R
Rüdiger
Gast im Fordboard
Das Oldtimer-Kennzeichen
Der Nutzen
Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen "ganz normal" gebrauchen. Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht. Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig - für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre. Der Jahressteuersatz liegt bei 46 Euro für Motorräder und 191 Euro für alle anderen Fahrzeuge. Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.
Die Kriterien
Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt - zudem muss es der "Pflege des kfz-technischen Kulturguts" dienen. Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO). Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO). Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet. Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.
Die Unterlagen
Folgende Unterlagen werden bei der Zulassungstelle benötigt:
Personalausweis oder Reisepass Fahrzeugbrief Fahrzeugschein Versicherungsdoppelkarte Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein "Leichtkraftrad-Kennzeichen" zugeteilt werden. Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des "Auftraggebers" Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.
Der Nutzen
Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen "ganz normal" gebrauchen. Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht. Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig - für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre. Der Jahressteuersatz liegt bei 46 Euro für Motorräder und 191 Euro für alle anderen Fahrzeuge. Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.
Die Kriterien
Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt - zudem muss es der "Pflege des kfz-technischen Kulturguts" dienen. Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO). Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO). Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet. Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.
Die Unterlagen
Folgende Unterlagen werden bei der Zulassungstelle benötigt:
Personalausweis oder Reisepass Fahrzeugbrief Fahrzeugschein Versicherungsdoppelkarte Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein "Leichtkraftrad-Kennzeichen" zugeteilt werden. Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des "Auftraggebers" Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.