".) sobald das Fahrzeug in Betrieb ist, darf die Beleuchtung den Fahrer nicht blenden können
.) wenn das Fahrzeug fährt, darf nur noch temporäre Beleuchtung (z.B.
Leselampe) und Ambientebeleuchtung an sein (für Ambientebeleuchtung gibt
es eigene Vorgaben)
.) es darf KEIN blaues Licht nach aussen sichtbar sein, da sonst eine Verwechslungsgefahr mit Einsatzfahrzeugen bestehen könnte"
Ja das klingt auf jeden schlüssig!
War auch nicht unbedingt scharf drauf,
die Beleuchtung während der Fahrt anzulassen. Ist ja auch echt
übertrieben, wenn der komplette Innenraum wie ein bunter
Weihnachtsbaum blinkt).
Danke für den Tipp!!!