Fahren ohn Betriebserlaubnis (BE), was kann passieren?

Guido

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So, hier mal nur theoretisch, weil ich in einem anderen Forum eine Steitfrage habe.

Gehen wir mal davon aus, ich würde in meinem Auto einen Ladeluftkühler verbauen, der nur per Einzelabnahme eingetragen wird, was mir natürlich zu teuer ist. Also druff mit dem Teil und Spaß haben. Ist ja ein fahren mit einem Fahrzeug, welches durch den widerrechtlichen Einbau keine BE mehr hat, richtig?


Gehen wir mal weiter davon aus, ein Polizist hält mich an, weil irgendwas nicht stimmt, und der schaut sich mein Auto jetzt mal genauer an. Dummerweise hat der Kerl jetzt auch noch Ahnung von der Materie und fragt nach den Papieren vom LLK, die ich ja nicht habe. Er stellt also fest, daß mein Auto keine BE hat. Was macht er jetzt wohl? Mich weiter fahren lassen oder die Karre direkt an Ort und Stelle still legen.


Gehen wir jetzt weiter davon aus, er läßt mich weiter fahren. Es passiert ein Unfall (Schuldfrage egal) und die gegnerische Versicherung ist eine ganz genaue. Sie verlangt ein Gutachten, der Gutachter stellt fest: moment, das Auto hat aus den uns bekannten Gründen keine BE und informiert im Rahmen seiner Arbeit die Versicherung. Diese zahlt jetzt natürlich nicht, sondern ich muß in ide Tasche greifen. Ich bin aber nicht blöd, renne zum Anwalt und petze: "Der Polizist hat mich trotz erkanntem Mangel weiter fahren lassen..." Kann ich (theoretisch) die Kosten an die Polizei wegen "Amtsverfehlung" abrollen?



Und bitte jetzt keine Vermutungen, die stellen wir ja selber schon genug an. Am besten belegbare Aussagen!
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Nach meinem Wissen hat der Polizeibeamte zwei Möglichkeiten, auf den gefundenen BE-Konflikt zu reagieren:
1. bei verkehrsgefährdendem Zustand des Fahrzeugs: sofortige Stilllegung an Ort und Stelle
2. Ausstellen einer Mängelkarte zur Vorführung des abgestellten Mangels mit Fristsetzung

Bei einem LLK sollte es sich nicht um einen verkehrsgefährdenden Umstand handeln (wie z.B. ein unerlaubter Heckflügel oder illegale Blend-Beleuchtung). Also nehme ich eine Mängelkarte an, z.B. mit 7-Tages-Frist. Innerhalb dieser 7 Tage darfst Du Dich also mit dem Fahrzeug weiter im Straßenverkehr bewegen. Das hat auch eine Versicherung zu akzeptieren, wenn sie die BE in Zweifel zieht.

Ganz ungeschoren darf Dich der Polizist nicht davon kommen lassen, wenn die BE als zweifelhaft oder sogar als verfallen erkannt wird. Das wäre in der Tat eine Pflichtverletzung. Nur ob Du's im Ernstfall beweisen kannst, steht auf einem anderen Blatt.

Grüße
Uli
 

der_ast

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Also eine rechtlich haltbare Auskunft wirst Du wohl nur beim Anwalt bekommen - wir können hier nur Vermutungen erstellen (ausserdem hast Du es selbst so in den Regeln am Ende des zweiten Absatzes der Einleitung mit den Worten "Die Beiträge der Fordboard-Benutzer geben stets ihre eigene Meinung wieder." so festgelegt :mua)

Meine Vermutung:
Poizeikontrolle hin oder her: die BE ist erloschen. Wenn der Gutachter dann auch noch die Behauptung aufstellt, dass Du zu stark beschleunigt hast und das dann auch noch auf den LLK zurückführt, dann ist es vollkommen egal was der Polizist vorher gesagt hat, oder nicht.
Der Polizist wird sich anschliessend rauswinden, denn wenn er Dich einfach so davonkommen lässt, dann hast Du nichts in der Hand und er auch nicht --> Aussage gegen Aussage und dann gilt die Unschuldsvermutung.
Wenn Du allerdings das von Uli erwähnte Schriftstück in der Hand hast, dann ist das ja sowas wie eine eine befristete BE --> Du bist mit dem Thema BE aus dem Schneider und die Versicherung muss bezahlen.

ng
Alex
 

Bad-Focus

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mal zum stilllegen , ein polizist ist dazu nicht berechtigt...

trotzdem hat er 2 optionen :
1: mängelkarte
2: weiterfahrt verbieten , sachverständigen anfordern - dieser kann dann dein fahrzeug stilllegen.

dann könnte dein wagen auch kosetnpflichtig zur begutachtung abgeschleppt werden ...


bei unfällen zahlt die versicherung erstmal , kann dich aber dann regress (heißt dat so ? ) nehmen.
letztlich haste als tortzdem die kosten ...
 

BlackFly

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Ein Polizist verbietet die weiterfahrt nur in ganz wenigen Fällen (und dies kann er ohne Sachverständigen, schau Dir mal an was bei den Motorradkontrollen jedes jahr bei den Bikertreffs passiert ;)). Wenn ein Polizist einen mit z.B. abgefahrenen Reifen anhält wird man vermutlich eine Mängelkarte bekommen, mit dieser fährt man dann weiter, kommt in einen starken regen, verliert wegen Aquaplaning die kontrolle und verursacht ein Unfall. Dann ist der Fall klar das aufgrund des technischen Mängels der Unfall entstanden ist und es wird auf alle Fälle die Versicherung Probleme machen.

Eine entgültige antwort auf die Frage wirst Du aber nur bekommen wenn du mit dem genauen Sachverhalt zu einem Anwalt gehst und selbst diese antwort ist nichts verbindliches da es im zweifelsfall immer auf die Laune des Richters ankommt...
 

dridders

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Blackfly:
Verbot der Weiterfahrt ist etwas anderes als Stilllegung. Verbot der Weiterfahrt heisst du kannst das Ding auf den Haenger laden, Mangel beheben (theoretisch auch nicht) und weiter fahren. Stilllegung heisst das Fahrzeug wird zwangsweise entstempelt und muss anschliessend TUeV und neue Zulassung ueber sich ergehen lassen.

Ob es zur Stilllegung kommt oder nicht haengt vom Gefahrenpotential ab das der Polizist im Fahrzeug sieht. Besteht eine akkute Gefaehrdung, dann ists vorbei mit der Weiterfahrt. Bei geringen Maengel muesste er sich vorwerfen lassen das die Stilllegung oder auch das Untersagen der Weiterfahrt nicht angemessen war und es koennen womoeglich Schadensersatzforderungen auf die Polizei zukommen... wenn z.B. der Mangel einfach zu beheben ist kann er nicht einfach das Fahrzeug stilllegen, das waere "Geldschneiderei", die Kosten duerfte er tragen.

Kommt es zum Unfall ist die Sache erstrecht kompliziert. Die Schuldfrage kann auf keinen Fall aussen vor gelassen werden. Es spielt im Gegensatz sogar eine Rolle ob das Teil unfallverursachend oder beeinflussend war. Wenn nicht, dann wird angenommen der Unfall waere auch ohne entstanden. Es kommt dann maximal (je nach Richter wohl) eine geringe Mitschuld zu Stande wenn man nicht der Verursacher war, da man theoretisch ja nicht auf der Strasse haette sein duerfen und dann auch nichts passiert waere. Da man zu diesem Zeitpunkt bereits vom Polizisten eine Maengelkarte erhalten hat passiert wegen dem LLK dann auch nichts weiter, wenn es erst im Zuge des Unfalls heraus kommt gibts dann natuerlich das entsprechende "Verfahren".

@Alex:
"zu stark beschleunigt" gibt es nicht. Zu schwach gebremst allerhoechstens, das heisst die Bremsen haben die Kraft des Fahrzeugs nicht mitgemacht. Wobei das grundsaetzlich dann auch allein unangepasste Geschwindigkeit war, zu hohes Tempo, definitiv ueber 130 (die jede Serienmoehre schafft), und somit grundsaetzlich eine Mitschuld fuer dich allein aufgrund des Tempos. Und da du dann wohl aufgefahren bist hast du eh zu 100% schuld in vielen Faellen... du hast in jeder Situation rechtzeitig bremsen zu koennen...
Ob das Teil also unfallverursachend oder beeinflussend gewirkt hat duerfte sich im Normalfall recht einfach herausfinden lassen. Ein LLK ist es sicher nicht, ausser er faellt ab und fliegt dem Hintermann in die Frontscheibe... und das waere einfach zu beweisen.
 

BlackFly

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Besteht eine akute Gefahr wenn der Auspuff zu laut ist? Das dürfte der häufigste Grund sein ;) Ich hatte das "Glück" damals nur eine Mängelkarte zu bekommen aber schaue mal bei den einschlägigen Treffs an einem Sommernachmittag wieviele Motorräder aus genau diesem Grund per Hänger nach Hause gekarrt werden...
Aber darum geht es nicht, um das Thema hab ich mit absicht auch nen kleinen Bogen gemacht da ich als nicht jurist bestimmt ein falsches Wort benutze und dann 5 Leute meinen Text deswegen in der Luft zerreisen ;)

Alles was ich sagen wollte: Man kann, nur weil man eine Mängelkarte hat, nicht sagen das man damit weiterfahren darf und im falle eines Unfalls nichts zu befürchten hat, dies habe ich am Beispiel des abgefahrenen Reifens belegt das glaub auch recht einleuchtend sein dürfte. Alles weiter würde ich dann wirklich im einzelfall einem Anwalt übergeben und die Laune des Richters ist auch immer sehr ausschlaggebend weswegen es auch niemals eine verbindliche antwort auf irgendeine Rechtsfrage geben kann...

Und einen Unfall bei dem eine Person 100% schuld hat gibt es nur im Lehrbuch, auf der Straße gibt es sowas nicht da ein Anwalt immer wegen irgendwas ein paar % auf den Gegner abwälzen kann (dies wurde mir von einem Anwalt gesagt und ist vermutlich eine der wenigen verbindlichen aussagen die ein anwalt machen kann)
 

RedCougar

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Guido schrieb:
... welches durch den widerrechtlichen Einbau keine BE mehr hat, richtig?
Nur weil etwas ohne TÜV-Abnahme ein- oder umgebaut wurde, verliert ein Fahrzeug nicht automatisch seine BE. Ein Fahrzeug verliert die BE nur noch in drei Fällen.

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (2)
...
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
...
Eventuell könnte man anführen, dass das Abgasverhalten sich mit einem LLK verschlechtert, aber ansonsten - nur wegen dem Einbau - würde der Wagen die BE durchaus behalten.

Wer dann allerdings mit einem Wagen ohne BE im Bereich der StVO unterwegs ist, handelt fahrlässig / grob fahrlässig. Alles weitere dazu sollte in den jeweiligen Versicherungsbedingungen stehen. Da die Bedingungen bei jeder Versicherung etwas anders aussehen, kann das von "gar keine Konsequenzen" bis hin zum "Verlust des Versicherungsschutzes" reichen. Nicht zuletzt ist auch der kausale Zusammenhang des Bauteils mit dem Unfall entscheidend. Es ist also immer wieder eine Einzelfrage und vom Versicherer abhängig.

Wenn man bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, bekommt man eine Mängelkarte, Bußgeld und Punkte. Ich glaub es sind 50 € und 1 Punkt, bin mir aber nicht sicher. Da keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer vorliegt - dann müsste man den Wagen gleich stehen lassen -, reicht eine Mängelkarte mit entsprechender Frist zur Wiedervorführung/TÜV-Abnahme aus. Daher ist die Polizei ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen und ziemlich sicher nicht haftbar zu machen. Ein Abwälzen von irgendwelchen Unfall(folge)kosten ist wohl eher ein verzweifelt gesuchter Ausweg / Wunschdenken des LLK-Inhabers.


@ BlackFly
Das sollte auch deine Frage wegen des zu lauten Auspuffs beantworten (siehe Nr. 3)
 
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