Kamera bei Ebay gekauft-Zustand weicht stark von der Beschreibung ab.

A

Andry

Gast im Fordboard
Hallo zusammen,


habe bei Ebay einen DSLR Body von Nikon per Sofortkauf ersteigert.

Nach etwa 1 Woche meldet sich endlich der Verkäufer- er war kurzzeitig verreist.

Gut, ich den Betrag 580 EUR incl. Versand auf sein Konto angewiesen- nach 3 Tagen kam dann die Kamera bei mir an.


In der Artikelbeschreibung steht:


Die Kamera hat etwa 5000 geschätzte Auslösungen.Und nur leichte, natürliche Gebrauchsspuren- technisch einwandfrei.


Als erste habe ich die Auslösungen geprüft- dabei ergab sich dann eine Auslösungsanzahl von über 26000 Auslösungen- also mit seiner "schätzung" hat er sich ziemlich vertan- so extrem kann man meiner Meinung nach nicht danebenliegen.

Habe gleich darauf eine Mail verfasst- seine Antwort darauf:

Er habe geschätzt und habe vergessen, dass er ja auch ne Menge Fotos wieder gelöscht habe- aufgrund seiner gesammelten Fotos habe er die 5000 Auslösungen angegeben.Er bietet mir als Entschädigung (er hatte mir auch angeboten dass ich die Kamera zurückschicke und er mir den Kaufpreis wieder zurückbezahlt- das wollte ich aber im ersten Moment nicht, da die Aoslösungen alleine nicht so ein Riesenproblem sind) 50 EUR Nachlass an.Ich willigte ein.

Nach dem ersten "Schock" habe ich dann die Kamera eingehender geprüft.

Nun sind noch weitere- eklatantere- Mängel vorhanden.Die Ausschnittsvergrößerungsfunktion zeigt keine Funktion- das rechte hintere Einstellrad funktioniert nur sporadisch in die rechte Richtung- die Belederung am Griff hat sich angelöst.

Mit diesen offensichtlichen Mängeln bin ich nun nicht mehr einverstanden- erneut eine Mail gesendet mit der Mängelaufzählung- und der Ankündigung vom Kaufvertra´g zurückzutreten- gegen Rückzahlung des Betrages in Höhe von 520 EUR (die 50 EUR sind ja bereits erstattet worden).

Er meinte in seiner letzten Mail:

Das mit dem Einstellrad sei Ihm bewusst gewesen- er hätte ja selbst noch mit der Kamera bis zuletzt fotografiert..... :wand


Die Belederung sei angeblich erneuert worden- glaube ich Ihm nicht- sowas kann nur der Nikon Service machen- und die machen das in der Regel gründlich- da würde sich nix mehr ablösen.

Irgendwann müsste ja auch die Kaufabwicklung mal ein Ende haben....er bezieht sich auf die 50 EUR Abschlag- die ich aber nur akzeptierte, weil die weiteren Mängel sich erst nach einer gründlicheren Prüfung zeigten.

In der Artikelbeschreibung hat er keinen Aussschluss der Gewährleistung oder anderes ausgeschlossen.


Meiner Meinung nach hat er mit Absicht diese Ihm bekannten Mängel nicht angegeben- irgend ein Dummer wirds nicht merken oder sich damit abfinden...



Was ratet Ihr mir- ich will den Kaufvertrag rückgängig machen- notfalls halt auch mit Rechtsanwalt.Bin auch am Überlegen bezüglich strafrechtlicher Konsequenzen- er wusste von den Mängeln(hat er ja selbst in der Mail geschrieben) -dennoch bezeichnet er den Zustand als "technisch einwandfrei"....



Gruss

Andy
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
die ich aber nur akzeptierte, weil die weiteren Mängel sich erst nach einer gründlicheren Prüfung zeigten.

hast du das schriftlich?
du hast dich ja anstelle der rücknahme für eine preisminderung entschieden. und die prüfung hättest du vorher machen können. sonst kann man ja jede woche neue mängel reklamieren.
 
A

Andry

Gast im Fordboard
Original von Kombifahrer
die ich aber nur akzeptierte, weil die weiteren Mängel sich erst nach einer gründlicheren Prüfung zeigten.

hast du das schriftlich?
du hast dich ja anstelle der rücknahme für eine preisminderung entschieden. und die prüfung hättest du vorher machen können. sonst kann man ja jede woche neue mängel reklamieren.


Moment mal, er wusste ja von den Mängeln- hat aber einen technisch einwandfreien Zustand angegeben- ich wusste von den weiteren Mängeln erst nach einer richtigen Benutzung der Kamera.Ist ja jetzt nicht bereits 5 Wochen her, die Angelegenheit.


Gruss

Andy
 

dridders

Superposter
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Kommt darauf an wie er das Angebot mit den 50 Euro formuliert hat. Wenn er dort erwähnt hat das damit alle Mängel abgedeckt sind, dann sind deine Chancen nicht sonderlich gut. Denn man hätte schon von dir Verlangen können zuerst die Kamera auf Mängel zu untersuchen nachdem einer hochgekommen ist... und es waren ja keine versteckten Mängel.
Ansonsten hast du grundsätzlich die Gewährleistung bei ihm, kannst also auf Mängelbeseitigung bestehen, oder eine ihrer Alternativen. Eine ist halt die teilweise Rückerstattung des Kaufpreises, die er gewählt hat. Zu klären ist dabei halt einfach nur ob er lediglich für die Auslösezahl bezahlt hat, oder für alle Mängel... und ob letzteres rechtlich überhaupt machbar ist, ohne das er sie genau betitelt.

Die Mail in der er erwähnt das er vom defekten Rad weiss ist aber auf jeden Fall ein gutes Mittel. Hier kann man ihm ggf. Betrug vorwerfen, da er den Mangel bewusst verschweigt und als nicht vorhanden hinstellt. Da wird er ggf. dann auch freiwillig auf die Rücknahme eingehen.
 
A

Andry

Gast im Fordboard
Darf ich die Mail bezüglich der 50 EUR Rückvergütung hier einstellen, oder ist das verboten bzw. illegal?


Gruss

Andy
 

Baumschubser

Megaposter
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Ich sehe das so:

Erstmal ist der privater Verkäufer, hat es aber unterlassen, die Gewährleistung auszuschließen, ich hab zumindest nix derartiges gelesen. Also hat er schonmal ziemliches Pech. Die 50€ beziehen sich nur auf den einen Mangel (Bildanzahl), die jetzige Nachforderung auf den nächsten Mangel. Da wir noch innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf sind, hat der Verkäufer IMHO so ziemlich die A-Karte gezogen. Zwar könnte er jetzt nochmals Nachbesserung anbieten, da die aber kaum möglich sein wird, bleibt nur Umtausch oder Rücknahme.

Hast du mal geprüft inwieweit die angegebene Herstellergarantie noch greift? Vielleicht kommst du so schneller und günstiger an dein Wunschgerät im Austausch und das wäre dann nagelneu oder zumindest komplett regeneriert.
 
A

Andry

Gast im Fordboard
Garantie ist bereits seit 3 Monaten abgelaufen...






Gruss

Andy
 
A

Andry

Gast im Fordboard
Sodele- ich habe mich mit dem Verkäufer auf einen weiteren Nachlass einigen können- Thema ist damit erledigt.


Gruss

Andy
 
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