die scheinwerfer zu lacken ist ILLEGAL und die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erlischt damit, es sei denn du lässt ein Lichttechnisches Gutachten anfertigen und zahlst dich daran tot...
"Dane", da verwechselst du aber was

. Damit meinst Du bestimmt die selbstabgetönten Rückleuchten, Blinker oder eingefärbte Streuscheiben usw...
Nur mal zu Erläuterung dessen wie ich das gemacht habe und natürlich mit vorheriger Absprache meines Tüv Prüfer.
Ich habe ganz einfach
nur die äusseren Ringkanten der
Reflektoren beschichtet die absolut nix mit der lichttechnischen Anlage zu tun haben, so das der Innenreflektor trotzdem vollständig erhalten bleibt. Selbst wenn diese Kanten zum eigendlichen Scheinwerfer gehören, haben diese keinen Einfluß auf die Lichtausbeute, normal könnte man diese Kanten (die eigendlich nur Zierte sind), sogar entfernen und bewegt sich immer noch im Rahmen des gesetzes. Anderst ist es bei dem Scorpio'98 mit den dunklen Scheinwerfer auch nicht.
Worin ich ein Problem sehe, sind all die Leute, die sich einen bösen Blick oder Motorhaubenverlängerung über die Scheinwerfer pappen und wenn's geht zu einem Drittel noch die Streuscheibe damit abdecken und das mit Tüv-Zulassung

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