Frage über Eintrag im Schein/Brief C4C

CougarCologne

Grünschnabel
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Tach zusammen.
Beim überfliegen meines Fhz Schein ist mir unter c4c folgender Eintrag aufgefallen.
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fhz ausgewiesen".
Da der Schein ja die Kopie des Briefes ist,habe ich auch dort nach geschaut und siehe da,auch
dort steht es.Ich kann ja verstehen,das wenn ich das Fhz verleihe,das der Schein mit gegeben
werden muss.Aber warum steht das dann im Brief?Der Brief war doch schon immer eine Garantie
dafür,das mir der Wagen auch gehört?!Hat da jemand na Antwort drauf?

Gruß

Nachtrag

Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zurÄnderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates überZulassungsdokumente für Fahrzeuge



Laut EG Richtlinie darf dieser Eintrag nicht dort stehe.

C.4) Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
a) der Fahrzeughalter ist;
b) nicht der Fahrzeughalter ist;
c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.
Somit sind die KFZ Papiere falsch ausgestellt.
 

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[cbox]Da der Bereich Infos, Fragen, Anregungen nur für foreninterne Themen ist und dies eher eine rechtliche Frage ist, verschiebe ich das Thema entsprechend nach Recht & Gesetz[/cbox]
Der Brief ist schon lange kein Eigentumsnachweis mehr. Allerdings hat der Eigentümer wiederum ein Recht auf den KFZ-Brief und die Inhaberschaft des Briefes erleichtert den Nachweis.

Das BGB sagt dazu:

BGB § 929 Einigung und Übergabe schrieb:
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
Das sollte eindeutig sein.
 

CougarCologne

Grünschnabel
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Also ist der Kaufvertrag verbindlich.Aha,danke.
Nachtrag:Auch der Kaufvertrag ist nicht Rechtsverbindlich,weil auch der Verkäufer sich mit diesem Eintrag rumschlagen musste.
Im Übrigen geht alles was in der BRD angemeldet oder registriert wird,sofort in die Insolvenzmasse der BRD über und ist nicht
mehr das Eigentum des Besitzers.Das trifft auch auf Immobilien zu.Einfach auf alles.So meine Recherche.
 

RedCougar

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Ja, aber es sollte nicht vergessen werden, dass ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden kann und der Eigentümer kann jemand gänzlich anderes sein, als der Halter ;)
 
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