Klimaanlage defekt und noch Garantie

K

Kingfocus

Gast im Fordboard
Hallo,

mal eine Frage rein rechtlich gesehen.Ein Fahrzeug was eine Werksgarantie hat und die Klimaanlage nicht funktioniert da angeblich kein Kühlmittel enthalten war da irgendwo ein Leck in der Anlage ist und die Kliamaanlage befüllt warum muss der Kunde für diesen defekt selber bezahlen?Müsste Ford nicht den Fehler beseitigen und die Anlage dann neu befüllen lassen auf garantie?
Oder wird der Kunde beschissen?Kann der Kunde diese Rechnung verweigern?


Danke für eure hilfe!
 

RedCougar

Megaposter
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Ein paar mehr Daten wären nicht schlecht.

Wann wurde das Auto gekauft?
Wann wurde der Schaden gemeldet?
Wurde jeder Service eingehalten?
Ist der Wagen noch innerhalb der gesetzl. Gewährleistung?
Was sagen die Garantiebedingungen?
 
K

Kingfocus

Gast im Fordboard
Das Auto wurde letzes Jahr gekauft 02.07.2009 ,Erstzulassung 21.07.2008 Fiesta MK6 Facelift und hat somit noch die Werksgarantie.Das Auto ist lückenlos gepflegt bei ford und letzte Wartung war erst im Juni 2010.Schaden gemeldet am Freitag den 09.07.Der Händler sagte das es kein Kältemittel enthalten war und beim nächsten Ausfall der Anlage die Sache mit Lecksuchspray gesucht wird und dann wieder neu befüllt wird.
Meine Frage warum wurde es nicht gleich behoben zumindest warum wurde nicht gleich nach den Fehler gesucht? Die Garantie läuft bald aus und es scheint den Händler der das Auto auch verkauft hat nicht zu intressieren.Denn nach der Garantie sitzt der Kunde auf den Schaden.......Kann der Kunde die Rechnung des Klimaanlagenservices verweigern?ich denke das der Fehler nicht behoben wurde aber die Klimaanlage jetzt wieder kühlt wie kann ich rechtlich mich einsetzen für den Kunden.......Ich habe nicht selber diesen Fall bearbeitet und finde es trotzdem nicht human.
 

RedCougar

Megaposter
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1. Eine Klimawartung gehört nicht zum normalen Umfang des jährlichen Services. Insofern kann das bei der regelmäßigen Inspektion nicht auffallen. Eine Klimawartung muss immer gesondert in Auftrag gegeben werden und wird auch gesondert berechnet. Ist das passiert?

2. Unabhängig von der Werksgarantie gibt es die Sachmängelhaftung (gesetzl. Gewährleistung). Die Werksgarantie - die eine freiwillige zusätzliche Sache ist - deckt nicht alle Bauteile des Wagens ab, daher mein Rat, einen Blick in die Garantiebedingungen zu werfen. Oft ist nur der eigentliche Kompressor in der Werksgarantie enthalten, nicht aber Leitungen, Dichtungen, Klimamittel, Folgeschäden etc. Die Sachmängelhaftung gilt bei Neuwagen 2 Jahre und deckt grundsätzlich erstmal den kompletten Wagen ab.

3. Sollte sich das Klimamittel aufgrund eines Leitungsdefektes verflüchtigen, könnte das ein Fall für die Sachmängelhaftung sein und dem Kunden müsste dann unentgeltlich der Schaden repariert werden. Da der Wagen aber bereits über die ersten 6 Monate der gesetzl. Gewährleistung hinaus ist, könnte es Probleme geben. Der Händler könnte behaupten, der Kunde hätte den Schaden selbst verursacht und der Kunde ist dann in der Beweispflicht, dass es ein Material- oder Montagefehler gewesen ist, der schon bei Kauf vorhanden war. Sehr oft zeigen sich Händler aber gesprächsbereit und entgegenkommend.
 

C-Maxe

Haudegen
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Kingfocus schrieb:
Denn nach der Garantie sitzt der Kunde auf den Schaden.......

Wie bereits schon mehrfach beschrieben, der Kunde sitzt noch viel schneller auf dem Problem/Schaden. Denn jeder denkt und glaubt, "...ich habe doch Garantie...", aber die wenigsten wissen, daß die einem fast gar nicht hilft.

Es gibt nur einen Zeitraum, wo man sich "entspannt zurücklehnen" kann, das ist der Zeitraum der Gewährleistung, in welchem die Beweislastumkehr gilt. Dieser beträgt in D üblicherweise 6 Monate.
Danach ist der Käufer in der von Silke beschriebenen Nachweispflicht, daß der Fehler schon in der Gewährleistung vorhanden und nach menschlichem Ermessen nicht erkennbar war. Das gilt auch für die Sachmängelhaftung.

Eine weiterführende Garantie ist meist nur ein "Showeffekt", da diese nahezu immer an etliche, z.T. den eigentlichen Sinn ausschließende, Bedingungen geknüpft ist.

Kingfocus schrieb:
Kann der Kunde die Rechnung des Klimaanlagenservices verweigern?ich denke das der Fehler nicht behoben wurde aber die Klimaanlage jetzt wieder kühlt wie kann ich rechtlich mich einsetzen für den Kunden.......Ich habe nicht selber diesen Fall bearbeitet und finde es trotzdem nicht human.

Da ich aus Deinem Text nicht herauslesen kann, ob und wie der Fehler bereits die 2 Jahre vorhanden war, sowie das Kühlmittel, wie jedes andere Verbrauchs- und Verschleißmittel/-teil sowieso nicht zum Garantieumfang gehört, kannst Du die Zahlung nicht verweigern.
 
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