ebay Pkw Verkauf, späteste Abholung?

S

slarti70

Gast im Fordboard
Hallo ihr Juristen.

Habe als Privatmann einen Pkw auf ebay angeboten. Startpreis 1€ ging dann für ca. 350 € weg.
Garantien habe ich ausgeschlossen, was jetzt nicht viel zur Sache tut aber erwähnt sei.
Barzahlung bei Abholung.
Leider habe ich versäumt reinzuschreiben, dass das Fahrzeug bis zu einem gewissen Datum abgeholt werden muss.

Verkaufsdatum war der letzte Sonntag also am 5.03.06.

Eine ganze Woche lang habe ich rein gar nichts vom Käufer gehört, habe ihm insgesamt drei oder vier emails geschrieben. Heute am 12.03. wollte ich über das ebay-Portal eine Beschwerde einleiten (früher ging leider nicht, 7 Tage generelle Wartezeit). Plötzlich sehe ich in meinen Nachrichten, dass sich der Käufer wohl abends am 11.03. gemeldet hat.
Zwischenzeitlich wollte ich den Käufer auch mal anrufen, habe ja die Adresse durch ebay mitgeteilt bekommen. Käufer war aber im Telefonbuch nicht verzeichnet, nagut gibt ja einige die Geheimnummern haben oder gar kein Telefon, aber stutzig macht mich sowas immer.

Er schreibt, dass er z. Z. im Ausland ist aber "um" den 25.03. wieder zurück sei und sich auf das Auto freut...

Habe ihm dann zurückgeschrieben, dass mir das zu lange dauert und ich von dem Vertrag zurücktreten möchte.

Wie sieht sowas rechtlich aus?

Wirklich dumme Sache, dass ich in der Auktion keinen spätesten Abholtermin genannt habe...
 

Baumschubser

Megaposter
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20 Tage iss zwar etwas reichlich, aber ich denke nicht, dass du vom Vertrag deshalb zurück treten kannst und solltest. Ich würde an deiner Stelle diese Frist abwarten und den Wagen dann verkaufen. Vielleicht lässt sich ein konkreter Termin bereits ausmachen, auch wenn der Käufer derzeit noch im Ausland sein sollte. Erst wenn nach dem 25. nichts passiert, würde ich den ganzen Spaß über ebay rückgängig machen.
 

gruffti

Foren Gott
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...da wirst Du wohl Probleme haben. Bezahlung bei Übergabe ist halt eindeutig. Du handelst Dir auf jeden Fall Ärger ein.
Insofern würde ich überlegen, den Wagen weit weg abzustellen....
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Da der Käufer das Auto haben will, einen gültigen Kaufvertrag mit Dir hat und Du keine Frist gesetzt, der Käufer auch schon ein Zeitpunkt genannt hat, wirst Du nicht zurücktreten können.
Selbst wenn er dann nicht auftaucht, musstt Du erst mahnen (i.d.R. mit 14 Frist). Also vergeht so oder so noch Zeit.
Trifftige Gründe im Falle des Falles, wirst Du nicht haben.
 
S

slarti70

Gast im Fordboard
Danke für die Antworten.

Ja so in der Art habe ich mir das schon gedacht.

Interessant wäre jetzt noch der Gefahrenübergang, d. h. was passiert wenn bis zur Abholung des Fahrzeugs bei dem Auto Schäden entstehen, z. B. durch herunterfallende Dachziegel oder eine Marderfamilie zieht in den Motorraum ein...
Womöglich darf ich dann noch so 500 bis 1000 € Schaden regulieren ?(

Auf jeden Fall war das mein erstes und letztes Auto, das ich über ebay verkauft habe. Nächstes Mal geht die Kiste gleich auf den Schrottplatz.
Wenn man sich die Bewertungen von manchen Bietern anschaut bekommt man das kalte Grausen.
 

gruffti

Foren Gott
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...dann schreib das nächste Mal einfach rein, das Fahrzeug muss innerhalb von x Tagen abgeholt werden und gut ist...
 
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