cougarblue

Triple Ass
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Hallo, habe mal ne Frage zur Garantiezeit von Ersatzteilen.
Es handelt sich um einen Anlasser beim Mondeo MK 3.
Mein Anlasser wurde im Dezember 2007 getauscht wegen defekt, jetzt macht der Anlasser erneut Geräusche.
Der Ford Händler meint auf neu verbaute Ersatzteile wären 12 Monate Garantie.
Kommt mir etwas kurz vor, jeder Mixer für 10 € hat 24 Monate Garantie und so ein teures Ersatzteil hat nur 12 Monate?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, habe den Eindruck der will das nur nicht übernehmen.

Gruß Christian.
 

dridders

Superposter
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Ein Mixer mit Garantie? Also für gewöhnlich erhältst du Gewährleistung, und keine Garantie mehr. Also wäre erstmal zu klären ob du überhaupt eine Garantie erhalten hast. Die Dauer hängt dann ganz von deinem persönlich geschlossenen Vertrag ab.
Zur Gewährleistung: zwangsweise 24 Monate bei Verkauf von Gewerbe an Privat bei Neuteilen, 12 Monate bei Gebrauchtteilen. Die ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, danach beim Käufer. Gilt für jegliche Mängel die bereits bei Übergabe verdeckt vorlagen. Sollte aber nachdem das jetzt schon seit ein paar Jahren so ist und in jedem 2. Thread hier steht eigentlich jedem bekannt sein. Da du dich am Ende der 2-jährigen Gewährleistung befindest, das Teil 2 Jahre anscheinend problemlos gearbeitet hat und die Beweispflicht bei dir liegt... viel Erfolg! Ich bezweifel jedoch das du einen Gutachter findest der eindeutig nachweisen kann das bereits bei Einbau des Anlassers dieser einen Schaden hatte.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Ja, nach den AGBs der Werkstätten hat man auf die Reparatur, was ein Werkvertrag und kein Kaufvertrag ist, nur 12 Monate, dafür wohl aber eine Garantie (bin aber nicht 100% sicher).

Ich hab diese Geschichte ebenso mit einem Anlasser auch schon durch.

Edit:
Das mit dem Mangel bei Übergabe und Nachweispflicht ist ja auch richtig, es gibt da ja:

Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.

Und das bedeutet, für mich, dass ein Anlasser wohl weit länger hält, als etwas mehr als ein Jahr. Kann da ein Mangel schon zu Beginn in irgendeinerweise erkennbar sein ? Oder auch nachweisbar ? Was man selbst nachweisen könnte ? Montage- oder Materialfehler ? Oder gar kein Fehler/Mangel vorliegt, aber das Teil in der Herstellung nie solange halten würde, auf Grund von billigen Materialien, Verarbeitung, Toleranzen, usw.
Und weil sowas wartungsfrei ist, können die normalerweise auch nicht mit Durchsichten ankommen.
Und normal 2 Jahre eben, nur über die AGBs haben die wohl die Möglichkeit auf 12 Monate. Keine Ahnung warum das erlaubt ist.

Letztendlich hab ich damals auf Kulanz, und weil ich nachweisen konnte, dass ich schon mal da war, weil die Ladeleuchte mal an war, einen Rabatt bekommen. Ich war dann das letzte Mal in der Werkstatt. Und heute lasse ich mir auch teurer Teile einen Kaufbeleg geben, um die 24 Monate abzugreifen.
 
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