@XTFBX
man muß unterscheiden zwischen Überwachungsorganisation (ÜO) und technischer Prüfstelle (TP). Die ÜOs dürfen nur HU, AU, BOKraft, SP, Oldtimergutachten und Abnahmen nach §19(3) StVZO machen. (kann sein daß ich noch was vergessen hab). Die technische Prüfstelle darf noch ein paar Sachen mehr, so auch die hier erforderliche Einzelabnahme. Weitere Punkte die nur die TP machen darf sind z.B. die Fahrerlaubnisprüfung, Einfuhrgutachten, etc.
In den alten Bundesländern liegt die TP bei den verschiedenen TÜVs (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, etc.) und in den neuen Bundesländern beim Dekra. Berlin hat auf Grund der Geschichte einen Sonderstatus, dort liegt die TP sowohl beim TÜV als auch beim Dekra. Alle anderen (GTÜ, KÜS, FSP, usw.) sind nur ÜOs mit den entsprechenden Einschränkungen.
dekra und co. ist der tüv, oder ist bei euch im westen was anders?
Das Problem ist, daß TÜV meistens mit der HU gleichgesetzt wird. Das sind zwei komplett verschiedene Sachen.