Getriebeschaden - Ungereimtheiten

K

Klomann

Gast im Fordboard
Hallo,

am vergangenen Wochenende waren wir zu Besuch in Bochum, als beim Beschleunigen heraus plötzlich zweimal ein Geräusch kam, dass klang, als würde man über eine Plastikflasche fahren. Der Cougar fuhr sich auf einmal schwammig. Erst dachte ich an einen Reifenplatzer oder dass mir die Stoßstange abgefallen ist. Kurz noch durch den Kreisverkehr in eine ruhige Straße gefahren, krachte es schon wieder.

Sofort rechts ran, einmal um das Auto gelaufen und drunter geschaut. Das Öl lief mittig bis rechts unterm Motor raus. Naja, ADAC gerufen und direkt abschleppen lassen.


Am Montagfrüh gleich in die ortsansässige Ford-Werkstatt gefahren. Der Wagen kam gleich auf die Bühne und dann hat mir der Kundenberater zusammen mit seinem Schlosser den Schaden gezeigt. Das Getriebegehäuse weist einen gut 2 - 3 cm lange Riss auf, aus dem das Öl tropft bzw. tropfte. Diagnose Getriebeschaden.

Da ich den Schaden über die WENA-Car-Garantie abwickeln wollte, habe ich einen Kostenvoranschlag machen lassen und den dahin faxen lassen. Die Versicherung lehnte allerdings die Leistung ab, da ich nicht alle 6 Monate bzw 10.000 km wie von denen gefordert, sondern nach Fordintervall zur Inspektion gefahren bin. Die Absage habe ich am Dienstag Vormittag erhalten.

Da ich jedoch dringend am Mittwoch nach Berlin musste, habe ich den Wagen erstmal reparieren lassen.

Jetzt wird's spaßig.

Laut Kostenvorschlag kostet das Getriebe 1093,XX EUR, neben Arbeitslohn und diverser Kleinteile insgesamt 2000 EUR.

Am Mittwoche Nachmittag ruft er mich an und sagt mir, der Wagen sei fertig. Da die Ford-Werke mein Getriebe allerdings wegen des Gehäuseschadens nicht mehr gebrauchen können, muss ich eine Austausch-Gebühr von 300 EUR zahlen. ?(

Das alte defekte Getriebe habe ich mitgenommen.

Meine Frage ist: Hat jemand von euch schonmal gehört, dass man für seine eigenen Teile eine Gebühr bezahlen muss? Ich dachte bis dato, dass ich beim Händler ein Getriebe kaufe und er mir das einbaut. Was ich mit dem alten Getriebe mache ist meine Sache. Nebenbei sei gesagt, dass der Kostenvoranschlag keine "Inzahlungnahme" des alten Getriebe aufweist. Es war auch nie die Rede davon (was sich natürlich nicht belegen lässt). Der Schlosser und der Kundenberater haben doch schon unter der Bühne gesehen, dass das Gehäuse durch ist und Ford es nicht gebrauchen können wird.

Ich bin mir unsicher, ob das so in Ordnung geht. Der Gesamtrechnungsbetrag belief sich (zufällig oder nicht) auf nahezu 10% mehr gegenüber dem Kostenvoranschlag.
 

Sonic2000

Kaiser
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Die Gebühr kommt daher, dass Du ein AT (Austausch)-Getriebe bekommen hast, also ein werksüberholtes. Ist im Grunde wie neu, nur billiger. Der Händler muss eine AT-Gebühr zahlen, die er erstattet bekommt wenn er ein aufbereitungsfähiges Getriebe einschickt. Ist das alte Getriebe nicht mehr zu retten (wie in Deinem Fall) bekommt er natürlich ncihts erstattet. Bis dahin normal, nichts dran auszusetzen.

Aber: Er hätte Dich vorher informieren müssen, da von vornerein klar war, dass aus Deinem Getriebe kein AT mehr wird, und er hätte es auf dem KV festhalten müssen. Ein KV ist bindend und 3 Wochen gültig, überschreitungen sind nur mit vorheriger Rücksprache mit dem Kunden möglich, nicht im nachhinein.

Hast Du Rechtschutz? Dann würde ich mal mit Deinem Anwalt sprechen bzw. mal beim Händler fragen ob die sich sicher sind ob sie die 300 haben wollen...

Den KV hast Du hoffentlich schriftlich und ist eindeutig als Kostenanschlag bzw. Kostenvoranschlag ausgeschrieben und mit Unterschrift der Werkstatt und nicht als Angebot oder Preisangabe?
 
K

Klomann

Gast im Fordboard
Das Schreiben des Kostenvoranschlags ist auch als solches betitelt. Unterschrieben ist es zwar nicht, aber es ist originales Briefpapier mit farbigem Logo. Sollte ausreichen.

Auf dem KV steht auch nur, dass ein Stück Getriebe knapp 1.100,00 EUR kostet. Keinerlei Hinweis auf eine AT-Gebühr bzw. eine Art "Gutschrift" für mein altes Getriebe. So wie die Rechnung und der KV aussehen, habe ich nicht mehr als ein Stück Getriebe gekauft und einbauen lassen.
 

RedCougar

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[offtopic]
Da dies eher ein generelles rechtliches Problem ist,
verschiebe ich es in den entsprechenden Bereich dafür.
Dort können dir sicher mehr Leute spezifisch antworten
[/offtopic]
 
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Klomann

Gast im Fordboard
Der Beitrag hätte wohl besser in "Recht und Gesetz" erstellt werden sollen. Bitte verschieben. Danke! :bier:

Nachtrag:

Danke RedCougar!
 

RedCougar

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Gern geschehen ;)



Wenn das ein Getriebe im Austausch sein sollte, müsste dann nicht auf
dem KV / der Rechnung auch "AT-Getriebe" stehen ?

Ansonsten würde ich davon ausgehen, dass ein neues Getriebe verbaut
worden ist ...
 
K

Klomann

Gast im Fordboard
Also auf dem KV und der Rechnung steht

"Getriebe mit Differe
A"

Ich denke, als Kunde muss ich nicht wissen, was deren Interne Abkürzungen bedeuten, oder?

Wenns erlaubt ist, kann ich ja mal die Unterlagen einscannen und hochladen (sofern das dann auch technisch geht).
 

gruffti

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...warum immer so viel Theater. Für das Kfz-Handwerk gibt es Schiedsstellen, da geht man hin und es gibt mit einiger Sicherheit eine vernüftige Regelung (was nicht heissen muss, dass die ganz in Deinem Sinn ist, nur vor Gericht wirst Du auch nicht weiter kommen, weil es meist die selben Leute begutachten).


Eine andere Sache, haben die geklärt, warum es zum Riss kam?

Meist ist da eine Unwucht für verantwortlich und wenn die nicht behoben wurde, kann das immer wieder passieren....
 

dridders

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Ob es ein neues oder ein Werksueberholtes ist steht ja eigentlich nicht zur Diskussion, oder? Das koennt ihr eh schwerlich nachweisen, da sie beide im Endeffekt gleichwertig sind, allerhoechstens an der Teilenr zu unterscheiden. Und auf beide berechnet Ford "Pfand", der zurueckerstattet wird wenn das Altteil abgegeben wird. Und ja, das haette denen vorher bewusst sein muessen.
 
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Klomann

Gast im Fordboard
Gruffti: Warum das Getriebe kaputt ging, konnten mir die Mechaniker nicht sagen. Sie tippen auf Getriebe oder Differenzial, und da das wohl eh eine Baugruppe ist, haben sie das komplette Teil getauscht.

Dridders: Mir stellt sich die Frage, ob ich als Kunde wissen muss, dass Ford Gebühren bzw. Gutschriften verteilt/erhebt.

Interessant ist natürlich auch, inwiefern man doch die Garantie mit ranziehen kann, aber das werden wohl u. U. nur die Anwälte bzw. am Ende die Gerichte entscheiden können.

Ein befreundeter Schlosser will sich das alte Getriebe mal anschauen und mir dann sagen, was da noch zu machen ist oder ob man noch ein paar Teile abbauen kann und die dann verkaufen. Immernoch besser, als das gesamte Ding in den Müll zu schmeißen.
 

dridders

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Das Getriebe kannst du vermutlich am sinnvollsten dem Schrotter ueberlassen, der zahlt dir vielleicht noch ein paar Euro fuers Altmetall.
Und nein, wie geschrieben muss der Kunde wenn er einen KVA einholt sicher nichts davon wissen sondern kann sich auf den KVA verlassen, insbesondere wenn eine Besichtigung des Fahrzeugs Grundlage des KVAs war.
Was die Garantie anbelangt: sofern in ihren Bestimmungen steht das in von denen geforderten Intervallen eine Inspektion zu machen hast wirst du wenig Chancen haben. Du bist hier ja vertragsbruechig geworden, man wird dir halt erzaehlen bei einer Inspektion haette man den Schaden im Voraus erkannt und maximal mit teuren Gutachten hast du eine geringe Chance.
 
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Klomann

Gast im Fordboard
Ich hatte auch schon überlegt, anstelle der garantie über die Sachmängelhaftung des Verkäufers zu gehen. Den Wagen habe ich am 06.09.2007 dann 1 Jahr.

Soweit ich weiß, darf ich allerdings in den letzten sechs Monaten beweisen, dass der Schaden bzw. Mangel schon beim Kauf bestand. Ob mir da ein Gutachter weiterhelfen kann? Ich denke schon, dass ein Getriebeschaden ein schleichender Prozess ist.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Klomann
Wenns erlaubt ist, kann ich ja mal die Unterlagen einscannen und hochladen (sofern das dann auch technisch geht).
Das darfst Du gerne machen, aber decke Name und Anschrift der Werkstatt ab oder mache sie unkenntlich. Dann gibt es kein Problem damit. Hochladen geht ganz einfach: scanne das Blatt als JPG-Bild ab und füge es im Beitrag als Dateianhang an.

Grüße
Uli
 

dridders

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Sprech dazu am besten einfach mal mit einem Gutachter, ob das Sinn macht oder nicht wird der dir schon vor Erstellung des Gutachtens sagen koennen. Dein Kumpel sollte in dem Fall aber die Finger vom Getriebe lassen... das beste waere es dabei eh gewesen das Ding wuerde noch am Wagen haengen.
 

gruffti

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...Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die in den AGB geregelt werden. Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun....
 
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Klomann

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So, um mein Bauchgefühl zu untermauern, jetzt im Anhang der KVA sowie die Rechnung.
 

Andres

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Sorry aber wiso regst Du Dich wegen noch nicht einmal 200 Euro so auf??

Die Rechnung ist ja nur knapp 200 Euro höher als der KV.

Das einzige was man der Werkstatt vorwerfen könnte ist das Sie Dir nicht gesagt haben das das "A" für austausch steht und Sie Dir nicht gesagt haben das die AT Gebühr fällig wird.

Aber jede Rechnung darf um einen gewissen %-Satz höher ausfallen als der KV und da sind die 200 mit sicherheit noch im Limmit.

Ich würde zur werkstatt gehen und ganz vernüftig mit denen Reden:
Warum Wiso Weshalb.

Ob die Regeln der Gebrauchtwagengarantie rechtlich zulässig sind den Wagen öfter als vom Hersteller vorgeschrieben warten zu lassen wird wohl nur ein Gericht klären können.
 
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Klomann

Gast im Fordboard
Ich rege mich nicht auf.

Ich habe nur ein Problem damit, dass der KV im Inhalt drastisch von der Rechnung abweicht und dem Händler eine Stunde vor Abholung einfällt, dass ja noch eine AT-Gebühr fällig wird, die (Zufall oder nicht) fast 10 % mehr vom KV entspricht.

Schlussendlich wird eh der Anwalt mir sagen, ob es denn auch rechtlich in Ordnung ist. Ich wollte lediglich ein paar Meinungen einholen. Man kann sich ja auch irren :)
 

noolo

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ich habe mal mitbekommen das ein KVA um 30% überschritten werden darf , bevor man den kunden extra drauf hinweisen muss
da dein KVA um 10% drüber ist , ist meiner meinung nach alles in ordnung
 

Andres

König
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Mit 30% liegst Du falsch.
Ich habs mal rausgesucht.

Unterschieden werden:

der einfache oder unverbindliche Kostenvoranschlag
der garantierte oder verbindliche Kostenvoranschlag
Beim einfachen Kostenvoranschlag erstellt der Handwerker vor Beginn der Reparaturarbeiten einen (schriftlichen) Kostenvoranschlag, in dem er die voraussichtlich anfallenden Reparaturarbeiten auflistet und die Kosten beziffert. Der einfache Kostenvoranschlag wird nicht Vertragsbestandteil, sondern nur Geschäftsgrundlage.

Wenn die Reparaturkosten die im Kostenvoranschlag genannte Summe allerdings wesentlich zu überschreiten drohen, ist der Handwerker verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren (§ 650 Absatz 2 BGB).
Daraufhin kann der Kunde entscheiden, ob er die Kostenüberschreitung genehmigt oder den Vertrag kündigt und dem Handwerker die bis dahin geleistete Arbeit vergütet (§§ 650 Absatz 1, 645 Absatz 1 BGB).
Die Summe des Kostenvoranschlages ist dann wesentlich überschritten, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten zumindest 10 bis 20 Prozent über der Summe des Kostenvoranschlages liegen.

Zeigt der Handwerker die Kostenüberschreitung zu spät an, liegt eine Pflichtverletzung vor, die zu Schadensersatzansprüchen des Bestellers führen kann (§ 280 Absatz 1 BGB)

Beim garantierten Kostenvoranschlag übernimmt der Handwerker eine Garantie für die Höhe der berechneten Kosten.
Er ist an die Summe - wie bei Vereinbarung eines Festpreises - gebunden.
Er kann den Kostenvoranschlag aber wegen eines Fehlers seiner Kalkulation anfechten.
 

noolo

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oha , so kann man sich täuschen
kann auch sein das ich das in einem anderen zusammenhang gehört habe ?(
 

thbird

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Moin,

völlig zu Recht werden hier die 300,- € netto bemängelt. In meinen Augen hat das "A" nichts mit einem Hinweis auf ein Austauschgetriebe zu tun. Völlig unklar für mich der Unterschied von ca. 100,- € netto für das Wechseln des Getriebes. Haben die das zum ersten mal gemacht?

Gruss Michael
 

dridders

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An Werksueberholt vs. Neuteil kannst du gar nichts machen, bereits auf dem KVA war ein Werksueberholtes vermerkt, der Haendler kann auch problemlos argumentieren dass er das im Interesse des Kunden getan hat, da das ueberholte volle Gewaehrleistung hat, vom Hersteller selbst als gleichwertig hingestellt wird, etc.
Wogegen er angehen kann ist die Rechnung. Bereits auf dem KVA war die Diagnose gestellt und vermerkt, somit auch klar ob das Teil als Ruecksendung taugt oder nicht. Eine nachtraegliche Verweigerung ist da nicht drin. Da die Arbeitszeit niedriger bescheinigt ist ist das ganze schoen fuer den Kunden, denn hier wird die Werkstatt dann womoeglich nicht mehr die Saetze aus dem KVA nun nehmen koennen und er somit evtl. noch 100 Euro ggue. KVA sparen.

Andres:
also fuer viele Leute sind 200 Euro schon eine Stange Geld von der man einige Tage leben kann.
 
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Klomann

Gast im Fordboard
Mir geht es überhaupt nicht um "Neu" bzw. "Überarbeitet". Ich hatte nur schon arg zu tun, in Bochum kurzerhand 2000 EUR zu organisieren (wohlgemerkt der Händler wusste das), und da finde ich es eine Frechheit dann 1-2h vor Abholung nochmal direkt 200 brutto zu erhöhen...

Mittlerweile liegen die Unterlagen bei einem Anwalt. Vielleicht habe ich ja auch einfach Pech gehabt. Mal schaun. Ich werde berichten, sobald sich was getan hat und wie der Herr Rechtsverdreher das sieht.
 
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