Lackierte Scheinwerfer vom Tüv abnehmen lassen?

Bad-Focus

König
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...

also der tüv wird , zu 90% , nix sagen weil es dem prüfer nicht auffallen wird.
dass aber nur , wenn er nicht selbst den "grundwagen" kennt , keine fachahnung (aussehn der leuchte) hat oder eben nicht mehrere wagen vom gleichen typ da sind.

allerdings , sollte es mal zum unfall kommen , wird der gutachter der versicherung die Änderung feststellen.
und in dem falle wird keiner mehr zahlen , da es ein fahrzeug ohne BE war.

anderer fall , wos fest gestellt werden könnte , wäre eine sicherstellung des fahrzeuges aus was für einen grund auch immer.
und die polizei gutachter finden alles mögliche ;)
was dann für kosten kommen muss nicht extra gesagt werden...

wer aber mit den kosten rechnen und leben kann der soll machen was er denkt .
ich bin auch mit einigen "sehr sinnigen vorschriften" nicht einverstanden , halte mich aber dran.

aber mir wird das hier eh langsam egal .
es fahren genug leute ohne BE rum :whatever
dafür aber mit lasierten leuchten , UBB , oder anderen unzulässigen änderungen ...
 

ScorpionKing

Triple Ass
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wenn man nun ran geht und das gehäuse öffnet um die nicht reflektierenden teile zu lacken , dann erlischt das E-Zeichen !
egal ob man was anschließend macht oder nicht , allein das öffnen reicht aus.


Dann hast Du Dich vieleicht in einer Deiner vorherigen Aussagen vertippt! Kann ja mal passieren.

...und JA ich war beim TüV! TüV sagt NEIN also lass ich die Finger davon. Ungeachtet davon werde ich meinen Scheinwerfer auch in Zukunft öffnen und Schließen wenn mir danach ist. Werde ihn aber im Orginalzustand belassen. (Erst mal!)
 

cos86

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Zu dem lackieren beziehe ich keine Stellung mehr weil ich es nicht brauche Recht zu haben.

@ScorpioKing
Nicht TÜV sagt Nein sondern dein TÜV sagt NEIN was nicht automatisch darauf schliessen läßt das es nicht zulässig ist.

@Bad-Focus
Wo steht das ich Scheinwerfer nicht zerlegen darf und wenn ich es doch mache das E Zeichen verfällt?

Scorpio,Sierra kann ich die Scheibe,Dichtung zB einzelnd bestellen.
Nach Dichtungswechsel erlischt die ABE des Fahrzeugs und ich muß zum Fahrzeughersteller die Bauart des Scheinwerfers prüfen und ob er richtig zusammengebaut ist und dann noch womöglich zum Lichttechnischen Institut???

Mondeo ist auch zerlegbar und es gibt Teile,fahren die jetzt alle ohne ABE die die vergilbte Streuscheibe erneuert haben?

Ich brauche darauf keine Antwort aber vielleicht die die ihre Scheinwerfer schonmal geöffnet haben und jetzt Angst davor haben das ihr Auto jetzt deswegen sichergestellt wird :party2:

....ich mach doch nur Spaß 8)
 

Bad-Focus

König
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ich weis ja nicht , was du cos86 nicht verstehn willst, aber das ist mir auch langsam egal.

ersatzteile bekommste für jeden wagen , egal was es für teile sind.
die mechs in der werkstatt dürfen die teile ändern , da sie zum hersteller gehören.
du kannst die teile zwar auch ändern , aber bist dazu eben nicht
vom hersteller befugt und somit ist die prüfung wech.
und da ist der springende punkt.

die richtlinien sind so festgelegt .
wenn dus genau wissen willst auf welche gesetzte dass geht frag beim lichttechnischen institut nach.
 

RedCougar

Megaposter
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Original von Bad-Focus
... ersatzteile bekommste für jeden wagen , egal was es für teile sind.
die mechs in der werkstatt dürfen die teile ändern , da sie zum hersteller gehören.
du kannst die teile zwar auch ändern , aber bist dazu eben nicht
vom hersteller befugt und somit ist die prüfung wech. ...
Sorry, aber das ist doch quatsch ... dann dürfte es ja keine freien Werkstätten mehr geben, denn die dürften das Auto dann nach deinem Reden nichtmal anfassen, weil sie vom Hersteller dazu nicht explizit befugt wurden. D. h. die meisten hier fahren dann mit Wagen ohne Betriebserlaubnis rum, weil eine "Nichtherstellerwerkstatt" da mal Hand angelegt hat und vielleicht auch noch "Nichtoriginalteile" verbaut wurden :rolleyes:

Irgendwo ist das doch alles sehr weit hergeholt ....


Original von Bad-Focus
... die richtlinien sind so festgelegt .
wenn dus genau wissen willst auf welche gesetzte dass geht frag beim lichttechnischen institut nach.
Es wäre einfacher, wenn du die "Richtlinien" / Gesetz hier gleich verlinken oder zitieren würdest. Denn du beziehst dich drauf und solltest es somit untermauern können.
 

cos86

Kaiser
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@BadFocus
Doch nicht direkt so sauer reagieren,dies ist doch eine Diskussion.

Nur ändert das nichts an der Tatsache das du lediglich deine Meinung als Gesetz verkaufen möchtest und eventuell dies auch jemand dann glaubt.

Ich bin auf jeden Fall mit deiner Aussage beruhigt das nur Ford Schrauber an die Scheinwerfer dürfen denn dann darf ich das seit 1985.
Werde aber noch einen Nebenjob bei VALEO anfangen damit ich demnächst bei den Scheinwerfern von meiner Freundin die Dichtung wechseln darf....sicher ist sicher.
 

dridders

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es sollte mal etwas unterschieden werden zwischen dem Wechsel der Dichtung, also Austausch eines Bestandteils des Scheinwerfers gegen ein identisches Teil, welches den Originalspezifikationen entspricht, und Modifikation des Scheinwerfers indem drin rumgemalt wird, vielleicht der Reflektor geklebt wird oder was weiss ich. Natuerlich darfst du die Dichtung wechseln, heikel wird es aber wenn du z.B. keine Lust hast eine neue einzusetzen sondern den Scheinwerfer klebst, selbst wenn da keiner etwas sagen wird da es keinem auffaellt, ausser das Glas faellt ab. Das manches Teil dadurch dann noch aufgewertet wird, wie z.B. die Originalen Mk1 Mondeo-Blinker, wo man keinen schwaecheren Kleber als den ab Werk verwendet finden wird... ;-) Aber es geht um die Gesetzeslage. Das Teil ist in einem gewissen Zustand getestet worden und hat sein Pruefzeichen erhalten. Jede Modifikation gefaehrdet somit die Zulassung, solange nicht nachweislich klar ist das die Modifikation keine Auswirkung auf die geprueften Funktionen hat. Bei einer getauschten Dichtung kann man das noch Verhaeltnismaessig einfach feststellen, bei lackierten reflektierenden Flaechen (und alles was chrom ist ist reflektierend, egal ob es jetzt an der Funktion des Scheinwerfers beteiligt ist oder nicht) ist das schon weit schwieriger festzustellen mit einer Pi*Daumen-Schaetzung. Und im Zweifel haelt der Pruefer naemlich den Kopf fuer das hin was er eintraegt... auch wenn erstmal ihr dran glauben duerft wenn ihr erwischt werdet und es ist nicht legal, egal ob eingetragen oder auch nicht.
 
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wenn man nun ran geht und das gehäuse öffnet um die nicht reflektierenden teile zu lacken , dann erlischt das E-Zeichen !
egal ob man was anschließend macht oder nicht , allein das öffnen reicht aus.

das wäre der oberhammer das nur durch öffnen die zulassung erlischt

ich denke es sollten alle nochmal die stvzo zu rate ziehen
das ist ja langsam haarsträubend was man hier so liest

dann wären sämtliche rückleuchten umbauten auch illegal
was aber nicht ist
da originalteile und e-zugelassenen bauteile verwendet werden
und die funktionen erhalten bleiben

also leutz deutschland ist schon schlimm aber so schlimm auch nicht

und allen anderen denen der tüffer gesagt hat das ist illegal
denen rate ich sie mögen ihrem tüffer nen schönen gruß bestellen
und sie mögen euch das schriftlich geben und raussuchen wo es steht
alles andere ist pillepalle
 

ScorpionKing

Triple Ass
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@Felis-Concolor: Was Du eben von mir zitiert hast war selbst ein Zitat von Mr. Bad-Focus.

Is ja schon klar, daß es O.K. wäre nicht genutzte reflektierende Flächen im Scheinwerfer zu lackieren, anzumalen oder vollzuspritzen. Aber ich brauche keiene schriftliche Vorlage die mir das verbietet sondern eher eine Zusage die klar macht, daß es legal ist.
Es gibt einfach Sachen die ich erst hinterfrage bevor ich sie durch ziehe. Doch: Deutschland iss so! Leider aber wahr. Wenn unsere Ordnungshüter nicht nen bestimmtes Pensum an Vergehen einstreicht können die wohl nur schlecht schlafen. Bei uns in der Ecke isses mal echt so. Hab schon drei Punkte einkassiert weil mein Sonnenblendstreifen sage und schreibe "einen Millimeter" zu breit bar. Ich schwööööööör!!!!!!
Das iss ja wie mit dem bösen Blick. Die einen sagen, daß ein gewiiser %-Satz an Scheinwerferabdeckung einfach so hingenommen wird, andere lassen es eintragen und wieder andere dürfen keine fünf millimeter über den Scheinwerfer.
 

Bad-Focus

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so , eigendlich wollt ich nix mehr schreiben , da es der mehrheit eh egal ist wie die richtlinien sind ...

aber all die die was lesen wollen können mal da schaun : Detailbestimmungen für Fahrzeugteile, speziell Leuchten, zuständigen EU-Richtlinie 76/756/EWG
 

RedCougar

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Ich hab jetzt hier mal ein paar Links nur für dich zusammengestellt und ich hab mir sogar alles durchgelesen :rolleyes:.
Nirgendwo finde ich auch nur den leisesten Hinweis bzw. Bestätigung für deine Aussage, dass so etwas wie ein einfaches Inlay nicht angetastet / lackiert werden dürfte bzw. dass man den Scheinwerfer nichtmal öffnen dürfte.

1. Gesetzestext der StVZO § 49a.

2. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen (2003)

3. RICHTLINIE 2007/35/EG DER KOMMISSION (2007)

4. Typengenehmigungsverfahren des KBA (2001)

5. Typengenehmigungsverfahren des KBA (1997)

6. Prüfbericht des KBA

And last but not least

7. Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger


Auf welchen Text der EWG-Richtlinie beziehst du dich denn nun genau?
 

ScorpionKing

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Das nenn ich doch mal Informative Diskussion. Mein PC läuft doch nur auf 75 Hz. Da tun einem schnell die Äuglein brennen.:D

Gibt es (um mal kurz vom eigentlichen Thema abzuweichen) eigentlich auch irgendeine Bestimmung zum "bösen Blick"? also wie sehr der Scheinwerfer in welchem Winkel und welcher Breite abgedeckt sein darf????;)
 

cos86

Kaiser
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@ScorpionKing
1.9 . " Winkel der geometrischen Sichtbarkeit "

sind die Winkel , die den Bereich des Mindestraumwinkels abgrenzen , innerhalb dessen die sichtbare leuchtende Fläche der Leuchte * tbar sein muß . Dieser Raumwinkelbereich wird durch die Segmente einer Kugel abgegrenzt , deren Mittelpunkt mit dem Bezugsmittelpunkt der Leuchte zusammenfällt und deren Äquator parallel zur Fahrbahn verläuft . Die Segmente werden von der Bezugsachse aus bestimmt . Die horizontalen Winkel b entsprechen der geographischen Länge , die vertikalen Winkel a der geographischen Breite . Innerhalb der Winkel der geometrischen Sichtbarkeit darf sich kein Hindernis für das ausgestrahlte Licht befinden , das von einem beliebigen Teil der sichtbaren leuchtenden Fläche der Leuchte ausgeht .
:rolleyes:

Aber lieber zurück zum Thema denn ich bin gespannt auf die Richtlinie die allein das öffnen verbietet...und dann kann man sich um die "maskenränder einer unabhängigen Leuchte im eigenen Gehäuse" kümmern.

@Red Cougar :respekt....schön raus gesucht.
 
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