RocknRoll-Rebel

Mitglied
Registriert
29 April 2006
Beiträge
73
Alter
38
Ort
Rosengarten
Moin Leude
Ich hab mal ne Frage wegen Kurzzeitkennzeichen. Und zwar will Ich am Wochenende zum Treffen in Neumünster mit meinem Sierra mit Kurzzeitkennzeichen fahren,und da die ja 5 Tage gültig sind nächste Woche auch noch zum TÜV damit Ich den endlich mal regulär anmelden kann. Nun meine Frage,welche Papiere muss Ich alle mit zur Zulassungsstelle nehmen? Kann Ich die Schilder gleich mit nehmen? Und was kostet mich der Spaß? Wollte sie nämlich Donnerstag holen damit Ich Freitag zum Treffen kann. Wäre nett wenn Ihr mir schnell weiter helfen könntet. Für eure Bemühungen danke Ich schon mal im Vorraus. Gruß - Thomas :bier:
 

Fordpaule

Lebende Legende
Registriert
21 Oktober 2005
Beiträge
1.800
Alter
51
Ort
63654, Büdingen
Für ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage brauchst Du nur eine Doppelkarte von der Versicherung, die kostet nix. Dann must Du zum Straßenverkehrsamt das Auto anmelden. Kostet ca 16-17 € und brauchst 2 Nummernschilder die kosten bei uns 30 €. Und Du mußt nur noch die Nummernschilder anschrauben und dann darfst Du fahren. Wenn das Auto nach dem kurzzeit Nummernschild nicht bei der Versicherung angemeldet wird, dann kostet die 5 Tage Zulassung noch 75€ bei der Versicherung.

Gruß Jörg :happy:
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Richtig, die "Versicherungsbestätigung" (Doppelkarten gibts nimmer) kostet nix, aber der damit geschlossene Vertrag kostet gerne mal 120 Euro für die 5 Tage (rein Haftpflicht). Wenn man anschließend bei der Versicherung einen Vertrag für das Fahrzeug macht wird meist der Vertrag einfach zurückdatiert und nicht die Kosten für die Kurzzeitkennzeichenversicherung erhoben. Wird das Fahrzeug nicht direkt zugelassen kanns da schlecht aussehen.
Dann: Kurzzeitkennzeichen sind für Überführungsfahrten sowie Probefahrten. Eine Fahrt zum Treffen ist also mit dem Kennzeifchen nicht legal, genauso wie die Fahrt zum Supermarkt zum Einkaufen. Zum TÜV kann man natürlich auch ohne gültige Kennzeichen mit den zuletzt gültigen, wenn die aus dem gleichen Zulassungsbezirk stammen. Der Wagen muss auch bei Kurzzeitkennzeichen 100% TÜV-fähig sein, auch wenn er keine Plakette braucht. Sofern ein Mangel vorliegt ist es trotzdem im Zweifel fahren ohne BE.
Für die Zulassungsstelle brauchts den Ausweis, Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eine normale taugt da nicht) und Geld. Erhältst dann dort einen Schein in den die Daten des Fahrzeugs vor Fahrtantritt einzutragen sind. Die Schilder bekommst du nicht von der Zulassung, die musst du dir sobald du das Kennzeichen hast vom Schildermacher holen, so wie immer. Anschließend dann noch abstempeln lassen, danach kannst du dann damit fahren.
 

RocknRoll-Rebel

Mitglied
Registriert
29 April 2006
Beiträge
73
Alter
38
Ort
Rosengarten
Na,das hört sich ja alles gut an. Und das Treffen liegt natürlich auffm Weg zum Tüv und zur Zulassungsstelle :D Super,ihr beiden habt mir echt weiter geholfen. Vielen dank dafür ! Gruß - Thomas :bier:
 
Oben