vstromtreiber

Triple Ass
Registriert
26 Oktober 2005
Beiträge
223
Alter
51
Ort
Niederkassel-Rheidt
Website
www.gunars.de
Hallo Leute,

ich wollte da mal was wissen zum Thema "geschweißter, böser Blick".

Wieviel darf ich und worauf bezieht sich die Überdeckung am Scheinwerfer?
Doch wohl nur auf das normale Fahrlicht also Abblendscheinwerfer, oder?
Denn ich habe ja nen 6er XR3i mit den geteilten Scheinwerfern also innen die Fernscheinwerfer, ergo dürfte man dort doch mehr rein gehen mit Blech oder liege ich da jetzt falsch?

Hatte schon mal mit einem vom TÜV gesprochen und als er böser Blick gehört hat, verdrehte er die Augen und sagte da geht garnichts mehr.
Stimmt das?
 

Brezel

Eroberer
Registriert
15 März 2004
Beiträge
98
Alter
48
Hi, genau das habe ich mich auch gefragt, bevor meine Haube umgeschweißt wurde. Eigentlich darf der Lichtkegel, also die Leuchtausbeute nicht, oder nur minimalst, eingeschränkt werden.
Am besten Du machst Dir mal ein zwei verschiedene Muster einer Haubenverlängerung und machst damit einen Lichtest vorm Gerät, am besten irgendwo inner Werkstatt Deines Vertrauens oder z.B. ach beim Tüv. Dann weißt Du genau wieviel das Blech länger werden darf. Und frag ruhig bei verschiedene Tüvs nach.
Du kannst Dir auch mal andere umgebaute Hauben anschauen und gucken was dabei Tüv bekommen hat und was net.
Viele Grüsse aus Dormagen, der Brezel.
 
L

lalelu

Gast im Fordboard
Was mag ihm dann am eigenbau stören?
Das merkt er doch garnich, wenns ordentlich gemacht is obs nur gekauft is oder nich, es kommt der nur druff an, obs mit dem licht noch hinhaut oder nicht.
Liege ich falsch? :wow
 

FordFreak

Haudegen
Registriert
4 November 2004
Beiträge
718
Alter
39
Ort
Beckum
ich denke zu geschweisstem blick wirste nur materialgutachten bekommen als beweiss das es ein zugelassenes material ist!aber ein teilegutachten denke ich kaum!
 

Brezel

Eroberer
Registriert
15 März 2004
Beiträge
98
Alter
48
Also einen Tüv-Beamten interessieren idR Materialgutachen net die Bohne. Was sollen die damit anfangen? Genauso interessierte es "meinem" Tüv-Menschen nicht wirklich, daß ich eine Scheinkopie mit identischer "Konfiguration" mitbrachte.
Vorraussetzung für die Einzelabnahme der Haube war der posiive Lichttest und das das Blech nicht scharfkantig war bzw. ist!
Aso, eingetragen hat mir des der Chefprüfer vom Tüv Köln-Bilderstöckchen.
Ein "normaler" Prüfer vor Ort konnte mit der Haube nichts anfangen, verlagte auch ein Teilegutachten. Erst nach einem Gespräch mit dem Chef stellte sich heraus, daß eine Eintragung per Einzelabnahme möglich ist und eigentlich absolut kein Problem darstellt, sofern alles i.o. ist. Meine Haube ist recht dezent geworden, müßte im Avatar ersichtlich sein.
Gruss Brezel.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Was steht denn so im allgemeinen in einem Materialgutachten ?

z.B. ? :

Material: St37.

Und das war's oder was.
 

DonChulio

Haudegen
Registriert
20 April 2005
Beiträge
505
Ort
LWL
Website
people.freenet.de
Also bei mir haben bis jetzt 3 TÜVer den Kopf geschüttelt! Keine Chance. Nun ist er eh im Eimer durch Unfall, kommt aber trotzdem wieder neu ran.
Materialgutachten hab ich noch nie für ein Stückchen gebördeltes Blech gesehen.
Bei GFK ist das üblich. Da steht denn drin Splittertests bestanden usw.
 

vstromtreiber

Triple Ass
Registriert
26 Oktober 2005
Beiträge
223
Alter
51
Ort
Niederkassel-Rheidt
Website
www.gunars.de
Ja ist ja schön das ich hier so viele antworten bekommen habe aber wie sieht das denn aus mit den XR3i Scheinwerfern?
Die haben ja im inneren Bereich den Fernscheinwerfer und damit sollte man eh nicht ständig fahren wegen der Blendgefahr.
Ich wollte halt nen schöneren, gleichmäßigen Radius dransetzen und garnicht mal großartig das Abblendlicht beeinflußen.
 
Oben