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also der tüv wird , zu 90% , nix sagen weil es dem prüfer nicht auffallen wird.
dass aber nur , wenn er nicht selbst den "grundwagen" kennt , keine fachahnung (aussehn der leuchte) hat oder eben nicht mehrere wagen vom gleichen typ da sind.
allerdings , sollte es mal zum unfall kommen , wird der gutachter der versicherung die Änderung feststellen.
und in dem falle wird keiner mehr zahlen , da es ein fahrzeug ohne BE war.
anderer fall , wos fest gestellt werden könnte , wäre eine sicherstellung des fahrzeuges aus was für einen grund auch immer.
und die polizei gutachter finden alles mögliche

was dann für kosten kommen muss nicht extra gesagt werden...
wer aber mit den kosten rechnen und leben kann der soll machen was er denkt .
ich bin auch mit einigen "sehr sinnigen vorschriften" nicht einverstanden , halte mich aber dran.
aber mir wird das hier eh langsam egal .
es fahren genug leute ohne BE rum

dafür aber mit lasierten leuchten , UBB , oder anderen unzulässigen änderungen ...