HU/ AU gleichen Monat???

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Timm2265

Gast im Fordboard
Hallo,

ich muss im Juni zum Tüv HU/AU machen lassen.
Jetzt ist allerdings mein G-Kat defekt. Hab schon ein Angebot bekommen. Sehr Günstig 100€ Neu mit 3 Jahre Garantie. Ein Mitarbeiter beim Tüv rat mir dazu gleich nach den Einbau des neuen Kat. Zu gucken ob der Kat überhaupt sein Zweck erfüllt. Also eine Abgasuntersuchung. War eben bei ATU habe gefragt wie teuer nur eine AU ist 37€. Aber ich würde keine neue Plakete bekommen weil es neu ist das HU und AU im selben Monat sein muss. So wäre ja meine AU dann in Februar 2 Jahre gültig. Hu müsste immer in Juli gemacht werden. Der Verkäufer war sich glaub ich selber unsicher. Sztimmt das überhaupt?

Mfg Timm
 

dridders

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halte ich für ein Gerücht, etwas derartiges ist mir bisher noch nicht zu Ohren gekommen. Es ist nicht möglich das Intervall zu überziehen, wenn du im Februar zur AU musst, aber erst im Mai gehst, dann kriegste trotzdem die Plakette vom Februar. Wenn du aber im Februar warst und dann im Mai wieder hin gehst, dann gibts auch die Plakette vom Mai. Ab da musst du dann natürlich alle 2 Jahre 2 mal hin, oder die HU ebenfalls vorziehen.
 

Guido

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Nein, HU / AU müssen NICHT im gleichen Monat sein. Es ist aber meißt so, da bei Fahrzeugen, die verkauft werden, meißt HU / AU im gleichen Moment gemacht werden, damit das Fahrzeug gut verkauft werden kann.

Wichtig ist nur, daß HU / AU alle zwei Jahre gemacht werden müssen. Und was auch vorbei ist, daß die HU / AU zwei Jahre Gültigkeit nach Abnahme haben. Die HU / AU sind immer nur zwei Jahre nach dem letzten Stempel gültig. Will sagen:
Deine HU läuft im Jan 07 ab. Du geht aber erst im März 07 zum TÜV und machst die HU. Dann gilt nicht der März 07 als Startpunkt für die zwei jahre sondern der Jan....
 

Haiopei

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Hallo zusammen,

mal eine dumme Frage, wieso sollst Du eine AU machen um zu schauen, ob der Kat funktioniert? Das dürfte doch wohl eher Aufgabe der Werkstatt sein, die das Teil einbaut, oder?



Dirk
 

dridders

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Weil er für 100 Euro wohl lediglich den Kat, aber keinen Einbau bekommt. Es wird sich wohl um ein Versandangebot handeln, welches er dann selber oder in einer anderen Werkstatt verbaut. Der einzige gegen den er Ansprüche hat ist logischerweise der Verkäufers des Katalysators. Um sich nicht einige Monate später nachsagen zu lassen der Katalysator hätte bei Übergabe einwandfrei funktioniert wird ihm eine AU empfohlen.
Würde er direkt beim Verkäufer den Einbau erledigen lassen, so würde auch keine AU durchgeführt werden. Das Ergebnis der AU könnte für den Verkäufer ja maximal negativ sein, warum sollte er das also machen? Er muss erst beweisen dass das Ding funktioniert wenn ein offensichtlicher Mangel vorliegt, und das auch nur innerhalb der ersten 6 Monate. Alles weitere obliegt fein dem Käufer.
 

Haiopei

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Nochmal ich,

ok, das würde die Sache erklären.
Aber dann stelle ich mir die Frage, ob es reicht nur den neuen Kat einzubauen. Ich könnte mir vorstellen, daß eine AU nicht ausreichend ist als Beleg dafür, daß der Kat funktioniert. Immerhin wird durch Messung des Abgases die Motorsteuerung beeinflußt. Oder täusche mich? Ich lasse mich gerne aufklären.



Dirk
 

dridders

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Wieso sollte die Motorsteuerung beeinflusst werden nur weil ein Schnorchel im Auspuff hängt? Du hast schon recht, ein vollständiges Bild kann die AU nicht vermitteln, da sie nur 2 von vielen möglichen Betriebszuständen abprüft. Aber zusammen mit der Sichtkontrolle beim Einbau reicht es aus, denn alles was ein Fahrzeug muss ist alle 2 Jahre die AU bestehen. Wenn das jetzt der Fall ist, aber in 1 Monat nicht mehr... Pech gehabt, dann hats den Kat auch zerlegt, keine Ansprüche ggü dem Verkäufer. Lediglich wenn er direkt die AU nicht schafft und es vom Kat her kommt ist du eine sichere Möglichkeit dem Verkäufer wat zu wollen.
 
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Timm2265

Gast im Fordboard
Hallo,

ja genau kaufe den Kat in ein AutomobilShop in Hamburg / Norderstedt. Hol den dort ab. Bau ihn bei mir in der Firma ein. Aber da der Tüv nur einmal in Monat kommt wollte ich es bei ATU machen laßen.

Habe heute in der Firma gefragt, HU/AU müssen nicht im selben Monat sein. Bei besonderen Neufahreugen ist das der fal....

Mfg Timm
 

Cougar-St220

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Ist das eventuell Bundeslandabhängig??
Denn bei uns (Hessen) ist es mitlerweile so da die AU immer dem Tüv angeglichen werden muss.

Wenn ich also mit einer noch gültigen AU zum Tüv fahre, muss diese trotzdem mitgemacht werden.
 

dridders

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Das ist Sache der StVZO, und somit länderunabhängig. Mir wäre da keine Stelle bekannt die sowas untermauern würde und einen rechtlichen Hintergrund für die Bindung von HU und AU darstellt. Andererseits, die GAP darf maximal 1 Jahr alt sein, sonst gibts keine HU-Plakette... eventuell gibt es eine ähnliche Frist bei der AU. Müsste man in der StVZO mal nachsehen, wenn dürfte die aber auch min. 6 Monate betragen.
 
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