zum Thema Umbau von Scheinwerfern hilft eventuell diese Pressemitteilung des KBA.
Konkret geht es hier zwar um Xenonnachrüstung, der Satz " Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. " in der Mitteilung bezieht sich auf jegliche Veränderungen. Auf jeden FAll kann man damit Probleme bekommen. Wenn nach einem Unfall der gegnerische Anwalt gut ist wird es richtig teuer.
MfG
Andreas
Konkret geht es hier zwar um Xenonnachrüstung, der Satz " Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. " in der Mitteilung bezieht sich auf jegliche Veränderungen. Auf jeden FAll kann man damit Probleme bekommen. Wenn nach einem Unfall der gegnerische Anwalt gut ist wird es richtig teuer.
MfG
Andreas