Granada92

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Hallo, hätte da mal ne Frage, hatte letztes Jahr über Ebay einen 94 Scorpi Cossi gekauft, von einem Gewerbebetreibenden. Er hat mir, 1 Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug als Ausschlacht- oder Bastlerfahrzeug mit den bekannten, üblichen Mängeln. erteilt. Die Mängel waren Parkrempler, falsche Bremsen vorne, die Reifen Rost am Radlauf. Keine TÜV AU Bescheinigung ( diese habe ich aber noch erhalten von den Prüfstellen)

Nun macht aber der Kettenspanner Probleme, auch der Leerlauf, und in der Artikelbeschreibung stand drin, Motor ok.

In wie fern kann ich ihn da belangen? Zwegs Kosten ect, pp.?

Danke Gruß
Sven
 

dridders

Superposter
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Hast du ihn privat oder als Gewerbetreibender gekauft? Und wann war der Kauf? Liegt er länger als 6 Monate zurück dann spar dir die Arbeit, da du nie beweisen kannst das der Schaden bereits (zumindest verdeckt) beim Kauf vorlag. Liegt er wenige Tage zurück wird der Verkäufer nicht drumrum kommen es zu zahlen. Liegt er bis zu 6 Monate zurück muss der Verkäufer beweisen das der Schaden bei Verkauf noch nicht vorlag. Je nach Zeitdauer mag das klappen, oder halt auch nicht.
 
M

matthias-OB

Gast im Fordboard
Mahlzeit,

Ich denke, ich werde dich auch enttäuschen müssen. Du schreibst letztes Jahr, also mindestens 3,5 Monate her. Wenn du ihn vor dem - kurz rechnen - 9. November gekauft hast, hast du eh verloren, weil, wie schon oft und öfter geschrieben und dieskutier wurde, nennt sich das Stichwort: Beweislastumkehr nach 6 Monaten

Auf einen Rechtsstreit würd ich es bei einem späteren Kauf allerdings auch nicht ankommen lassen. Schon garnicht, wenn der Motor tatsächlich bis vor ein paar Tagen ohne nennenswerte Probleme lief.

Ich weiß nicht, ob der Kettenspanner, ähnlich wie Bremsscheiben, Zündkerzen, Treibstofffilter (2 Gründe für evtl. Leerlaufprobs) usw. auch zu den Verschleißteilen zählen. Aber der kostet auch nicht die Welt und steht, vor allem, wenn du es selbst machen willst, in keinem Verhältnis zu einem Rechtsstreit.

Mein Tipp: Versuch mit dem Verkäufer, gerade wenn er in der Nähe sitzt, Kontakt aufzunehmen und dich mit ihm zu einigen, z.B. du zahlst die Teile, er baut alles ein.


Gruß
Matthais
 
N

NewFusion

Gast im Fordboard
Mahlzeit,

du hast nicht erwähnt bei welchen Km-stand du den Wagen gekauft hast und wie viel er jetzt runter hat.
Dann kommt dazu das du Ihn als Ausschlacht- und Bastlerfahrzeug gekauft hast und nicht als Fahrzeug.
Ich kann mir denken das es auch eine Rolle spielt.
Meines Erachtens kannst du es vergessen.
 

gruffti

Foren Gott
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...sagt mal, was habt Ihr vor???

Ein 12 Jahre altes Auto und dann noch Gewährleistung auf Motor und Getriebe erwarten.....

Macht mal so weiter, dann landet jedes Auto auf dem Schrottplatz, verkaufen kann den niemand mehr.
Und Ihr werdet nie in den Genuss kommen, auch nur für kurze Zeit ein Oberklasse Auto gefahren zu haben.

So ein Auto kauft man nach dem Motto, wenn er ein Jahr hält, hat es sich gelohnt.

Kaufe Dir ein 20.000 Euro - Auto und stelle in 10 Jahre in die Garage. Dann hat er (ohne die Garagenkosten) 2 Euro/Jahr gekostet. Was bitte schön erwartest Du? Das genau Du solch ein Auto findest???
 
M

matthias-OB

Gast im Fordboard
@NewFusion:
Ein Gewerbetreibender kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Die Klausel "Bastlerfahrzeug o.ä." ist rechtlich nicht mehr existent, da jeder Bekannte Mangel beim Verkauf angeführt werden muss.

@Gruffti:
Es ist doch vollkommen uninteressant, was erwartet werden kann. Dass ein 12 Jahre altes Auto nicht aussieht wie frisch vom Band, ist jedem hier klar. Es geht lediglich um die Klärung, inwiefern der Verkäufer für diese oben genannten Mängel herangezogen werden kann!!!

Und um diese Frage eindeutig zu klären, bedarf es ein paar mehr Infos wie z.B.:
- Wann wurde das Auto gekauft?
- Was stand im Ebay-Angebot? Was steht im Kaufvertrag?

Gruß
Matthias
 

Granada92

Foren Ass
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Also, den Scorpio habe ich am 24.09.2006 gekauft, am 30.09.06 bezahlt u. abgeholt, am 04.11.06 auf Saison zugelassen ( 04-10) d.h. habe ihn jetzt erst im April 2007 im Betrieb gesetzt, vorher die Beschrieben Mängel i.O. gebracht. zudem hatte ich ein Winterauto. Kilometer bei Abholung 199019km, gefahren bis jetzt Kilometerstand: 199600km

Hier der Auktionstext:

Cossi-Scorpio Automatik 2,9 zum Ausschlachten - weil:

-Lichtmaschine kaputt.

-Bremsen vorne komplett nicht vorhanden, d.h. keine Bremsscheiben vorne, keine Bremsbeläge vorne, keine Bremszylinder oder Bremsbacken oder dgl. vorne. (stattdessen ist behelfsmässig eine Anlage von einem anderen Scorpio eingebaut + Scheibe + Beläge, die verhindert, dass keine Flüssigkeit ausläuft und auch bremst, aber natürlich nicht zum Fahren zugelassen ist)

-Bilder werden eingestellt

-Ghia Automatik, kein Leder, kein Radio, Klima funktioniert, Motor Cosworth 2,9l 143kw, läuft....

-unten 2 Auspuffstränge mit G-Kat, die schon auch mal repariert wurden, aber eigentlich noch ganz gut aussehen.

-auf alten 14 Zoll Scorpio-Stahlfelgen und alten Reifen (nur dass er wo draufsteht) - stimmen nicht mit Fz-Brief überein

(-evtl auch auf Alufelgen + guten Reifen 16 Zoll möglich, nach Vereinbarung...)

-hat noch TÜV bis 05/07 ABER: keine Tüv Papiere vorhanden und Keine AU- Papiere.

-derzeit vorübergehend stillgelegt.

-Korrektur zu oben: hat 199.000 km. Kleiner Riss Stossstange hinten und Licht hinten rechts,

-Automatik gut, Optik o.k., ausser der übliche Rostansatz an den hinteren -Radläufen.

SchlüsselNr. zu 1= 0102, SchadstoffarmE2 SchlNr = 14

SchlNr zu 2 = 0928, zu3 = 786009

NUR Selbstabholer + Barzahler in 35415 Pohlheim unweit von Giessen, ca 60km nördlich von Frankfurt / Main unweit der A 5 / A45.

...1 Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug als Ausschlacht- oder Bastlerfahrzeug mit den bekannten, üblichen Mängeln.



.......................................................................................................................................

Alle Preise sind Endpreise, keine zusätzlichen Kosten! Noch Fragen? - mailen!

Impressum: Rolf *****r, ******str. 25, D-35*** Pohlheim , Ust-IdentNr.DE23892****, *****@web.de, Tel.: 06******6, Fax: 01*******



Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) (oder durch
Rücksendung der Sache) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Der Widerruf
ist zu richten an: Rolf *****, ******str. 25, 35***** Pohlheim-***** e-mail: *****@web.de, Fax: 0********

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie
innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Am 17.09.06 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt: ...sorry, km sind 199.000km hab ich jetzt gesehen. Grüßle, Rolf



Am 17.09.06 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt: Das Auto müsste binnen ca 7-10 Tagen abgeholt werden!
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Tja,
1. entscheidend ist der Tag, an dem der Kaufvertrag geschlossen wurde, und das ist bei Ebay der Tag, an dem der Zuschlag an Dich ging. Also der 24.9., das ist bereits über 1/2 Jahr her. Damit dreht sich die Beweislast bei Mängelhaftung zu Deinen Ungunsten um. Du müsstest dem Verkäufer also beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Diesen Beweis dürftest Du aber eher nicht führen können.

2. Ob Du den Wagen nach Kauf "TÜV'st" und sofort fährst, oder ob Du ihn in die Vitrine stellst, macht für die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) keinen Unterschied.

3. Dass er nicht zugelassen war, heißt nicht zwangsläufig, dass er nicht gefahren wurde (Privatgrundstücke usw.) Da es ohnehin ein "Bastlerfahrzeug" ist, ist auch die Aussage des km-Zählers im Zweifelsfall wenig beweiskräftig.

4. Über den Zustand des Motors hat der Verkäufer keine Aussage im Angebotstext getroffen, also nichts wogegen man etwas tun könnte. "Automatik gut" bezieht sich nur auf das Getriebe.

Fazit: das ganze ist zu lange her, jede Mühe da noch was zurückzuholen kostet mehr Zeit und Geld als es wert ist. Und ob es Dir am Ende gelingt, ist auch mehr als unsicher.

Grüße
Uli
 
M

matthias-OB

Gast im Fordboard
MucCowboy hat eigentlich alles geschrieben. Reparier es halt auf deine Kosten oder such dir einen Abnehmer für den Wagen...

143 PS könnt ich mir in meinem aber auch gut vorstellen... :D

Im Übrigen steht im Auktionstext nur, dass der Motor läuft; nicht, dass der auch OK ist.

Ein Motor kann auch nur auf drei Pötten laufen, blauen oder weißén Qualm aus dem Auspuff husten und auf porösen Halterungen vor sich hin ruckeln. Dann ist die Beschreibung Motor läuft (springt an, bleibt an) immernoch zumindest nicht falsch.

Gruß
Matthias

der es leider immer wieder mitkriegt, dass die Leute nicht zwischen den Zeilen lesen, sondern an das Gute im Verkäufer glauben...
 
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