cougar_master
Haudegen
Also eigentlich kann der TÜVer das auch per Einzelabnahme nicht abnehmen. Schlichtweg weil er nicht die Befugnisse und Gerätschaften hat, die nötig sind, um die Regelgerechtheit (z.B. Wellenlänge und Leuchtkraft) der veränderten Rückleuchten festzustellen.
Dazu befugt und in der Lage sind nur ganz bestimmte Einrichtungen von TÜV, LTI, etc. Wie z.B. das LTI in Karlsruhe:
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/seite_499.php
Die ganzen erwähnten ECE-Regelungen kann man sich übrigens alle bei Kraftfahtbundesamt als pdf herunterladen.
Dazu befugt und in der Lage sind nur ganz bestimmte Einrichtungen von TÜV, LTI, etc. Wie z.B. das LTI in Karlsruhe:
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/seite_499.php
Die ganzen erwähnten ECE-Regelungen kann man sich übrigens alle bei Kraftfahtbundesamt als pdf herunterladen.