Falscher Artikel oder nicht? Welche Rechte?

CK1964-srm

Triple Ass
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Hallo!
Habe schon die Suchfunktion betätigt, aber nix gefunden.

Mein Problem ist folgendes: Ich habe eine gebrauchte Drosselklappe über das Web gekauft welche als XR3i Drosselklappe annonciert ist. Nun ist auch eine Drosselklappe gekommen, nur leider keine XR3i Drosselklappe, sondern die Drosselklappe der Standartmodelle.

Nun stellt sich als erstes die Frage, wie XR3i Drosselklappe definiert ist: Ich kenne diese von mehren Leuten (u.a. Kfz-Mechas und die Leute von der Autoverwertung) als die Drosselklappe mit 54mm Durchmesser für die EFI-Brücke. Gibt es darauf eine eindeutige Definition und habe nur ich mich geirrt???

Was für Rechte habe ich, wenn sich raus stellt, dass es tatsächlich der falsche Artikel ist? Kann ich die Überweisung bei meiner Bank rückgängig machen?
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Wavemaster
Überweisungen können nicht rückgängig gemacht werden.

Das stimmt so nicht ganz. Man kann sie auf dem Bankweg zurückholen, wenn der Betrag dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben wurde. Danach ist es von der Zustimmung des Empfängers abhängig.

Original von Wavemaster
Sonst könnt ja jeder bezahlen. Artikel bekommen und Geld wiederholen ;)

?( ?( ?(

Es gibt so viele Verkäufer/Shops, welche Artikel vor der Zahlung versenden. Dann hast Du eine Zahlungspflicht. Wenn Du Geld versendest und wieder zurückholst hast Du immer noch nicht bezahlt und damit eine Zahlungspflicht. An dem Fakt ändert sich doch nichts.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Wavemaster
Es gibt aber auch Firmen die verschicken erst nach Zahlungseingang ;)

Richtig. Aber an das Geld kommst Du, wie geschrieben, ohne Zustimmung des Empfängers nicht mehr ran. Selbst wenn es etwas einfacher ginge, es würde niemals ein Bankensystem als Selbstbedienungsladen geben. Also irgendwer muß diesem Rücktransfer ja immer zustimmen und veranlassen.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Was heißt denn, es ist eine Standartdrosselklappe ?
Es gab den XR3i mit 105 und 130 PS im 1.8 Motor, der sich u.a. in der Drosselklappe unterschied.
 

lunimuc

Doppel Ass
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Hi,

bevor man sich den Kopp zerbricht, was man alles kann, sollte man doch erstmal mit dem Verkäufer reden. Oder haste das schon? Vielleicht sieht er seinen Fehler ja ein und nimmt es zurück und fertig ist die Laube. 8)

Hatte letztes auch Privatkauf auf ebay ohne Gewährleistung usw. Ware war defekt von vornherein und hab dies dem Verkäufer mitgeteilt. Schwupps Ware zurück und Geld hat er mir zurücküberwiesen.

Warum soll es unter Privatleuten auch nicht funktionieren?

Also, kein Stress...

Gruss, Nico
 

CK1964-srm

Triple Ass
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Original von Maik MkV
Was heißt denn, es ist eine Standartdrosselklappe ?
Es gab den XR3i mit 105 und 130 PS im 1.8 Motor, der sich u.a. in der Drosselklappe unterschied.

Und genau das könnte zum Problem werden!!! Wenn der Verkäufer sagt es ist zwar vom XR3i eine Drosselklappe, aber eben keine XR3i vom 130er. Diese DK wurde auch z.B. in den 1,6er verbaut, deswegen Standart und eben nicht XR3i DK. Aber selbst die Leute von der Autoverwertung, welche diesen Artikel sehr oft verkaufen, sagen NUR zu der 130er, dass es eine XR3i DK ist. Habe den Verkäufer eine Mitteilung geschickt, befürchte aber, dass er sich nicht meldet.
Geld ist schon vor über einer Woche bei ihm auf dem Konto.

Naja, ein was positives hat es: Lehrgeld...
Da bleibt mir also nichts anderes übrig, außer auf eine Antwort zu warten.
Oder?
 

RedCougar

Megaposter
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Wenn es sich um einen definitiv falschen oder falsch beschrieben Artikel handelt - also anstatt Waschmaschine wird ein Staubsauger geliefert oder die Waschmaschine hat nicht wie beschrieben 1600 Schleudertouren, sondern nur tatsächlich 1200 - , hättest du selbstverständlich ein Rückgaberecht, denn der Verkäufer ist seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag (die verkaufte Ware zu liefern) nicht nachgekommen. Das gilt auch bei Privatverkäufen.

Da es sich scheinbar aber nur um eine pauschal ungenau beschriebe DK (offensichtlich passt sie wohl auf irgendeinen XR3i) handelt, hast du eher schlechte Karten und bist auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen. Ein Recht zur Rückgabe hast du hierbei jedenfalls nicht.

Vielleicht hättest du vorher nach der Teilenummer / Vergleichsnummer fragen sollen ;)
 

Dispo-Gott

Foren Ass
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Handelt es sich bei einem Kauf über eBay nicht um einen Vertrag, für den das Fernabsatzhandelsgesetz gilt? Nach diesem hast du bei so einem Kauf doch immer die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen.

Oder irre ich mich da?
 

RedCougar

Megaposter
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Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Privatverkäufen. Man muss auch nicht darauf hinweisen, dass das Gesetz nicht gilt.

BGB § 312 b
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, ...
 
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