Nur weil TÜV und / oder Rennleitung mal die Augen zudrücken oder es nicht besser wissen, heißt das nicht, dass die Dinger dadurch legaler werden.
Laut StVZo ist das eine unzulässige Änderung der lichttechnischen Einrichtung. Damit verliert der Wagen seine Betriebserlaubnis und somit den Versicherungsschutz, das ist Fakt.
Ob es nun jemandem auffällt oder nicht, lass ich hier mal dahingestellt. Aber wir wissen alle, wie knauserig die Versicherungen mit Geld umgehen, wenn sie etwas zahlen sollen. Und so etwas ist dann im Schadensfall ein gefundenes Fressen und wird mit Sicherheit ausgenutzt. Da ist es auch egal, ob die Bleuchtung an dem Unfall schuld war oder nicht. Der Wagen war ohne Betriebserlaubnis unterwegs und ist somit nicht versichert.
Wer den Kleber nun wider besseren Wissens montiert, mag es riskieren. Mir wäre das Dinges das jedenfalls nicht wert.