Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen...

Mal ne Frage
In meiner derzeitigen Firma fallen pro Monat ca 40-55 Überstunden an. Eine Leistung von Überstunden wird nicht angemessen angekündigt sondern einfach und selbstverständlich verlangt. Ein Freizeitausgleich erfolgt nicht.Die Überstunden werden ohne zu Fragen ausgezahlt.
Neben der Körperlichen und Privaten belastung halte ich diese Praxis für nicht Gesetzeskonform.
Da ich mich aus diesem Grund nach einem anderen Arbeitsplatz umgesehen habe und diesen auch gefunden habe,kann ich den alten Arbeitsplatz aus den angeführten Gründen fristlos Kündigen ?

Mfg
 

Baumschubser

Megaposter
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Nein, das geht so nicht. Genau wie dein AG dich erst abmahnen muss, wenn was nicht richtig läuft, müsstest du auch zuerst eine Abstellung dieses Problems verlangen. Im Grunde arbeitest du bei einer Firma, die überhaupt die Überstunden abrechnet. Woanders fällt sowas nicht selten unter den Tisch. Dir bleibt also nur die fristgerechte Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Folgenden Text gerade gefunden...

Weigert sich der Arbeitgeber, zwingende Arbeitsschutzvorschriften zu beachten, dann kann dies auch einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre die erhebliche Überschreitung der nach Arbeitszeitordnung zulässigen Arbeitszeiten. Auch hier muss vor der fristlosen Kündigung das Verhalten des Arbeitgebers abgemahnt werden. Die Mahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen darf, dass dieser nicht bereit ist, die einschlägigen Schutzvorschriften zu beachten.


Mein Arbeitgeber zeigt kein Interesse daran die Problematik zu ändern. Auch auf bitten des Betriebsrates, hat dieser nur erreicht,das die Überstunden bis auf weiteres Ausbezahlt werden ohne auch nur einen Freizeitausgleich in Betracht zu ziehen.
Und wenn eine Abteilung mit ca 30-33 Leuten im Monat ca 1000 Überstunden macht, dann erübrigt sich jeglicher Kommentar...
 

Ronnymondy

Kaiser
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Aber nur wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 6 Monaten nicht mehr wie 8 Stunden Arbeitet. Und bevor das passiert, fallen eher Weihnachten und Ostern auf einen Tag.
 
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