@ MK6 Zetec
Ist leider nicht so... Beispiel bei mir:
Ich in einer Kontrolle und, ja ich gebe es zu, ohne Kennzeichenbeleuchtung hinten. Da die Rennleitung nun so erbost war, nichts illegales an meinem Auto zu finden (alles eingetragen, auch die Türen ohne Griffe und Schlösser

) Meinten sie vor Ort mein Fahrzeug stilllegen zu müssen. Begründung: Türen sind nichtmehr zulässig, obwohl eben auch eingetragen.
Nach einer ewig langen Diskussion gab es "nur" einen Mängelschein über die fehlende Beleuchtung und die (nur wörtlich, nicht schriftliche) Auflage meine Türen wieder zurück zu rüsten.
Naja, den Mängelschein habe ich abgearbeitet, die Türen sind noch immer die selben. Aber im Landkreis Leipzig muss es wohl sehr heftig sein, wogegen das im Umkreis DD meine einzige schlechte Begegnung mit der Polizei war.
Und eine fehlende Kennzeichenbeleuchtung oder Türen ohne Griffe, sind meiner Meinung nach keine Verkehrsgefährung.