FordSierraFreundeZeitz
Kaiser
Ich glaube die Spinnen.......... 

Kurzzeitkennzeichen sind ohnehin ausdrücklich nur für 1 Fahrzeug gedacht, auch heute schon. Alles andere ist gegen bestehende Regelungen.Marcyboy schrieb:Also auf zum nächsten Gebrauchtwagen und wieder neue Kennzeichen, oder wie?
Sorry, diesen Beitrag kann ich absolut nicht ernstnehmen. Es geht hier um den verfassungskonformen Verlauf von Entscheidungfindungen in der Bundesregierung, und Du kopierst Autobild und Motortalk zusammen, wirbst offensichtlich für die Petitionsplattform, und garnierst das Ganze mit Schnoddrigkeiten, Fäkalsprache und Orthographie unter Grundschulniveau.jawolf30 schrieb:da wurden mal eben im schweinsgalopp...
...(nachdem unter top 48 ... belabert wurde) ...
hier dann der besch...ne beschluss
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lieber uli,Sorry,da wurden mal eben im schweinsgalopp...
...(nachdem unter top 48 ... belabert wurde) ...
hier dann der besch...ne beschluss
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diesen Beitrag kann ich absolut nicht ernstnehmen. Es geht hier um den
verfassungskonformen Verlauf von Entscheidungfindungen in der
Bundesregierung, und Du kopierst Autobild und Motortalk zusammen, wirbst
offensichtlich für die Petitionsplattform, und garnierst das Ganze mit
Schnoddrigkeiten, Fäkalsprache und Orthographie unter Grundschulniveau.
Ich würde sagen: Eigentor.
Jein - Oldtimer ist aus meiner Sicht EIN Aspekt. Gebrauchtwagenkauf überhaupt und deren Bewegung innerhalb der BRD ist das Thema.Du siehst die Sache verständlicherweise durch Deine Oldtimer-Verschickungs-Brille. Aber das ist nur ein kleiner Teil des Einsatzbereiches von KZK. Es gibt viele andere Fälle, in denen die Regelungen durchaus ein sinnvoller Ansatz sind, wenn auch über manches Ziel hinausschießen.
In diesem Deinem Fall hättest Du (unter Angabe der FIN; einfach vom VK die Papiere einscannen/fotografieren und emailen/faxen lassen) problemlos von Deiner heimatlichen Zulassungsstelle ein KZK erhalten.Uli schrieb:Beispiel: Ich selber habe mein aktuelles Auto vor knapp einem Jahr gekauft. Er war frisch abgemeldet (der Verkäufer wollte sein Kennzeichen behalten). Also brauchte ich KZK. Auf meiner Zulassungsstelle hatte ich natürlich auch die Papiere nicht in der Hand, die waren beim Verkäufer, wie auch das Fahrzeug, das er bis dato noch gefahren hat. Ein KZK zur "Heimholung" wäre nicht möglich gewesen, weil ohne Papiere kein TÜV-Nachweis zu erbringen ist. Gut, man soll KZK dann auch am Abholort bekommen können, in diesem Fall irgendwo weit weg in Sachsen. Aber nicht am Wochenende, als die Übergabe stattfand..... Auch hier: die neuen Regelungen widersprechen so mancher eingeführter Praxis und man muss sich neue Wege suchen.
Innerhalb unserer Gesellschaft unterwandern sicherlich einige immer wieder Vorgaben. Das ist kein Grund ALLE abzustrafen. Es mangelt an entspr. Kontrollen und an zu laschen Strafen !Das "Ei" hat sich der Gesetzgeber nicht selbst gelegt. Es wurde durch konsequentes Übertreten der Nutzungsregeln roter Kennzeichen erforderlich, insbesondere dann wenn ungeTÜVte Fahrzeuge wochen- oder monatelang mit roten Nummern unterwegs waren, die man sich von Händlern "ausgeborgt" hatte und teilweise auch nie mehr zurückbrachte. Haftpflichtschäden durch diese Fahrzeuge mussten die Pauschalversicherungen decken, und damit die Allgemeinheit.
Leiderist es so, dass unsere Gesellschaft die gegebenen Rahmenbedingungen durch kleine und größere Betrügereien ständig unterwandert und folglich selbst Schuld daran ist, dass diese Rahmenbedingungen daraufhin eingeengt werden (müssen). Ein Verfahren "auf Glauben und Ehrlichkeit" (wie das fristgerechte Zurückbringen von rote Nummern zur Zulassung) war unter preußischem Gehorsam noch vorstellbar, heute leider nicht mehr.
Das "Ei" hätte der Gesetzgeber nur dadurch verhindern können, indem er garkeine rote Nummernschilder eingeführt oder diese später ersatzlos verboten hätte. Dann hättest Du noch viel mehr Grund zum Protestieren.
Du meinst bestimmt nicht zugelassenen Fahrzeugzawen schrieb:Man darf sehr wohl mit einem zugelassenen Fahrzeug direkt(!) zur HU fahren.
Schade dass manche Themen in solch polarisierte Polemik münden.country_air schrieb:Diese Gesetzesintiative läuft faktisch lediglich darauf hinaus, die Kurzzeitkennzeichen komplett abzuschaffen.
jawolf30 schrieb:
Ich darf Fahrzeuge bis 7,5 t fahren. Jedoch werde ich mir garantiert kein Auto (PKW) ohne TÜV mittels Transporter/Anhänger holen, nur um es in einer Werkstatt oder dem ADAC durchsehen zu lassen. Nach §16 FZV dind diese Kennzeichen für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen.Uli schrieb:Wenn man selbst zu jung ist, ein Gespann fahren zu dürfen (FS bis max 3,5t zul.Ges.gew), dann kennt man sicher jemanden der das darf.