Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU -19. Sept.2014

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Ich glaube die Spinnen.......... :weib
 

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M

Marcyboy

Gast im Fordboard
Hallo, gehts noch???

Was ist denn bei Suche nach einem Gebrauchtwagen, welcher vom privatem Verkäufer abgemeldet ist?
Ich fahre mehrere 100 Km, schaue mir den Wagen an und brauche zwecks Probefahrt Kennzeichen, was ist dann?
Dann besorge ich mir dort welche, zahle einen Haufen Geld für Kennzeichen, Zulassungsstelle und Versicherung und merke bei Probefahrt, dass er nicht in Frage kommt.
Also auf zum nächsten Gebrauchtwagen und wieder neue Kennzeichen, oder wie?
Sorry, völlig bescheuert.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Sachlich wohl richtig, aber eben [sign=10]Auto-BILD[/sign]
Um der Sache einen halbwegs seriösen Charakter zu verleihen, solltst Du auch hier den Bundesrats-Link beifügen: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/pl...4/925/056.html

----------------

Marcyboy schrieb:
Also auf zum nächsten Gebrauchtwagen und wieder neue Kennzeichen, oder wie?
Kurzzeitkennzeichen sind ohnehin ausdrücklich nur für 1 Fahrzeug gedacht, auch heute schon. Alles andere ist gegen bestehende Regelungen.
Das Problem ist aber eher, dass Du einen gebrauchten, abgemeldeten Wagen nicht nach Hause überführen kannst, weil "das Fahrzeug bekannt" sein muss, also dass Du die Papiere in der Hand hast. Welcher Gebrauchtwagenverkäufer überlässt Dir schonmal vorab die Papiere?
 

zawen

König
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Mir wurde auf der Zulassungsstelle gesagt,daß ich auf alle Fälle die FIN in das rosa Papier eintragen muss.Und zwar schon vor Jahren.Also ist diese Regelung nicht neu.Klar,wenn man das Auto nur ein paar Meter fährt-da trägt keiner was ein.
 

jawolf30

Grünschnabel
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online-petition: Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU

Ihr Thema ins Parlament:
openPetition ist eine freie und gemein­nützige Plattform, auf der Bürger ein gemeinsames Anliegen öffentlich machen, sich organisieren und in den Dialog mit der Politik treten.
openPetition möchte die Beteiligung für Bürger am Gesetzgebungsprozess vereinfachen.

zur online-petition > Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU


um was geht es - die geschichte:
925. Sitzung des Bundesrates 19.09.2014, Beginn: 9:30 (Beginn: 9.31 Uhr Schluss: 12.31 Uhr)
da wurden mal eben im schweinsgalopp 65 (fünfundsechzig!) Tagesordnungspunkte und 8 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren in 3 std. durchgewunken:
hier die tagesordnung mit 65 tops und 8 Beschlüssen im vereinfachten Verfahren
und hier der stenografische bericht der 925. sitzung

unter top 56 findet sich (nachdem unter top 48 die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung" belabert wurde) dies:
"335/14 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"
hier dann der besch...ne beschluss

Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den gewünschten Änderungen in Kraft setzt:
Bundesrat - Plenum KOMPAKT - Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern

****************************
:confused :wand1 :aufsmaul




*****************************************************************************************

Kurzzeitkennzeichen nur mit HU und Fahrzeugdaten
Der Bundesrat hat der Fünf-Tages-Zulassung neue Regeln verordnet: Bald ist eine gültige HU Voraussetzung für das Kurzzeitblech. Außerdem trägt das Amt die Fahrzeugdaten ein.
Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem. Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür das Kurzzeitkennzeichen an: Für rund 75 Euro ist der Wagen fünf Tage lang versichert und darf am Straßenverkehr teilnehmen. TÜV und AU sind keine Bedingung für das 03er- oder 04er-Blech, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.
So viel Freiheit gibt es im Straßenverkehr selten. Deshalb kam es häufig zu Mißbrauch. Mit einem Kennzeichen wurden oft mehrere Autos oder nicht eintragungsfähige Umbauten bewegt. Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.
Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen. Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden soll. Immerhin: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk.
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
Damit wird es noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu kaufen. Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Käufer sind auf Anhänger oder Speditionen angewiesen.
Laut Angaben der Auto Bild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Quelle: AutoBild/MotorTalk
*****************************************************************************************

mit (alt)fordlichen grüßen
jürgen alias jawolf30
 
U

Uli

Gast im Fordboard
jawolf30 schrieb:
da wurden mal eben im schweinsgalopp...
...(nachdem unter top 48 ... belabert wurde) ...
hier dann der besch...ne beschluss
:confused :wand1 :aufsmaul
Sorry, diesen Beitrag kann ich absolut nicht ernstnehmen. Es geht hier um den verfassungskonformen Verlauf von Entscheidungfindungen in der Bundesregierung, und Du kopierst Autobild und Motortalk zusammen, wirbst offensichtlich für die Petitionsplattform, und garnierst das Ganze mit Schnoddrigkeiten, Fäkalsprache und Orthographie unter Grundschulniveau.

Ich würde sagen: Eigentor.
 

jawolf30

Grünschnabel
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da wurden mal eben im schweinsgalopp...
...(nachdem unter top 48 ... belabert wurde) ...
hier dann der besch...ne beschluss
:confused :wand1 :aufsmaul
Sorry,
diesen Beitrag kann ich absolut nicht ernstnehmen. Es geht hier um den
verfassungskonformen Verlauf von Entscheidungfindungen in der
Bundesregierung, und Du kopierst Autobild und Motortalk zusammen, wirbst
offensichtlich für die Petitionsplattform, und garnierst das Ganze mit
Schnoddrigkeiten, Fäkalsprache und Orthographie unter Grundschulniveau.

Ich würde sagen: Eigentor.
lieber uli,

du hast (fast) recht. :) :kniefall

eigentor: ? warum ? > es geht um die sache - nicht um die form oder um mich !?

erkläre doch bitte wie man(n) zukünftig als old/youngtimer-schrauber/sammler ein fahrzeug von a (z.b. ganz im norden der brd) nach b (z.b. ganz im süden der brd) bekommt ? :confused

und ja: ich "werbe" für die petition (nicht für ihre platte form) - ist vielleicht eine (letzte) chance den dummfug zu stoppen ?

zusammenkopiert wurde der letzte absatz nicht sondern komplett mittels copy&paste incl. quellenangabe eingefügt:
hier die quelle: https://www.facebook.com/fomcc (facebook-auftritt des Ford Oldtimer und Motorsport Club Cologne )

entspannung - gelassenheit :bier

mit (alt)fordlichen grüßen
jürgen
 

Sylvester23

Foren Gott
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Fahrzeug von A nach B einfach mit einem darauf spezialisierten Transporteur - wie kommt mein Auto wohl jedesmal in die Werkstatt meines Vertrauens nahe Stuttgart?

Kostet 120€ und das sollte einem ein Oldtimer wert sein. Abholung und Anlieferung wird vorher genau abgesprochen.

Kauft man ein Auto von privat und das ist nicht zugelassen, kann man alternativ einen Hänger zum Aufladen dabei haben.

Ich halte bei einem Oldie einen gründlichen Check vor Wiederinbetriebnahme eh für unerlässlich. Ich kann ein Lied davon singen, was Oldies selbst mit aktuellem TÜV für Probleme machen und wie unsicher sie sein können.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
In der Sache bin ich bei Dir. Ich finde auch einige Punkte an der Verordnung die ich für einen Rückschritt halte.

Aber die Form Deines Beitrages für die durchaus vernünftige Petition ist es, die mich zu meinem Beitrag veranlasst hat. Die äußere Form ist eine Visitenkarte. Deine Visitenkarte fällt leider schlecht aus. Die Gründe habe ich genannt. Das wirft es ein schlechtes Licht auf Dich, damit auf Deinen Beitrag, und hierüber auf Dein Anliegen.

Ich denke jedoch, ich renne gegen Windmühlen an. Auch in Deinem nächsten Beitrag verweigerst Du trotz Hinweis hartnäckig die Groß/Kleinschreibung (Handy- oder Tablet-Nutzung ist hierbei nur eine faule Ausrede). Du willst es also so. Nun gut.

Zur Sache: Der Gesetzgeber versucht, den allfälligen Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen einzugrenzen. Gerade in grenznahen Gebieten wie dem in dem ich wohle kann man ein Lied davon singen. Hier sind es Horden von Tschechen, Slowaken, Ungarn und Rumänen, die ihre schrottreifen ausländischen Kleintransporter mit Kurzzeitkennzeichen hier auf Diebstouren schicken. Besonders beliebt rund um Sperrmüllsammlungen. Der Ansatz ist also durchaus nachvollziehbar, aber es gibt handwerkliche Fehler.

Dennoch ist es bislang nicht mehr als eine Vorlage von der Länderkammer an die Regierung, wie sie sich eine Änderung vorstellen würden. Was die Bundesregierung nun daraus macht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 

jawolf30

Grünschnabel
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Hallo Uli,

wenn (hier) Wert auf Groß-/Kleinschreibung gelegt wird - ok ;)
Zugegeben: Faulheit (bin wie Du im EDV-Bereich tätig - tippe von daher den lieben langen Tag; da wird man mit der Zeit "schreibfaul" was dies angeht) :D
Ich gelobe Besserung.

Zur Sache:

- Verbringung Kfz von A nach B:
Transporteur/Spedition: klar
Trailer: klar - dafür braucht es aber (auch) das geeignete Zugfahrzeug und (eventuell) den passenden Führerschein (Anhänger/Gespann)
bislang: Zug/Bus/Flugzeug/mitfahrgelegenheit.de/Kumpel -> hin; KZK (vorschriftsmässig) anbringen und heimwärts einen schönen Roadtrip erleben


- Missbrauch !?
Dieses Ei hat sich der Gesetzgeber m. E. nach selbst gelegt: vor Jahren (da gab es noch "richtige, rote" Kurzzeitkennzeichen) musste man - um ein ebensolches zu (be-)nutzen - auf der Zulassungsstelle vorsprechen und bekam auf Antrag in sogenannter Einzelfallentscheidung vom Sachbearbeiter ein KZK ausgehändigt: persönlich.
Dieses musste man anschl. wieder zurückbringen!
Dann (wann müsste ich suchen*) führte man das 04er "Wegwerf"-KZK ein (so ganz nebenbei werden dadurch Tonnen überflüssigen Alumiumschrotts erzeugt).

Jetzt - da augenscheinlich erkannt wurde daß die Sache aus dem Ruder läuft - versucht man zu "regulieren" > m. E. nach "verschlimmbessern".

Damit straft man aber auch die Leute ab die KZK vorschriftsmässig benutz(t)en!


geht gleich weiter...suche was :happy
so - jetzt:
Es sind nicht nur Mindereinnahmen von 4 Millionen Euro zu erwarten ,
sondern im ganzen Oldtimersektor ! Denn wenn man kein erhaltungswürdiges
Fahrzeug ohne TÜV überführen kann um es aufzubauen und zu erhalten ,
dann gibt es auch keine Folgeeinnahmen über die Mehrwersteuer durch
Ersatzteile, Werkzeug, Versicherung,TÜV- Gebühren usw. usw.......

Quelle: Startseite - Hecktrieb Forum

Gruß
Jürgen


*
Geschichte/Vorläufer
Das Kurzzeitkennzeichen in seiner heutigen Form löste 1998 das rote „04er“-Kennzeichen ab, das sich Privatleute von der Zulassungsstelle für maximal fünf Tage geben lassen konnten und zurückgeben mussten.
Quelle: Kfz-Kennzeichen (Deutschland) – Wikipedia
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Du siehst die Sache verständlicherweise durch Deine Oldtimer-Verschickungs-Brille. Aber das ist nur ein kleiner Teil des Einsatzbereiches von KZK. Es gibt viele andere Fälle, in denen die Regelungen durchaus ein sinnvoller Ansatz sind, wenn auch über manches Ziel hinausschießen.

Beispiel: Ich selber habe mein aktuelles Auto vor knapp einem Jahr gekauft. Er war frisch abgemeldet (der Verkäufer wollte sein Kennzeichen behalten). Also brauchte ich KZK. Auf meiner Zulassungsstelle hatte ich natürlich auch die Papiere nicht in der Hand, die waren beim Verkäufer, wie auch das Fahrzeug, das er bis dato noch gefahren hat. Ein KZK zur "Heimholung" wäre nicht möglich gewesen, weil ohne Papiere kein TÜV-Nachweis zu erbringen ist. Gut, man soll KZK dann auch am Abholort bekommen können, in diesem Fall irgendwo weit weg in Sachsen. Aber nicht am Wochenende, als die Übergabe stattfand..... Auch hier: die neuen Regelungen widersprechen so mancher eingeführter Praxis und man muss sich neue Wege suchen.

Das "Ei" hat sich der Gesetzgeber nicht selbst gelegt. Es wurde durch konsequentes Übertreten der Nutzungsregeln roter Kennzeichen erforderlich, insbesondere dann wenn ungeTÜVte Fahrzeuge wochen- oder monatelang mit roten Nummern unterwegs waren, die man sich von Händlern "ausgeborgt" hatte und teilweise auch nie mehr zurückbrachte. Haftpflichtschäden durch diese Fahrzeuge mussten die Pauschalversicherungen decken, und damit die Allgemeinheit.

Leider ist es so, dass unsere Gesellschaft die gegebenen Rahmenbedingungen durch kleine und größere Betrügereien ständig unterwandert und folglich selbst Schuld daran ist, dass diese Rahmenbedingungen daraufhin eingeengt werden (müssen). Ein Verfahren "auf Glauben und Ehrlichkeit" (wie das fristgerechte Zurückbringen von rote Nummern zur Zulassung) war unter preußischem Gehorsam noch vorstellbar, heute leider nicht mehr.

Das "Ei" hätte der Gesetzgeber nur dadurch verhindern können, indem er garkeine rote Nummernschilder eingeführt oder diese später ersatzlos verboten hätte. Dann hättest Du noch viel mehr Grund zum Protestieren.

(PS: ich tippe auch den ganzen Tag, aber was man sich mal angewohnt hat....)
 

jawolf30

Grünschnabel
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Hallo Uli,
Du siehst die Sache verständlicherweise durch Deine Oldtimer-Verschickungs-Brille. Aber das ist nur ein kleiner Teil des Einsatzbereiches von KZK. Es gibt viele andere Fälle, in denen die Regelungen durchaus ein sinnvoller Ansatz sind, wenn auch über manches Ziel hinausschießen.
Jein - Oldtimer ist aus meiner Sicht EIN Aspekt. Gebrauchtwagenkauf überhaupt und deren Bewegung innerhalb der BRD ist das Thema.
Du listest sicherlich viele andere Fälle auf ?
Danke ;)
Uli schrieb:
Beispiel: Ich selber habe mein aktuelles Auto vor knapp einem Jahr gekauft. Er war frisch abgemeldet (der Verkäufer wollte sein Kennzeichen behalten). Also brauchte ich KZK. Auf meiner Zulassungsstelle hatte ich natürlich auch die Papiere nicht in der Hand, die waren beim Verkäufer, wie auch das Fahrzeug, das er bis dato noch gefahren hat. Ein KZK zur "Heimholung" wäre nicht möglich gewesen, weil ohne Papiere kein TÜV-Nachweis zu erbringen ist. Gut, man soll KZK dann auch am Abholort bekommen können, in diesem Fall irgendwo weit weg in Sachsen. Aber nicht am Wochenende, als die Übergabe stattfand..... Auch hier: die neuen Regelungen widersprechen so mancher eingeführter Praxis und man muss sich neue Wege suchen.
In diesem Deinem Fall hättest Du (unter Angabe der FIN; einfach vom VK die Papiere einscannen/fotografieren und emailen/faxen lassen) problemlos von Deiner heimatlichen Zulassungsstelle ein KZK erhalten.

Das "Ei" hat sich der Gesetzgeber nicht selbst gelegt. Es wurde durch konsequentes Übertreten der Nutzungsregeln roter Kennzeichen erforderlich, insbesondere dann wenn ungeTÜVte Fahrzeuge wochen- oder monatelang mit roten Nummern unterwegs waren, die man sich von Händlern "ausgeborgt" hatte und teilweise auch nie mehr zurückbrachte. Haftpflichtschäden durch diese Fahrzeuge mussten die Pauschalversicherungen decken, und damit die Allgemeinheit.

Leiderist es so, dass unsere Gesellschaft die gegebenen Rahmenbedingungen durch kleine und größere Betrügereien ständig unterwandert und folglich selbst Schuld daran ist, dass diese Rahmenbedingungen daraufhin eingeengt werden (müssen). Ein Verfahren "auf Glauben und Ehrlichkeit" (wie das fristgerechte Zurückbringen von rote Nummern zur Zulassung) war unter preußischem Gehorsam noch vorstellbar, heute leider nicht mehr.

Das "Ei" hätte der Gesetzgeber nur dadurch verhindern können, indem er garkeine rote Nummernschilder eingeführt oder diese später ersatzlos verboten hätte. Dann hättest Du noch viel mehr Grund zum Protestieren.
Innerhalb unserer Gesellschaft unterwandern sicherlich einige immer wieder Vorgaben. Das ist kein Grund ALLE abzustrafen. Es mangelt an entspr. Kontrollen und an zu laschen Strafen !

Mein Eindruck: Du vermischst hier zwei Dinge: "rote" 05er/06er (Dauer-/Wechsel-)Kennzeichen - also fest an Händler/Gewerbetreibende vergebene - und die für Privatleute angedachten (ehemals auch rote - heute schwarze 04er mit eingestanztem Ablaufdatum versehene) nur 5 Tage gültige Kurzzeitkennzeichen ?

Fall 1: "rote" 05er/06er (Dauer-/Wechsel-)Kennzeichen - also fest an Händler/Gewerbetreibende vergebene Kennzeichen: die Weitergabe ist (bereits) untersagt.
Die Benutzungsregeln sind klar definiert und bedürfen m. E. nach "eigentlich" nur einer Änderung: drastische Erhöhung des Strafmasses bei Missbrauch bzw. Einzug ohne weitere Verhandlungen.
PS: "eigentlich" dürfte man auf Oldtimerveranstaltungen (z. B. Techno Classica, Veterama, Oldtimertreffen aller Art, Oldtimerrallys usw.) keine Fahrzeuge mit dieser Art Kennzeichen antreffen

Fall 2: Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig)
auch hier: Die Benutzungsregeln sind klar definiert und bedürfen m. E. nach "eigentlich" nur einer Änderung: drastische Erhöhung des Strafmasses bei Missbrauch

Der Argumentation "preußischem Gehorsam <-> fristgerechte Zurückbringen zur Zulassung" kann ich nicht folgen.
Um PERSÖNLICH ein KZK zu erhalten bedarf es der Vorlage eines gültigen (Personal-)Ausweises und heute schon Angabe/Vorlage des entspr. Kfz-Dokumentes(FIN) und natürlich eine EVB der Versicherung.
Somit ist amtsbekannt wer wann welches Kennzeichen erhalten hat.

Für mich als Privatperson - die ab und zu solch ein KZK zu den angeg. Bedingungen nutzt - ist ein Missbrauch somit nicht nachvollziehbar.


Zu hinterfragen ist doch eher:

Vertriebswege der KZK > ca. 2.000.000 KZK jährlich (siehe "HD-04er" die zu zehntausenden aus/abgegeben wurden) !?
Man bedenke: auf jedes Kennzeichen muss ja ein amtliches Siegel.

Wo und wie kommen "missbräuchlich benutzte" KZK her ?
Wer sind denn die "bösen Buben" - und wo findet man die ?
Wer ermöglicht denn die Herausgabe ?
423 Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden in der BRD :cool

Dies meine ich u. a. mit "das Ei selbst gelegt"

Warum kann man seit 2012 KZK "online" erhalten:
Kennzeichen gibt‘s ab sofort online / Marburg / Lokales - op-marburg.de / Oberhessische Presse / Zeitung für Marburg - Biedenkopf

warum und wie ist so etwas möglcih:
Kurzzeitkennzeichen (5 - Tages - Kennzeichen) | STVA

...

Gruß
Jürgen
 
C

country_air

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Vielleicht eine Rot-Grüne Idee?

Auf mich wirkt dieser Gesetzesvorstoß absurd. Wie sonst hätte ich im August / September 2013 mit einem Ford Scorpio ohne TÜV dann 5 Tage lang Testfahrten, Autowäsche, KFZ-Durchsicht durchführen können? Dann hätte ich das Fahrzeug gar nicht gekauft, und der Vorbesitzer (Rentner) hätte seinen rostfreien, scheckheftgepflegten Scorpio (3 Jahre in Tiefgarage eingelagert) verschrotten müssen.

Hinter so einer Gesetzesinitiative steckt meist eine "gewisse Lobby" mit nicht ganz uneigenützigen Eigeninteressen.
 

jawolf30

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Hallo country_air,
ganz so "einfach" > "rot-grüne Idee" ist das alles nicht :(

In der "Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 56" findet sich:
Die Empfehlungen der Ausschüsse sind aus BR-Drucksache 335/1/14 ersichtlich.

In der "BReg 335/14 Grunddrucksache" wird es erörtert - bitte selbst nachlesen (39 Seiten); Auszug hänge ich unten an ;)

alle Dokumente finden sich hier:
Bundesrat - 19.09.2014 | 925. Sitzung des Bundesrates

Auszug aus o.a. Grunddrucksache:
Der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen ist in der Vergangenheit stark angestiegen. So ist eine Zunahme des Handels mit Kurzzeitkennzeichen festzustellen. Es werden z.B. deutsche Kurzzeitkennzeichen in anderen Staaten veräußert und zur Verbringung dortiger Fahrzeuge genutzt. Seitens Österreichs wurde darüber informiert, dass deutsche Kurzzeitkennzeichen
durch Vermittlungsstellen in Österreich ausgegeben und zur Überführung von Fahrzeugen aus Österreich in andere Staaten verwandt wurden. Das gegenwärtige System der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen hat dadurch, dass die betreffenden Fahrzeuge in keinem Fahrzeugregister gespeichert werden, keinerlei Möglichkeiten, eventuellen Fahrzeugverschiebungen entgegenzuwirken. Durch Weiterverkauf der Kennzeichen ist die Feststellung des jeweiligen Halters anhand des Registereintrags nicht möglich.


Die fehlende Voraussetzung von Typ- bzw. Einzelgenehmigung und HU/SP lässt das InverKehrbringen verkehrsunsicherer Fahrzeuge zu. Schließlich muss der jeweilige Versicherer des Kennzeichens auch für Unfälle im Ausland eintreten, wenn mit Fahrzeugen zur Verbringung zwischen anderen Staaten Unfälle verursacht werden, d.h. für Nutzungszwecke, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren.
Durch mehrere Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde versucht, dem Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen entgegenzuwirken. Das Hauptproblem, die Zuordnung des betreffenden Fahrzeuges zum Kennzeichen konnte jedoch bei den bisherigen Bedingungen nicht gelöst werden. Es wurden deshalb unter Einbeziehung der Länder sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Polizei und Verbänden der Kraftfahrer sowie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer umfassende Prüfungen vorgenommen, Lösungsmöglichkeiten für die Probleme zu finden.


Schließlich wurde es als zweckmäßig erachtet, die Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu Kurzzeitkennzeichen grundlegend zu ändern.


Seit 2009 bis zum Ende des dritten Quartals 2013 sind fast 8 Mio. Kurzzeitkennzeichen zugeteilt worden. Daraus ergibt sich, dass durchschnittlich 2 Mio. Kurzzeitkennzeichen pro Jahr ausgegeben werden.
...
***************************************************************

Gruß
Jürgen
 

dridders

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Die Forderung nach einer gültigen HU kann ich durchaus nachvollziehen. Es war zwar bereits vorher gefordert dass das Fahrzeug den Anforderungen der HU entsprechen muss, aber in der Praxis hat das keinen gejuckt, und es wurden Fahrzeuge die ganz offensichtlich niemals eine HU erhalten hätten damit regelmäßig bewegt. Oder es wurde von Leuten eingesetzt, die den Zustand des Fahrzeugs gar nicht beurteilen konnten, erstrecht unter den gegebenen Umständen.
Wenn das Fahrzeug also in einem Zustand ist, in dem es auf die Straße kann, dann erhält es auch die HU. Es blebt dann vor allem der Mehraufwand, da man unter der Woche sich um die Angelegenheit kümmern muss. Es fördert hingegen das die Verkäufer sich bereits im Vorfeld um eine frische HU kümmern. Und wo die dann nicht ausgestellt wird ist auch im Vorfeld klar dass die Fahrzeuge nicht auf eigener Achse auf die Straße dürfen, weder nach alter noch nach neuer Regelung. Nach alter Regelung sind sie aber dort gelandet, solange der Motor angesprungen und das Fahrzeug irgendwie losgerollt ist.

Mit mehrtägigen Probefahrten (die einen auch heute schon in Erklärungsnot bringen können) etc. hat das ja alles nichts zu tun, daran ändert sich ja nichts. Opa hätte nur halt vorher das Fahrzeug zum TÜV/Dekra/... bringen müssen zur Begutachtung.
 

zawen

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Manche fahren auch mit umgebauten Fahrzeugen.Wie früher mit der roten 07er Nummer,hab hier einige Opel GT mit 2.0 16v Motor gesehen.
Für die Masse der Benutzer ändert sich aber nichts.
 

jawolf30

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HU: was ist das ?
Eine Momentaufnahme. Eine Momentaufnahme die dann rund 720 Tage "gültig" ist.
Das Fahrzeug kann nach dieser Momentaufnahme in jeglicher Hinsicht modifiziert werden.
Es kann z.B. mehrere Tausend km bewegt werden...
Es kann dann sowohl bremsentechnisch oder bereifungstechnisch defekt sein oder sonstige Defizite haben.
Aber: es darf dann mit KZK bewegt werden.
Begründung: "Verkehrsicherheit da ja gültige HU/AU

Betrachtet man die ganze Geschichte aus einem anderen Blickwinkel macht sie freilich (einen ganz anderen) Sinn: Wer und warum kann an dieser Änderung Interesse haben? :cool

Ein Aspekt: Der private Automarkt wird mit dieser (Neu-)Regelung fast zum Erliegen kommen.



Anbei auszugsweise einige Kommentare der online-Petition:

Ann-Christine Lavalle (Lavalle79822) - 02.10.2014 08:13 Uhr
wie will man mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug zum TÜV fahren wenn das kurzzeitkennzeichen nur mit HU gültig ist. reine geldmacherei

Nicht öffentlich (Möhnesee) - 02.10.2014 08:21 Uhr
Fehlt nur noch, dass der Staat sich damit herausredet die Wirtschaft fördern zu wollen, denn man bräuchte schließlich Tieflader etc. um einen Neuerwerb heranschaffen zu können.
Wie soll man denn bitte sein Auto loswerden, wenn es seit ein paar Jahren ohne HU in der Garage stand weil man keine Zeit mehr dafür hat, aber der normale Bürger das Fahrzeug nicht einfach abholen kann?
Da bleibt ja praktisch nur noch der Visitenkartenhändler, der den Wagen zum Schrottwert abholt und das ist nicht der richtige Weg für Oldtimer und gepflegte Fahrzeuge.

Marcus Reiher (Pforzheim) - 01.10.2014 20:44 Uhr
Die Politik sollte bei Ihrer Entscheidung nochmal darüber nachdenken, warum und wofür diese Kennzeichen überhaupt erst geschaffen wurden. Nämlich genau zu dem Zweck: Autos OHNE gültige HU bewegen zu können! Ein Auto mit gültiger HU kann man ja ohne Probleme anmelden und ist dann nicht auf eine 5-tägige Frist angewiesen. Und es kann ir keiner erzählen, dass der Missbrauch einiger weniger der Grund für ein Verbot darstellt. Das wirkt auf mich mehr als vorgeschoben. Wahrscheinlich knicken hier ein paar Leute vor den Lobbyisten ein?

Nicht öffentlich (Dülmen) - 01.10.2014 13:15 Uhr
Als aktiver Oldtimer-Fan habe ich ohne KZKZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten die Möglichkeit, ein altes Fahrzeug zu erwerben und zu restaurieren. Eine Fahrt mit KZKZ unmittelbar zur Prüfstelle ist häufig schlicht und einfach nicht möglich. Häufig sind derartige Fahrzeuge zwar nicht ausreichend für eine Plakettenzuteilung, letztlich aber nicht als Gefahr im Verkehr anzusehen (z.B. defekte Scheibenwischer). Überführung eines Oldtimer bei Regen wird niemand vornehmen. Damit ist das Fahrzeug "eigentlich" nicht verkehrssicher, Ersatzteile sind jedoch vielfach nicht kurzfristig lieferbar.

Nicht öffentlich (Lampertheim) - 01.10.2014 14:46 Uhr
Das neu geplante Kurzkennzeichen erschwert den privaten Kauf von Gebrauchtwagen immens und macht ihn praktisch über weitere Entfernungen unmöglich! Es ist nicht sinnvoll, dass die KFZ Daten vorab schon bei der Zulassungsstelle in den KFZ-Schein des KZK eingetragen wird, da so einem die Möglichkeit genommen wird, mehrere Fahrzeuge innerhalb der 5 Tage zu besichtigen und dann das passende zu kaufen. Wären die Zulassungstellen deutschland weit sieben Tage die Woche rund um die Uhr offen, wäre dies natürlich kein Problem, dem ist aber nicht so. Die Zulassungstellen haben leider am Sonntag geschlossen und Werktags meist nur Vormittags geöffnet, dies entspricht aber nicht der gelebten Kultur von privaten Gebrachtwagenkäufern, die dies meist am Wochenende erledigen, um in Ruhe sich einen gebrauchten suchen zu können. Aus diesen genannten Gründen, halte ich diese Neuregelung für Realitätsfremd und die vorgeschobende Begründung für Zweifelhaft. Verstärkte Kontrollen von 04 Kennzeichen durch die Polizei, wäre sicher Zielführender.

Frank röttger (Langenhagen) - 01.10.2014 16:29 Uhr
weil es absoluter Dumfug ist,alle für Verfehlungen von einzelnder Leute abhängig zu machen. Das Wechselkennzeichen hat man verkehrstechnisch voll an die wand gefahren,das tote 07er kastriert. Wenn man weiterspinnen würde,müssten 06er rote Nummernschilder auch nur für Fahrzeuge mit TÜV gelten? gruss

Nicht öffentlich (Verden) - 01.10.2014 21:38 Uhr
Es Ist doch Unsinn, ein Kennzeichen, welches für Überführungsfahrten (auch zur HU) gedacht ist, nun an eine gültige HU zu binden. Käufe und Verkäufe auf Automärkten werden nahezu unmöglich. So wird dem Missbrauch von Kennzeichen der Verkäufer Vorschub geleistet, die Fahrzeuge nur noch angemeldet verkaufen können oder gibt es dann auch an jedem Ort eine Zulassungsstelle die an 7 Tagen und 24 Stunden geöffnet ist? Werden die roten 06er und 07er Kennzeichen, im Rahmen der Gleichheit, auch an diese Bedingungen gebunden oder dürfen dann nur noch Oldtimer und KFZ Händler ohne HU auf der Strasse fahren?

Wolfgang Pötzl (Würzburg) - 01.10.2014 22:55 Uhr
... weil es auch für Hobbybastler ohne professionelle Absichten und Händlerkennzeichen die Möglichkeit geben muss, Autos zu überführen und probe zu fahren ... Ich bin seit vielen Jahren ein Liebhaber von Young- und Oldtimern ... Mir haben die 5-Tages-Kennzeichen schon mehrmals gute Dienste geleistet ...


Gruß
Jürgen
 

dridders

Superposter
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Ob eine HU alle 2 Jahre sinnvoll ist oder nicht spielt doch hier erstmal keine Rolle. Kannst natürlich gerne eine monatliche HU fordern.
Der Kommentar ist doch völlig sinnlos. Wie man ein Fahrzeug zur HU schaffen kann ist ja klar angegeben: mit Kurzzeitkennzeichen. Dafür werden sie auch ohne HU rausgegeben. Aber eben nicht für Überführungs- und Probefahrten. Jetzt kann man sie sich natürlich immer noch unter Angabe von falschen Verwendungszweck holen, wobei es durchaus denkbar wäre bereits an der Nummer kenntlich zu machen zu welchem Zweck sie ausgestellt wurden... dann wird man bei einer Überführung in einen anderen Kreis sofort auffallen.

Und wenn ein Fahrzeug seit Jahren ohne HU in der Garage steht möchtet ihr das wirklich auf eigener Achse Überführen? Dann ist es gut das die Neuregelung kommt... denn solch einem Gefährt möchte ich nicht auf der Straße begegnen!
 
C

country_air

Gast im Fordboard
Der Sinn eines Kurzzeitkennzeichens - Wikipedia!

Kfz-Kennzeichen (Deutschland) – Wikipedia

Diese Gesetzesintiative läuft faktisch lediglich darauf hinaus, die Kurzzeitkennzeichen komplett abzuschaffen.

Ich wünsche allen Oldtimerbesitzern / Youngtimerbesitzern / Autosammlern in Zukunft viel Spaß, ihr Fahrzeug ohne HU/AU verkaufen zu wollen.

Mein KFZ hatte ich 2013 auch mit Kurzzeitkennzeichen (ohne HU/AU) von einem Rentner 78 Jahre alt, der selbst nicht mehr die Kraft und Energie hatte,
sein in der Tiefgarage 3 Jahre lang eingelagertes "Schätzchen" (23 Jahre alt) aufzubereiten, gekauft.

Die einzige Lobbygruppe, welche nicht daran interessiert ist, dass Autos älter als 10 Jahre werden können, kann doch wohl nur die Industrie sein.
 

zawen

König
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Man darf sehr wohl mit einem zugelassenen Fahrzeug direkt(!) zur HU fahren.Haben wir schon gemacht.Vorher bei TÜV Stelle und Zulassungstelle angefragt.
Nun ja,wenn ich mir überlege was ich schon bei Autos mit gültiger HU gesehen habe....
Also wieder mal viel Lärm um nichts.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
country_air schrieb:
Diese Gesetzesintiative läuft faktisch lediglich darauf hinaus, die Kurzzeitkennzeichen komplett abzuschaffen.
Schade dass manche Themen in solch polarisierte Polemik münden.

Die Nutzung von KZK soll nicht abgeschafft sondern eingeschränkt werden, um den Missbrauch einzudämmen. Es steht klar beschrieben, für welche Fälle es ausgegeben wird. Und das sind nicht wenige. dridders schreibt völlig richtig: Gebrauchtwagenhändler werden sich umstellen müssen und die HU's frisch halten. Das gilt auch für Privatverkäufer. Oder Trailer nutzen. Wenn man selbst zu jung ist, ein Gespann fahren zu dürfen (FS bis max 3,5t zul.Ges.gew), dann kennt man sicher jemanden der das darf.
 
C

country_air

Gast im Fordboard
Uli schrieb:
Wenn man selbst zu jung ist, ein Gespann fahren zu dürfen (FS bis max 3,5t zul.Ges.gew), dann kennt man sicher jemanden der das darf.
Ich darf Fahrzeuge bis 7,5 t fahren. Jedoch werde ich mir garantiert kein Auto (PKW) ohne TÜV mittels Transporter/Anhänger holen, nur um es in einer Werkstatt oder dem ADAC durchsehen zu lassen. Nach §16 FZV dind diese Kennzeichen für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen.

Letztes Jahr hatte ich einen drei Jahre lang eingelagerten, rostfreien Scorpio für 1.150,00 € (nur Altreifen,
ohne HU/AU gekauft). Allerdings wurde der Scorpio technisch nun 14 Monate lang
komplett neu aufgebaut. Der 24 Jahre alte Unterboden und die komplette Unterbodengruppe entspricht
einem 6 Jahre alten KFZ. Die Unterbodengruppe wird auch noch komlett mit Trockeneisverfahren / Fluide behandelt.
Mitte November steht das Resultat fest: Ein 24
Jahre alter "NEUWAGEN" für 5.000 €. Der 30-Jahres-Hürde (Oldtimer) steht nun nichts mehr im Wege.


Die Gesetzesnovelle kann mir nur recht sein. Je mehr Verkäufer mangels Alternativen (ohne HU/AU, ohne Kurzzeitkennzeichen, e.t.c.) auf ihren eingelagerten Schätzchen (VK: bis ca. 1.500,00 €) "sitzenbleiben", desto eher landen sie beim Teileverwerter, Schrottplatz. Und je weniger Scorpios (MK I) es auf dem Markt gibt, desto höher steigt der Wert meines "neuen" Scorpios.

Der Neuwagenverkauf wird u.a. dadurch für die Industrie auch "angekurbelt".
 
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