hat man nach unfall ein recht auf neuteile???

FoFoZetec

König
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hallo zusdammen

vor einigen tagen ist mir auf einem parkplatz ein hausmeister mit seinem dienstauto Rückwärts mit AHK in meinen fofo gefahren. das ende davon ist ein kleiner riss in der stoßstange (GFK) blinker defekt und kotflügel eingedellt (kaum sichtbar).

jetzt habe ich von einem unabhängigen lackierbetrieb einen Kostenvoranschlag machen lassen zwecks versicherung. die sagten mir das es zwar nicht sehr kaputt ist aber ich ein recht auf eine neue stoßstange habe (Rieger RX). :D
der gesammtschaden ist (kaum zu glauben) 1645,00€ :wow incl lackieren und spachtelarbeiten.

jetzt meine frage: habe ich ein recht darauf oder habe ich bloß ein recht auf reperatur der defekten Teile???
 

Bad-Focus

König
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soweit ich weis , haste recht auf rep oder , je nach schwere , tausch auf neuteil.
wobei neuteil hier wieder heißt originalteil ! und nix mit tuningteil blah

da gfk leicht zu reppen und der rest auch gering beschädigt ist , wird daswohl nur auf ne rep raus laufen.

allerdings ist der preis schon happig ! denke mal da wird der verursacher bzw. seine versicherung sicher auch nen gutachter schicken...
 

seggele

Jungspund
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Wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten will, dann hast Du als Geschädigter das Recht einen Gutachter nach deiner Wahl zu bestellen.
Allerdings glaube ich kaum, dass die bei dieser Schadenshöhe einen Gutachter einschaltet.
Wenn eine Rep. möglich und fachgerecht ist, hat diese zu erfolgen, ansonsten Neuteile - auch Tuningteile.
Ich wünsche Dir, dass dein Auto danach wieder so ist wie Du es haben möchtest.
 

gruffti

Foren Gott
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...wenn das nach Grundsätzen der verfügbaren Technik repariert werden kann, hat man keinen Anspruch auf ein Neuteil.
Was man ablehnen kann, dass z.B. eine gebrauchte Stossstange verbaut wird.
Wäre es anders, könnte man auch immer komplett neue Blechteile verlangen.
Bei Schäden bis 1500,--EUR braucht es keinen Gutachter, da genügt in der Regel der Kostenvoranschlag.
Die Versicherung kann ein Gutachten verlangen und selbstverständlich steht es dem geschädigten frei, einen Gutachter zu wählen. Der Versicherung steht aber auch frei, dass von einem eigenen Gutachter 'bestätigen' zu lassen. Das tut aber niemand, wenn es sich um einen bestellten Gutachter handelt. Anders sieht es halt beim Kostenvoranschlag aus.

Am einfachsten kommt man aus der Sache raus, wenn man eine anerkannte Fachwerkstatt beauftragt und dort eine Abtretungserklärung unterschreibt.....
Traurig aber wahr.
 

dridders

Superposter
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und man hat natuerlich Anspruch das das Fahrzeug so wiederhergestellt wird, wie es jetzt ist. Wenn ein Tuning-Teil verbaut ist und beschaedigt wurde, dann muss es auch durch ein baugleiches Teil ersetzt werden, oder halt repariert. Das duerfte sogar dann gelten wenn das Tuningteil nicht eingetragen war, insbesondere beim ruhenden Verkehr (Parkschaden wie hier). Wenn natuerlich Vorschaeden vorlagen (Stosstange bereits gerissen, uebermaessig verkratzt, etc), dann werden die auch abgezogen von der Erstattung (da man nunmal nicht mit Kratzern lackieren kann ;-))
 
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wotschi

Gast im Fordboard
Original von gruffti
...wenn das nach Grundsätzen der verfügbaren Technik repariert werden kann, hat man keinen Anspruch auf ein Neuteil.
Was man ablehnen kann, dass z.B. eine gebrauchte Stossstange verbaut wird.
Wäre es anders, könnte man auch immer komplett neue Blechteile verlangen.
Bei Schäden bis 1500,--EUR braucht es keinen Gutachter, da genügt in der Regel der Kostenvoranschlag.
Die Versicherung kann ein Gutachten verlangen und selbstverständlich steht es dem geschädigten frei, einen Gutachter zu wählen. Der Versicherung steht aber auch frei, dass von einem eigenen Gutachter 'bestätigen' zu lassen. Das tut aber niemand, wenn es sich um einen bestellten Gutachter handelt. Anders sieht es halt beim Kostenvoranschlag aus.

Am einfachsten kommt man aus der Sache raus, wenn man eine anerkannte Fachwerkstatt beauftragt und dort eine Abtretungserklärung unterschreibt.....
Traurig aber wahr.

So ist es! :wand
 

FoFoZetec

König
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habe grad post von der versicherung bekommen

Also

mann hat nach jedem unfall ein recht auf neuteile!!! bekomme alles bezahlt :D
ob man es letztendlich machen lässt ist jedem selbst überlassen.

wollte nur mal bescheid geben
 

Ronnymondy

Kaiser
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Original von gruffti

Bei Schäden bis 1500,--EUR braucht es keinen Gutachter...
quote]



Die versicherung hat mir schon für 600 Euro nen Gutachter auf den Hals gehetzt...nur weil diese nicht glauben wollte,das beim ausparken gleich meine Stoßstange nen Riss hat....der Gutachter aber bestätigt hat,das bei Minus 15 Grad die Stoßstange so unter spannung stehen kann, das das schon reicht damit sie reißt.


MFG
Ronnymondy
 
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