Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?

Dierk-mit-E

Haudegen
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Hallo @All !

Ich bräuchte da mal einen Rat oder einen guten Hinweis/Link o.ä.:

Im Januar 2008 erwarb ich bei einem Händler online einen LCD-Fernseher (560,- Euro).
Oktober: massive Bildprobleme, Dezember selbst zum Hersteller eingeschickt.
Den Fernseher habe ich selbst an den Hersteller schicken MÜSSEN, da auf Anfrage beim Händler dieser die Annahme verweigerte (nach 6 Monaten müsse er das nicht mehr, so die Aussage). Also habe ich im Auftrag des Händlers so gehandelt.

Über den schlechten Service des Verkäufers halte ich mich mal zurück.

Januar 2009 teilte mir der Hersteller mit: irreparabler Schaden, Gutschrift in voller Höhe an den Händler (musste ich alles selber ermitteln !).
Der Händler will mir jetzt nur 440,- Euro überweisen (20 % Abzug wegen 10 Monate Nutzung !!!). Das hiesse ja, der Fernseher hält nur 5 Jahre !
Habe widersprochen und auf das neueste BGH Urteil hingeweisen (Umtausch war ja nicht möglich, Gerät wird nicht mehr produziert).

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch mangelhafter Geräte ausgeweitet. Für den Austausch defekter Waren dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch darf der Verkäufer kein Geld verlangen, wenn er innerhalb der Gewährleistungsfrist ein defektes Gerät durch ein neues ersetzt. Die bisher erhobene Vergütung für die Nutzung des alten Geräts bis zum Umtausch widerspreche dem europäischen Verbraucherrecht, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung (Az. Bundesgerichtshof VIII ZR 200/05).
Mit dem Urteil hatte eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Versandhändler xxxx endgültig Erfolg. xxxx hatte einer Kundin Anfang 2004 einen im August 2002 gelieferten Herd ersetzt, weil sich im Backofen die Emailleschicht ablöste. Das Unternehmen verlangte eine Abnutzungsgebühr in Höhe von 70 Euro für die eineinhalb Jahre.

Ich denke mir, wenn man mir das Gerät nicht gegen ein Gleiches ersetzt oder mir einen Tausch anbietet, sondern gleich das Geld überweisen will, dürfte das doch identisch sein, oder ?

Habe ich eine Chance, das "einzuklagen" ? Oder dem Händler besser eine letzte Frist setzen ?
E-Mails bleiben ohne Antwort...Hotline unfreundlich und inkompetent.

Hat jemand damit Erfahrung ? Ich kenne mich nur mit "Tickets" aus *LOL*

Vielen Dank...Dierk
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo Dierk,

Du weißt ja, keine Rechtsberatung hier, nur meine Meinung ;):

Bitte genau unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, 2 Jahre lang. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, d.h. der Käufer muss bei einem später geltend gemachten Schaden dem Verkäufer nachweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war (und jetzt erst offenbar wurde). Kann der Käufer das, muss der Verkäufer in voller Höhe des Einkaufspreises geradestehen. Keine Abzüge erlaubt. Der Verkäufer hat 2 Versuche frei, das defekte Teil instandzusetzen oder durch ein Gleichwertiges zu ersetzen. Abschläge durch angebliche Nutzung, verringerten Zeitwert, gefallene Neupreise etc. sind unzulässig. Das ist es m.W. genau, was der BGH bestätigt hat.

Garantie ist eine rein freiwillige Sache des Verkäufers. Wie lange und zu welchen Bedingungen und Konditionen er sie Dir anbietet, steht in den Garantiebedingungen im Vertrag oder in seinen AGB.

Du musst Dir also überlegen, worauf Du Dich bei Deiner Forderung beziehst. Wenn auf Garantie, dann hast Du nur Anspruch auf das was der Händler vorher schriftlich mit Dir vereinbart hat (Kaufvertrag, AGB etc). Wenn Gewährleistung, dann scheint er wenigstens den Defekt als "beim Kauf bereits vorhanden" zu akzeptieren, also dass das betroffene Bauteil vorgeschädigt war und deshalb zu früh kaputt ging. In diesem Fall ist er zum gleichwertigen Ersatz verpflichtet. Geld ist nicht gleichwertig, weil Du damit nicht fernsehen kannst. Und vor allem ist Geld teilbar, ein Fernseher nicht. Genau das ist es, worauf er hinaus will. Mag sein, dass genau dieses Gerät nicht mehr erhältlich ist, aber LCD-Fernseher ansich sind es weiterhin. Es muss es ja nicht durch ein identisches Teil ersetzen, sondern ggfls. auch durch ein anderes Teil, dass vergleichbare technische Daten, vergleichbaren Nutzwert und in etwa den gleichen Warenwert hat.

Das BGH-Urteil gibt Dir Recht, er dürfte keinerlei Abzüge bei der Ersatzwert-Ermittlung machen. Aber es ist gerade erst ausgesprochen worden und deshalb noch nicht rechtskräftig. Ist zwar nur Formsache, aber trotzdem. Suche Dir das Urteil aus der Verbraucherschutzklage heraus, das dem BGH-Entscheid vorausging. Dieses ist vorläufig rechtsgültig und wird es jetzt auch bleiben. Damit kannst Du - WENN Du auf Gewährleistung machst - dem Verkäufer gegenüber auftreten.

Hotline unfreundlich? Bei solchen Sachen wie das Einfordern berechtigter Ansprüche besser schriftlich mit Fristsetzung. Wenn Du ganz sicher gehen willst, per Einschreiben mit Rückschein.

Grüße
Uli
 

Sylvester23

Foren Gott
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Bei einem Punkt stimme ich MucCowboy nicht zu:

Garantie kann Händler und/oder Hersteller geben. In dem Fall riecht es mir nach Herstellergarantie, wenn Du das Teil da Hinschicken sollst.

Gewährleistung gibts nur vom tatsächlichen Verkäufer.

Einklagen klar, aber vorher: Geld (komplett, da es der Händler ja auch bekommen hat) schriftlich anmahnen mit angemessener Fristsetzung (üblich 14 Tage). Im Baugewerbe musst du dann nochmal mahnen mit Drohung Ersatzvornahme (anderer wird beauftragt-Kosten zu lasten unwilligem)-wie es im Einzelhandel ist, weiss ich nicht genau-aber sicherheitshalber auch ein 2.Mal mahnen - wieder unbedingt mit Frist und Drohung Klage.

Achso, Einschreiben mit Rückschein ist keine sichere Zustellung - Beweiskraft, da der Empfänger behaupten kann, dass es ein leerer Brief war. Das im Zivilprozess Wahrheitspflicht besteht, interessiert nicht jeden. Einzig sicher ist Überbringung durch Boten, der den Brief auch gelesen hat-dann darf er den Brief aber auch vor die Füsse werfen-reicht als Beweis.
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Hi,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du im Januar 08 einen Fernseher für 550,00 € bei einem Händler gekauft und den Kaufpreis in voller Höhe an den Händler entrichtet. Im Dezember 08 hast Du das Gerät an den Hersteller geschickt, der einen Schaden festgestellt und den Neuwert des Gerätes an den Händler als Schadenersatz gezahlt hat.

Die Frage ist nun, welche Höhe die Zahlung des Herstellers an den Händler hatte:

a) Einkaufspreis des Händlers - dieser ist natürlich niedriger, als der Verkaufspreis und der Händler versucht nun, seinen Gewinn zu 'retten', indem er Dir die Nutzungsgebühr berechnet. Damit hätte der Händler seinen Gewinn (ggf. zusätzlich noch ein kleiner Bonus, wenn seine Handelspanne unter 20% lag) und Du den Schaden.

b) Verkaufspreis des Händlers - in diesem Fall steht Dir der volle Betrag zu, da der Händler nur als Vermittler fungiert und das Geld an Dich weiterreichen muss.

Hast Du evtl. Informationen, welcher Betrag vom Hersteller an den Händler gezahlt wurde?

Viele Grüsse

Sebastian
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Sylvester23
Garantie kann Händler und/oder Hersteller geben. In dem Fall riecht es mir nach Herstellergarantie, wenn Du das Teil da Hinschicken sollst.
@Sylvester: ich habe Dierk so verstanden, dass die Abwicklung über den Händler läuft, auch wenn er das Gerät im Auftrag an den Hersteller schicken musste. Das sieht man auch an der Reaktion des Herstellers, der die Kohle nicht an Dierck sondern an den Händler schickt, der sie nun teilweise einbehalten will. Dierk's Ansprechpartner ist alleine der Händler. Deshalb hab ich die Herstellergarantie hier mal außen vor gelassen. Aber hast Recht, auch die könnte hier im Spiel sein.

PS:
Original von Sylvester23Achso, Einschreiben mit Rückschein ist keine sichere Zustellung
Einschreiben im Fensterkuvert, dann kann es schonmal kein leeres Blatt sein. Und eine Fotokopie (nicht Zweit-Ausdruck) des datierten und unterschriebenen Briefbogens reicht mit der Empfangsquittung i.d.R. als Beweis völlig aus.

Grüße
Ui
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Eigentlich ist die ganze Angelegenheit ein typischer Fall für die Rechtschutzversicherung :happy:
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Huhu ! :happy:

Na, dann erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Trotz Fristsetzung hat er bis heute auch noch nicht mal die Gutschrift des Herstellers überwiesen, obwohl er das Geld schon hat.

Ich werde dann tatsächlich mal die rechtlich möglichen "Geschütze" auffahren, auch wenn das nicht so meine Art ist. Aber ich gehe für MEIN Geld hart arbeiten, da verlange ich auch kundenoriertiertes Verhalten.

- letzte Frist per Einwurf-Einschreiben mit Rückschein. Oder ich schicke Kollegen los, die das persönlich überbringen :D
- "Androhung" Strafanzeige (Verdacht des Betruges, Einbehalten des Geldes trotz Auszahlung des Herstellers (LG).
- "Androhung" eines gerichtlichen Mahnbescheides
- "Androhung" Übergabe an einen Anwalt

Und: Hinweis auf die Kosten, die auf den Händler dann zukommen...denn ich habe an dem Dilemma ja wohl keine Schuld.

Hatte ja schon Kontakt bei der Buchführung von LG (ab und zu ein Vorteil als Bulle"). Werde mal versuchen zu klären, was die als "Entschädigung" gezahlt haben.

Ach ja..und kauft nicht bei Fa. Z..... in Dresden. Schnell geliefert, gute Preise, aber wehe, mal will Service oder hat einen Garantiefall. Hätte ich mal vorher gegooogelt !

Nochmal DANKE !!!!

Dierk
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Dann drücke ich Dir mal die Daumen - allerdings würde ich nicht den Klarnamen der Firma in einem öffentlichen Forum posten, da dies, auch im Hinblick auf ein späteres Verfahren, zu ernsthaften Problemen führen kann. Gegen den Hinweis auf eine Dresdener Firma, deren Namen Du ggf. per PM weitergibst, wird es wohl keine Einwände geben ;)

LG

Sebastian
 

Sylvester23

Foren Gott
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@ Uli: Ich bin mit Fensterkuvert und Einschreiben Rückschein im Jahr 2000 schon mal tatsächlich vor Gericht gescheitert. Eine Frau K. hatte behautet, es hätte nur Ihre Adresse oben im Briefkopf gestanden, ansonsten wäre er leer gewesen. Sie ist damit durchgekommen, was hieß: ich stand wieder an dem Punkt 1.Mahnung-nur das ein Jahr vergangen war. Und da es um ein grösseres Loch im Dach ging, hat es dadurch noch ein Jahr reingeregnet. Ist ein paar Jahre her, damals hab ich noch in Dessau gewohnt, aber aus Fehlern lernt man.
 
I

It is Napanto

Gast im Fordboard
da würd eich mich gar nicht dran ärgern sondern den kram dem anwalt meines vertrauens geben.


solche spinner -.-
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Hi @All !

Endergebnis:

Nach einem entsprechend krassem und rechtlich fundiertem Einschreiben :D, auch mit Hinweis und Ausdruck auf das neue BGH-Urteil hat man dann doch relativ schnell eingelenkt und die KOMPLETTE Summe, OHNE Nutzungsgebühr, überwiesen.
"Gedroht" habe ich mit Strafanzeige...gerichtlichem Mahnbescheid (kann auch jeder "Bürger") und Hinweis auf die Kosten eines Anwaltes.
Da hat man wohl doch noch gemerkt....das man mit "Bullen" nicht spasst :D :D :D *ROFL*

Aber kaufen werde ich dort wohl doch nichts mehr. Aus dem "LG" LCD-Fernseher ist jetzt ein Sony geworden, mit besserem Service und Vorab-Absicherung per Mail, wie es im Schadensfall gehandhabt wird. Sogar mit schriftlicher Zusage, KEINE Nutzungsgebühr zu erheben. Dort kannte man das Urteil schon.

Schönen Tag...Dierk
 
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