Kündigung einer fondsgebundenen LV auf Rentenbasis

Manfred

Jungspund
Registriert
30 November 2011
Beiträge
39
Vielleicht kann mir hier jemand helfen:

Folgendes ist eingetreten. Vor ungefähr 7 Jahren hat mein damaliger Chef für die Angestellten eine fondsgebundene LV auf Rentenbasis abgeschlossen, d. h. ich hätte diese Versicherung mit 63 Jahren ausgezahlt bekommen. Diese Versicherung wurde auf der Gehaltsabrechnung zum Bruttolohn dazugerechnet und unten wieder abgezogen, sprich ich habe keinen Pfennig/Cent bezahlt, sondern die Firma. Diese LV lief nun volle 6 Jahre. Da die Firma nicht mehr zahlen konnte, ruhte dieser Vertrag nun ein Jahr.

Da ich das Geld gut gebrauchen konnte, wollte ich die Versicherung kündigen. Dieses wurde von Seiten der Firma auch eingeleitet. Der Fehler an der ganzen Sache ist jetzt, daß ich keine Police mehr in der Hand habe (hatte leider vergessen, mir eine Kopie zu ziehen). Eingezahlt wurde in den 6 Jahren ein Betrag in Höhe von ca. 10.500,00 € und ausgezahlt wurde mir dann 8.000,00 €.

Kann es angehen, daß die Versicherung für sich an Gebühren und sonstiges 2.400,00 € einbehält??? Ist die Firma verpflichtet, mir die Unterlagen auszuhändigen, da ich ja vorher die Police bei mir hatte??? Telefonisch bekomme ich von der Versicherung keine Auskunft.

Ich weiß nicht, aber irgendwie habe ich den Eindruck, daß ich über den Leisten gezogen wurde.

Gruß
Manfred :D
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
das ist meist so, das du bei kündigung vor vertragsablauf nicht die voll eingezahlte summe erhältst. deswegen gibt es ja firmen wie cash life, die lebensversicherungen aufkaufen, allerdings keine fondgebundenen...

die versicherungen zahlen den vertretern ja auch provisionen für die verträge, etc.
wenn du vor ablauf kündigst werden solcghe kosten natürlich umgelegt.

ist aber schon lange gängige praxis. sieht bei bausparverträgen nicht anders aus. selbst banken berechnen vorfälligkeitsgebühren, wenn du einen kredit vorzeitig ablöst.

alles verbrecher :D
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo Manfred,

nach Deimen Profil bist Du im Jahr 2017 63 Jahre alt, also in 11 Jahren. In den 6 Jahren Beitragszeit sind 10400 € eingezahlt worden, in der Gesamtlaufzeit wären das dann rund 30.000 €. Und hierauf werden bei Vertragsabschluss die Bearbeitungsgebühren, Vermittlerprovisionen usw. berechnet, die abgezogen/einbehalten werden. Du siehst, gegenüber dieser Endsumme relativiert sich der einbehaltene Betrag schon etwas.

Ob noch Abzüge wegen vorzeitiger Kündigung anfallen, müsste im Versicherungsvertrag drin stehen. Aber wie dran kommen? Wie ist das mit Deinem Arbeitgeber? Ist er der Versicherungsnehmer (und Du nur der Begünstigte)? Frag mal, ob er noch Unterlagen hat (sowiel ich weiß, muss er solche Sachen mind. 10 Jahre aufheben). Oder Kollegen mit der gleichen Versicherung?

Und: Wer hat die Endabrechnung bekommen, aus der die Zusammensetzung dieser Abzüge hervorgeht? Wohl auch der Arbeitgeber. Schließlich hat er ja die Kümdigung für Dich angestossen. Dann ist auch er und nicht Du der Ansprechpartner für die Versicherung. Deshalb bekommst Du deshalb keine Auskunft. Also immer an den Chef halten :happy:

Grüße
Uli
 

Manfred

Jungspund
Registriert
30 November 2011
Beiträge
39
Hallo MucCowboy,

danke für die Auskunft. Werde mich also an meinen Chef halten. Schaun wir mal, was er dazu sagt und was die Unterlagen sagen.

Werde dann darüber schreiben.

Gruß
Manfred :D
 

Mk4Zetec

Foren Gott
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Achtung ! Auflösung ist nicht ohne weiteres möglich.
Für betriebliche Altersvorsorge besteht eine "Verfügungsbeschränkung". Heißt: Die Versicherung darf erst nach Vollendung des 60. Lj. in Anspruch genommen werden bzw. aufgelöst werden.
Da dies wohl noch ein paar Jährchen dauert, wird hier nix gehen. Ist übrigens keine Böswilligkeit der "bösen Versicherungswirtschaft" sondern gesetzlich so verankert - gibt ja auch ne steuerliche Förderung drauf.
Ach ja - und weil wir grad dabei sind. Im Falle der Auflösung / Inanspruchnahme will die gesetzliche Krankenversicherung auch noch einen Anteil daraus haben.
 
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