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Stimmt es, das man Scheinwerferabdeckungen und Motorhaubenverlängerungen aller Art seit dem 01.08. nicht mehr eingetragen bekommt? Hab da mal sowas gehört.
Ich hab mal gehört das man die scheinwerfer nicht mehr als 20% verdecken darf. Eintragen mußt du es trotzdem lassen und das ist bei selbstgebauten teilen nicht einfach. Bei mir jedenfalls war es recht schwierig.
bei uns akzeptiert der tüv die abe´s von mattig nicht...er meinte eintragen lassen, oder entfernen und das sind ja nur die mini-teile... :wand, die am scheinwerfer gar nix verdecken
also ich hatte an mein mk4 denn typischen bösen blick selber angeschweisst und verspachtelt und lackiert und dann bin ich ab zu tüv nord und der meinte nur "halt das auch" dann hat er dran gezocken und dar es hielt hat er es eingetragen
Habe auch schon davon gehört das Eigenbau-Motorahubenverlängerungen nicht mehr abgenommen werden sollen.
Da ich aber im Winter meine Zweithaube umbauen will werde ich wohl diese Woche mal die DEKRA fragen.
Hab jetzt in nem anderen Forum gehört, daß normalerweiße der Böse Blick aus Blech seit dem 01.01.2003 nicht mehr eingetragen wird. Es gibt aber wohl immer Prüfer die Ausnahmen machen, vor allem wenn man ne Briefkopie hat, wo der schon eingetragen ist. Die machen es einem auch immer schwerer.
Also: für diese Mattig-Blenden gabs nur ein Gutachten aber KEINE ABE!! Das Gutachten ist aber auch schon ungültig. Grundsätzlich gilt. Findet man den richtigen Prüfer wird er es dir auch per Einzelabnahme eintragen. Anders gehts nicht.