CougarCologne
Grünschnabel
Tach zusammen.
Beim überfliegen meines Fhz Schein ist mir unter c4c folgender Eintrag aufgefallen.
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fhz ausgewiesen".
Da der Schein ja die Kopie des Briefes ist,habe ich auch dort nach geschaut und siehe da,auch
dort steht es.Ich kann ja verstehen,das wenn ich das Fhz verleihe,das der Schein mit gegeben
werden muss.Aber warum steht das dann im Brief?Der Brief war doch schon immer eine Garantie
dafür,das mir der Wagen auch gehört?!Hat da jemand na Antwort drauf?
Gruß
Nachtrag
Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zurÄnderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates überZulassungsdokumente für Fahrzeuge
Laut EG Richtlinie darf dieser Eintrag nicht dort stehe.
C.4) Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
a) der Fahrzeughalter ist;
b) nicht der Fahrzeughalter ist;
c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.
Somit sind die KFZ Papiere falsch ausgestellt.
Beim überfliegen meines Fhz Schein ist mir unter c4c folgender Eintrag aufgefallen.
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fhz ausgewiesen".
Da der Schein ja die Kopie des Briefes ist,habe ich auch dort nach geschaut und siehe da,auch
dort steht es.Ich kann ja verstehen,das wenn ich das Fhz verleihe,das der Schein mit gegeben
werden muss.Aber warum steht das dann im Brief?Der Brief war doch schon immer eine Garantie
dafür,das mir der Wagen auch gehört?!Hat da jemand na Antwort drauf?
Gruß
Nachtrag
Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zurÄnderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates überZulassungsdokumente für Fahrzeuge
Laut EG Richtlinie darf dieser Eintrag nicht dort stehe.
C.4) Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
a) der Fahrzeughalter ist;
b) nicht der Fahrzeughalter ist;
c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.
Somit sind die KFZ Papiere falsch ausgestellt.