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slarti70
Gast im Fordboard
Hallo ihr Juristen.
Habe als Privatmann einen Pkw auf ebay angeboten. Startpreis 1€ ging dann für ca. 350 € weg.
Garantien habe ich ausgeschlossen, was jetzt nicht viel zur Sache tut aber erwähnt sei.
Barzahlung bei Abholung.
Leider habe ich versäumt reinzuschreiben, dass das Fahrzeug bis zu einem gewissen Datum abgeholt werden muss.
Verkaufsdatum war der letzte Sonntag also am 5.03.06.
Eine ganze Woche lang habe ich rein gar nichts vom Käufer gehört, habe ihm insgesamt drei oder vier emails geschrieben. Heute am 12.03. wollte ich über das ebay-Portal eine Beschwerde einleiten (früher ging leider nicht, 7 Tage generelle Wartezeit). Plötzlich sehe ich in meinen Nachrichten, dass sich der Käufer wohl abends am 11.03. gemeldet hat.
Zwischenzeitlich wollte ich den Käufer auch mal anrufen, habe ja die Adresse durch ebay mitgeteilt bekommen. Käufer war aber im Telefonbuch nicht verzeichnet, nagut gibt ja einige die Geheimnummern haben oder gar kein Telefon, aber stutzig macht mich sowas immer.
Er schreibt, dass er z. Z. im Ausland ist aber "um" den 25.03. wieder zurück sei und sich auf das Auto freut...
Habe ihm dann zurückgeschrieben, dass mir das zu lange dauert und ich von dem Vertrag zurücktreten möchte.
Wie sieht sowas rechtlich aus?
Wirklich dumme Sache, dass ich in der Auktion keinen spätesten Abholtermin genannt habe...
Habe als Privatmann einen Pkw auf ebay angeboten. Startpreis 1€ ging dann für ca. 350 € weg.
Garantien habe ich ausgeschlossen, was jetzt nicht viel zur Sache tut aber erwähnt sei.
Barzahlung bei Abholung.
Leider habe ich versäumt reinzuschreiben, dass das Fahrzeug bis zu einem gewissen Datum abgeholt werden muss.
Verkaufsdatum war der letzte Sonntag also am 5.03.06.
Eine ganze Woche lang habe ich rein gar nichts vom Käufer gehört, habe ihm insgesamt drei oder vier emails geschrieben. Heute am 12.03. wollte ich über das ebay-Portal eine Beschwerde einleiten (früher ging leider nicht, 7 Tage generelle Wartezeit). Plötzlich sehe ich in meinen Nachrichten, dass sich der Käufer wohl abends am 11.03. gemeldet hat.
Zwischenzeitlich wollte ich den Käufer auch mal anrufen, habe ja die Adresse durch ebay mitgeteilt bekommen. Käufer war aber im Telefonbuch nicht verzeichnet, nagut gibt ja einige die Geheimnummern haben oder gar kein Telefon, aber stutzig macht mich sowas immer.
Er schreibt, dass er z. Z. im Ausland ist aber "um" den 25.03. wieder zurück sei und sich auf das Auto freut...
Habe ihm dann zurückgeschrieben, dass mir das zu lange dauert und ich von dem Vertrag zurücktreten möchte.
Wie sieht sowas rechtlich aus?
Wirklich dumme Sache, dass ich in der Auktion keinen spätesten Abholtermin genannt habe...