die ersten 1100 km ...

M

MK4

Gast im Fordboard
Dein Vertragspartner ist einzig und allein der Händler
Soweit kennen wir das und so wird es auch immer erzählt.
Ich sehe das dennoch etwas anders, denn letztlich steht immer der Hersteller für sein Produkt gerade und darf seine Pflichten nicht vergessen.
Als Käufer des Produktes X vom Hersteller Y habe ich (zumindest theoretisch) das Recht, den Hersteller für alle Sachmängel in Haftung zu nehmen. Der Hersteller kann jemanden beauftragen, der diesen Part für Ihn übernimmt.

Es soll ja Fälle geben, wo ein Händler plötzlich Pleite ist, oder aus sonstigen Gründen den Geschäftsbetrieb eingestellt hat.

Wenn ich mir jetzt im Internet eine Waschmaschine oder einen PC kaufen, 2 Wochen später ist das Teil kaputt und der Händler nicht mehr erreichbar, dann wende ich mich auch an der Hersteller - weil HERSTELLERGARANTIE.
Würde ich einen anderen Internethändler anschreiben, der mir Ersatz für ein Produkt zu leisten hätte das er mir gar nicht verklauft hat - ohje.

Nun stellen wir uns mal vor ich gebe ein Auto zurück, weil X Reparaturversuche stattgefunden haben, oder wie im Beispiel der Hersteller sagt "Ist nicht reparabel".
Dann muß mir gleichwertiger Ersatz gegeben werden, ohne Nachteile die beim Kauf "gedealt" wurden und bei der Rückgabe nicht mehr zum tragen kommen.
Jetzt gehe ich zum nächsten Fordhändler, erzähle dem das draussen ein Auto steht und ich jetzt 35.000 EUR von ihm bekomme. Ich denke der jagt mich von Hof. Und was würde den der Kaufvertrag interessieren, den ich mit einem Mitbewerber geschlossen habe?
Ford hat ja offiziell ein "Kundenzentrum" nur sollte man da nach nichts anderem fragen, als max. nach dem Wetterbericht.

allein der Händler, der hat dir mängelfreie Ware zu liefern
Im vorliegendem Fall kann das der Händler aber nicht, weil er vom Hersteller keine Informationen zur Art der Mängelbeseitigung bekommt und diese daher nicht möglich ist, bzw. ohne Wirkung bleibt.
Dann sagt ein Händer auch " tut mir Leid, ich weiß nicht was ich machen soll. Der Hersteller sagt die Mängel sind bekannt, jedoch Stand der Serie. Wenden Sie sich doch selbst man an der Hersteller, vielleicht haben Sie mehr Erfolg"
So geschehen und eben dieser Hersteller lässt seinen Kunden dann spüren, was "Feel the difference" bedeutet, erteilt keinerlei Auskunft und verweist zurück zum Händler, obwohl er ganz genau weiß das der nicht helfen kann.
Das ist einfach nur unglaublich und genau so erlebe ich das seit Dezember.
Dem Kunden über den der WDR berichtet hat geht es nicht besser - fehlerhaftes Produkt und keine Abstellmaßnahme.
Wenn Rückgabe, dann nur mit Abzocke.
Das ist ganz schön fett was da läuft.
 
T

toenne

Gast im Fordboard
Es gibt in Deutschland das Produkthaftungsgesetz
Stimmt...und das regelt Schäden die durch ein Produkt verursacht wurden: http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__1.html
Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird
Davon kann hier keine Rede sein...von deinem beschädigten Nervenkostum mal abgesehen ;). Produkthaftung hat nix mit Gewährleistung zu tun, nicht durcheinanderwürfeln!

Es soll ja Fälle geben, wo ein Händler plötzlich Pleite ist, oder aus sonstigen Gründen den Geschäftsbetrieb eingestellt hat.
Das heisst nicht dass er keine Pflichten den Kunden gegenüber mehr hat. Falls er pleite ist hast du einen neuen Ansprechpartner: den Insolvenzverwalter. Dass man gegenüber anderen Gläubigern wie Banken etc. vermutlich den kürzeren zieht steht auf einem andern Blatt.

dann wende ich mich auch an der Hersteller - weil HERSTELLERGARANTIE
Bitte mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie googeln, während ersteres gesetzlich klar geregelt ist handelt es sich beim zweiten um eine freiwillige Leistung des Herstellers deren Umfang er im übrigen frei definieren kann. Kennen wir ja alle von den Rostschutzstempelchen, hier bietet Ford eine über die 2-jährige Gewährleistung hinausgehende Garantie an welche an die Rostschutzkontrolle beim Fordhändler gekoppelt ist. Deine Inspektionen kannst du sonstwo machen lassen, der Rostschutzstempel muss von einem Vertragshändler kommen damit du nicht nach 24 Monaten und einer Minute leer ausgehst. Bei 23 Monaten, 23 Stunden und 59 Minuten aber nicht, dann greift noch die Gewährleistung (mit der Einschränkung der Beweislastumkehr).

Im vorliegendem Fall kann das der Händler aber nicht, weil er vom Hersteller keine Informationen zur Art der Mängelbeseitigung bekommt und diese daher nicht möglich ist, bzw. ohne Wirkung bleibt.
Das wiederum ist das Problem des Händlers, er kauft ja seinerseits bei Ford und muss seine Ansprüche dort geltend machen.

Folgendes Urteil hatte ich anderweitig schonmal gepostet: http://www.ra-kotz.de/neuwagen4.htm
Das Auto war ein Krüppel, vom Hersteller wurden keine Angaben gemacht wie die Mängel abzustellen wären. Fazit: Der Händler(!) muss dem dem Kunden ein gleichwertiges neues Fahrzeug stellen, nicht der Hersteller. Dass der Händler seinerseits mit dem Hersteller streiten wird dürfte klar sein, das war aber definitiv nicht Sache dieses Verfahrens.
Und genauso präsentiert es sich hier: Das Fahrzeug hat nichtbehebbare Mängel? Dann muss funktionsfähiger Ersatz her. Nicht möglich? Dann ist Wandlung angesagt.
Du findest auf obiger Site noch weitere ähnliche Urteile (nach dem Buchstaben 'F' habe ich allerdings aufgehört ;) ):
http://www.ra-kotz.de/autohaendler.htm
http://www.ra-kotz.de/autokaufvertrag.htm
http://www.ra-kotz.de/montagsauto.htm
http://www.ra-kotz.de/stand_der_technik.htm
Stets wurde der Händler verknackt, vom Hersteller keine Rede. Einfach darum weil zwischen Kunde und Hersteller kein Vertrag besteht.
'Munition' für Gespräche mit dem Händler dürften diese Urteile - schön sauber ausgedruckt - aber allemal liefern :D.

Gruss
Toenne
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
[offtopic]Schön langsam driften wir nach "Recht und Gesetz ab" - das hat HIER nichts verloren - bitte zurück zum Thema![/offtopic]
 
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