Domstreben eintraguns pflichtig?!?

Prowler

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Malo ne frage, sind Domstreben eintragungs pflichtig?!? Der Tüv ist der Meinung sie müsse eingetragen werden...ich war immer der meinung das Domstreben das nicht müssen...


Weiß da jemand was genaues?!?
 

Jörni

Kaiser
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nein müssen nicht eingetragen werden, aber mein Tüver hat die auch mal bei ner Komplettabnahme eingetragen, passiert ist passiert.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
sind eintragungsfrei. domstreben stellen keine bauartveränderung dar, es werden die abmessungen des fahrzeugs nicht verändert.
 

Jörni

Kaiser
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ja aber irgend nen § gibts dafür nicht, den man dann bei ner kontrolle den Polypen unter die nase halten kann.

hab mir zb. den § ausgedruckt, der bescheinigt das ich keine abschleppvorrichtung hinten brauche, das kann ich denen dann notfalls zeigen.
 

Achim

Megaposter
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Hab hier 'n Brief vorliegen, vom TÜV an Mattig.

Dom- und Rahmenstützen dienen zur Abstützung der Dome und
Rahmenteile gegeneinander oder gegenüber der Karossierie.
Es wird dadurch eine Erhöhung der Fahrzeugsteifigkeit bewirkt.

Gegen den Einbau von Dom- und Rahmenstreben bestehen keine technischen
Bedenken und ist nach §19(2) StVZO nicht eintragungspflichtig;
es müssen jedoch folgende Punke beachtet werden.

- Die Funktion anderer Fahrzeugteilen darf unter Einhaltung eines Mindestabstandes nicht behindert werden.

- Durch die Befestigung dürfen sich keine Einflüsse auf die Fahrwerksgarantie ergeben.

- Kennzeichnungen am Fahrzeug insbesondere Fahrzeugidentifizierungsnummern, dürfen nicht verdekt werden.

- Eine ausreichende Anzahl von Gewindegängen an den Befestigungspunkten der Domstrebe muss vorhanden sein.

Der Einbau von Dom- und Rahmenstreben ist über Vorder- und Hinterachse möglich.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
müsste man doch nen schrieb von wiechers, sparco oder anderen herstellern bekommen können. :idee
 
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