A
Andry
Gast im Fordboard
Nabend,
heute wurde mein H&R Federnsatz in der Werkstatt eingebaut und danach eine Achsvermessung vorgenommen.Nun steht im Teilegutachten dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach Umbau nicht erlischt sofern das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme einem Gutachter vorgeführt wird.
Ich habe morgen nicht die Zeit um das zu erledigen- wie sieht das aus, wie ist "unverzüglich" zu werten?Sofort nach Umbau oder in den nächsten Tagen, oder wie?
Und wie sieht das ganze denn preislich aus- ist es für mich günstiger wenn ich auch gleich noch meine neuen 17 Zöller draufmache und dann alles in einem Rutsch eintragen lasse- oder ist das vom Preis her wurscht wenn ich beide Sachen einzeln eintragen lasse?
Gruss
Andreas
heute wurde mein H&R Federnsatz in der Werkstatt eingebaut und danach eine Achsvermessung vorgenommen.Nun steht im Teilegutachten dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach Umbau nicht erlischt sofern das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme einem Gutachter vorgeführt wird.
Ich habe morgen nicht die Zeit um das zu erledigen- wie sieht das aus, wie ist "unverzüglich" zu werten?Sofort nach Umbau oder in den nächsten Tagen, oder wie?
Und wie sieht das ganze denn preislich aus- ist es für mich günstiger wenn ich auch gleich noch meine neuen 17 Zöller draufmache und dann alles in einem Rutsch eintragen lasse- oder ist das vom Preis her wurscht wenn ich beide Sachen einzeln eintragen lasse?
Gruss
Andreas