallen.
 

einzeller

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So, ich mache mal wieder was ich will.... :mua

Ich werde auch dieses Jahr wieder mein Weihnachtsbäumchen hinter der Frontscheibe platzieren und auch einschalten. Basta.
Da kack ich doch auf die 15 € Strafe!!! Dann erst Recht.

Ich verbring mehr Zeit in meinem Iveco als was ich zu Hause bin, also mache ich es mir da auch gemütlich.

Jetz kommt bestimmt gleich wieder einer der behauptet er werde durch die Lämpchen vom Straßenverkehr abgelenkt blah blah blah

Is doch alles Käse... :wand
oder will mir hier ein männliches Wesen aus dem Board(welches nicht homosexuell ist!!) erzählen, das er noch keiner geilen Frau hinterhergeschaut hat, während er mit dem Auto unterwegs war...
Ich denke nicht, oder Er belügt sich selber!
Und, da ist man(n) dann wohl nicht abgelenkt???
Vielleicht wird ja schönen Frauen irgendwann mal verboten sich im Straßenverkehr zu zeigen :wand :mauer :wand

Statt mal zu sagen "mensch, der LKW sah aber schick aus" oder "boah, den würde ich mir mal genauer ansehen" , NEIN wird immer nur gemault..... :bad1: :motz :motz :bad1:
Aber so ist das hier, wenn der Deutsche nicht meckern kann, isser krank oder tot... .
Bei vielen ist es auch der blanke Neid der da spricht.

In diesem Sinne

Gruß Ronny
 

einzeller

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War ja auch nicht auf Dich bezogen, sondern allgemein....

Ist halt nur weil jedes Jahr überall die gleiche Sch..ße diskutiert wird und nun habe ich meiner Meinungsfreiheit einfach mal freien Lauf gelassen....

Bitte nicht falsch verstehen.

Gruß Ronny :bier:
 
F

Flipsta

Gast im Fordboard
Hab ich neulich in der aktuellen ADAC auch gelesen.. Es ist verboten wird aber halt gerne übersehen... Kann dir den bericht gerne abei gelegenheit mal scannen und uploaden..
 

Julian

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Ich schliesse mich Einzellers Meinung an.
Statt zu sagen "das war wunderschön" oder "boah was ist denn das Geiles, was da eingebaut ist" wird die ganze Zeit nur diskutiert, was ist verboten, was ist verbotener als verboten, was ist aussen verboten und was ist im Innenraum verboten, welches Licht ist verboten, welcher Blauton bei Xenon ist verboten, welche Sitze sind verboten, soll Rauchen während dem Fahren verboten werden, soll das Spielen von lauter Musik in Autos verboten werden.. :kotz:

LÄCHERLICH!! Das Auto und die Steuern sind teuer genug, jede Einmischung ist Behördenschikaniererei und dient keiner "Sicherheit" oder sonst was.

In Amerika darf man alles, ausser Auspuffflamer einbauen, UND SO MUSS DAS SEIN!!!
Es gibt in den Staaten auch nicht Millionen Tote wegen Neonröhren, Leuchtschriften, Spoilern, beleuchteten Kofferraumausbauten oder Unterbodenbeleuchtungen!!!
Es gibt in anderen Ländern auch keine Verrückten welche Leute gefähren mit Autos, und einfach ALLES was nur denkbar ist, einfach behördlich zu verbieten in Deutschland und Österreich, löst keine Probleme.

Ich freu mich immer, wenn ich coole US-Style Trucks sehe mit Lichtern und Laufschriften und Neonröhren im Kühler.

Lächerliche armselige Behördenschikaniererei alles zusammen! :kotz:
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Jetzt hast Du es uns aber gegeben, was? :applaus
Sehr sachdienlich war der Beitrag aber nicht.

Das hier ist der Rechts-und-Gesetz-Bereich. Und wenn wir hier ein Thema diskutieren, hat das hier weniger was damit zu tun, was die Leute gerne hätten oder wollten, sondern was sie dürfen und was nicht. Für Träumereien sind andere Bereiche des Forums da.

Und wenn Du Dich persönlich so sehr an der Bürokratie Deines Heimatlandes störst wie Du schreibst, kannst Du es nur durch zwei Arten ändern:
a) werde Regierungschef und schaffe die Regeln ab (die meisten Sachen werden dann durch EU-Regeln übernommen)
b) wandere aus.

Grüße
Uli
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
seh ich auch so.

ist auch nen hinkender vergleich. die fahren da mit 96 km/h durch die gegend. und haben ne ganz andere verkehrsdichte. da kannste in texas losfahren und ne woche fahren und bist immer noch in texas.
 

einzeller

Foren Ass
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Nanbend,

ich denke was Julian sagen wollte, und damit meiner Meinung ist, ist das in D zu viele Sachen zu engstirnig gesehen werden :wand

Er hätte es halt anders ausdrücken sollen....(aber das hatte ich ja auch schon...nich wahr???siehe Abschleppöse) :affen

Davon mal abgesehen hat er aber sowas von Recht....!!

Original von Julian

Es gibt in den Staaten auch nicht Millionen Tote wegen Neonröhren, Leuchtschriften, Spoilern, beleuchteten Kofferraumausbauten oder Unterbodenbeleuchtungen!!!
:kotz:

In diesem Sinne
Gruß Ronny
 
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