So, hier mal nur theoretisch, weil ich in einem anderen Forum eine Steitfrage habe.
Gehen wir mal davon aus, ich würde in meinem Auto einen Ladeluftkühler verbauen, der nur per Einzelabnahme eingetragen wird, was mir natürlich zu teuer ist. Also druff mit dem Teil und Spaß haben. Ist ja ein fahren mit einem Fahrzeug, welches durch den widerrechtlichen Einbau keine BE mehr hat, richtig?
Gehen wir mal weiter davon aus, ein Polizist hält mich an, weil irgendwas nicht stimmt, und der schaut sich mein Auto jetzt mal genauer an. Dummerweise hat der Kerl jetzt auch noch Ahnung von der Materie und fragt nach den Papieren vom LLK, die ich ja nicht habe. Er stellt also fest, daß mein Auto keine BE hat. Was macht er jetzt wohl? Mich weiter fahren lassen oder die Karre direkt an Ort und Stelle still legen.
Gehen wir jetzt weiter davon aus, er läßt mich weiter fahren. Es passiert ein Unfall (Schuldfrage egal) und die gegnerische Versicherung ist eine ganz genaue. Sie verlangt ein Gutachten, der Gutachter stellt fest: moment, das Auto hat aus den uns bekannten Gründen keine BE und informiert im Rahmen seiner Arbeit die Versicherung. Diese zahlt jetzt natürlich nicht, sondern ich muß in ide Tasche greifen. Ich bin aber nicht blöd, renne zum Anwalt und petze: "Der Polizist hat mich trotz erkanntem Mangel weiter fahren lassen..." Kann ich (theoretisch) die Kosten an die Polizei wegen "Amtsverfehlung" abrollen?
Und bitte jetzt keine Vermutungen, die stellen wir ja selber schon genug an. Am besten belegbare Aussagen!
Gehen wir mal davon aus, ich würde in meinem Auto einen Ladeluftkühler verbauen, der nur per Einzelabnahme eingetragen wird, was mir natürlich zu teuer ist. Also druff mit dem Teil und Spaß haben. Ist ja ein fahren mit einem Fahrzeug, welches durch den widerrechtlichen Einbau keine BE mehr hat, richtig?
Gehen wir mal weiter davon aus, ein Polizist hält mich an, weil irgendwas nicht stimmt, und der schaut sich mein Auto jetzt mal genauer an. Dummerweise hat der Kerl jetzt auch noch Ahnung von der Materie und fragt nach den Papieren vom LLK, die ich ja nicht habe. Er stellt also fest, daß mein Auto keine BE hat. Was macht er jetzt wohl? Mich weiter fahren lassen oder die Karre direkt an Ort und Stelle still legen.
Gehen wir jetzt weiter davon aus, er läßt mich weiter fahren. Es passiert ein Unfall (Schuldfrage egal) und die gegnerische Versicherung ist eine ganz genaue. Sie verlangt ein Gutachten, der Gutachter stellt fest: moment, das Auto hat aus den uns bekannten Gründen keine BE und informiert im Rahmen seiner Arbeit die Versicherung. Diese zahlt jetzt natürlich nicht, sondern ich muß in ide Tasche greifen. Ich bin aber nicht blöd, renne zum Anwalt und petze: "Der Polizist hat mich trotz erkanntem Mangel weiter fahren lassen..." Kann ich (theoretisch) die Kosten an die Polizei wegen "Amtsverfehlung" abrollen?
Und bitte jetzt keine Vermutungen, die stellen wir ja selber schon genug an. Am besten belegbare Aussagen!