Arbeitsanweisung Strafbar ...Wie verhalten ?

U

Uli

Gast im Fordboard
...was auch nicht weiter verwundert, da sich der Thread inzwischen kaum noch mit ihm befasst, jede Variante bereits mehrfach gesagt wurde und kaum noch was Neues dabei ist.

Dennoch von mit ein freundliches :btt
Wenn Ronnymondy nichts mehr beisteuern will oder kann, dann ist DIESES Thema wohl abgeschlossen.

Grüße
Uli
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen

Was heißt ausgeklingt...ich hab nur mit Bauträgern etc nichts am Hut.

Und wie einige schon sagen,mit Justiz und Zeitung das ist einfach zu weit hergeholt und zu langwierig.Es ist ja nun nicht so das ich schon auf dem Zahnfleisch laufe.Dennoch währe es wesentlich einfacher diesen Saftladen in die Knie zu zwingen, wenn man einigen Kunden eine anonyme Mail zukommen lässt und diese dann eventuell abspringen. Wobei dies auch immer mit Vorsicht zu geniessen ist.

Ich wurde mal bei einer Firma während der Probezeit gekündigt und am nächsten Tag wurde in die Büroräume eingebrochen...was mein Ihr wer bei mir vor der Tür stand ? Genau die Polizei,da ich ja ein Grund habe...Gott sei dank hatte ich ein Alibi

Selbst meine Frau sagt schon, das mich das völlig fertig macht und ich das garnicht merke...

Ronny
 

Shark

König
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Moin! :happy:
Lasst doch mal den Bauträger außen vor ;)

Ich seh das doch richtig, dass "Arbeitsbeginn" und "Fahrtbeginn" (Auslieferung)
2 unterschiedliche Zeiten sind oder?
Darum auch der Dienstantritt auf den Fahrtantritt gelegt.
Somit würde ein Fahrtenschreiber, wenn das Fahrzeug den einen hat,
eben nur die Fahrt dokumentieren.
Mal von anderen Tricks abgesehen. (ja, ich kenn das Gewerbe...)
Wenn es für den Tatsächlichen beginn keine Dokumente gibt,
gibs auch keine Beweise.
Allerdings gibs Behörden, die sich für so manches interessieren.

Der AG wird aber mit seinen bisherigen Dokumenten und Aufzeichnungen so
nicht mal bei einer Betriebsprüfung auffallen solange keiner etwas denen
zusteckt.
Ob Kunden abspringen oder das Vorgehen sogar verlangen ist nicht ersichtlich.
 

Baumschubser

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IMHO ist die Gesamtarbeitszeit von bis zu 12h am Tag noch nichtmal das Problem. Die Lenkzeit ist ja wesentlich kürzer und auf deine 11h Ruhezeit kommst du auch. Nach meinem Kenntnisstand ist dort nichts illegales dran.
 

Florett-rs

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Baumschubser schrieb:
IMHO ist die Gesamtarbeitszeit von bis zu 12h am Tag noch nichtmal das Problem.



Muss ich dir wiedersprechen.

Maximal 10 Stunden am Tag und dann auch nur wenn in nächster Zeit diese Stunden
wieder ausgeglichen werden.

Länger als 10 Stunden, nur wenn Gefahr in Verzug ist. Diese Hürde wir von
Gerichten hoch gehangen.

11 Stunden ruhe fase gilt für jeden Arbeitnehmer, Ausnahme gibt es nur für
besondere Berufsgruppen.

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
nicht überschritten werden.

Hier der ganze Text: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
 

C-Maxe

Haudegen
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Mein eigenes Beispiel war ja nur ein Hinweis, zum Thema Medien einschalten, daß die Medien in 99% der Fälle auch nicht weiterhelfen und interessieren tut es ohnehin kein Schw..., was irgendwo geschrieben steht.

Ansonsten stehen für mich zwei Dinge fest, daß Fahrzeug ist nach Aussage des Treadstellers permanent überladen und die bisher genannten Ruhezeiten entsprechen nicht der Lenkzeitverordnung VO EG 561/2006. Dies kann mit einem Bußgeld bis 5.000€ (für den Fahrer!) und bei Manipulation am Erfassungsgerät bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Bei nicht ausreichender Ruhezeit addieren sich übrigends die Lenkzeiten!
Soweit zum Thema "Selbstanzeige".

Dann diese ewig aufkochenden heroischen Gedanken: "denen wer ich's zeigen!" oder "denen sollte es gezeigt werden!". Bitte Ronnymondy, mache diesen Quatsch nicht und versuche Deinen AG anzuschwärzen (und schon gar nicht per E-Mail!). Wenn das rauskommt, donnern die Dir Schadenersatzansprüche bis zum Sankt-Nimmerleins -Tag drauf! Hau da ab und gut oder zeige an und gut. Alles andere bringt nur Dich ins Hitertreffen und in die Bredouille.

Übrigends, eine der "kleineren" Strafen sind Punkte oder gar der Entzug des Führerscheins (z.B. AG Hamburg Az. 244 Gs 16 / 08 ). Die Fahrerlaubnis brauchst Du aber wohl noch...

Warum ständig Treads als abgeschlossen gelten, nur weil der Treadstarter mal 2 Tage nicht antwortet, werde ich eh nie verstehen.
 

Baumschubser

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Florett-rs schrieb:
Baumschubser schrieb:
IMHO ist die Gesamtarbeitszeit von bis zu 12h am Tag noch nichtmal das Problem.



Muss ich dir wiedersprechen.

Maximal 10 Stunden am Tag und dann auch nur wenn in nächster Zeit diese Stunden
wieder ausgeglichen werden.

Länger als 10 Stunden, nur wenn Gefahr in Verzug ist. Diese Hürde wir von
Gerichten hoch gehangen.

11 Stunden ruhe fase gilt für jeden Arbeitnehmer, Ausnahme gibt es nur für
besondere Berufsgruppen.
Dann arbeiten aber fast alle Fahrer von Lieferfahrzeugen im Nahverkehr illegalerweise mehr. 12h sind dort jeden Tag durchaus die Norm (willkommen zurück im Mittelalter). Selbst dort ist der Fahrtenschreiber kein Problem, solange die Lenkzeit eingehalten wird. Wenn der Fahrer frühmorgens um 5 Uhr erstmal an die Rampe fährt und 2h seine Ladung zusammen sucht, abends beim abladen das gleiche nochmal, dann hat der keine Probleme mit den aufgezeichneten Lenkzeiten. Bzw. wirds noch einfacher, wenn der LKW gleich abends an der Rampe stehen bleibt. So in der Art wirds hier wohl auch laufen, dann taugt der Fahrtenschreiber nicht als Beweismittel für Verstöße.

Bei den ganzen Wach- und Sicherheitsdiensten ist ebenfalls das 2-Schichtsystem üblich. An die hatte ich zuerst gedacht, als ich das Posting oben geschrieben habe. Der Grund, warum das dort geht ist aber ein anderer, der hier keine Rolle spielt (Bereitschaftszeiten).

@c-maxe

Manchmal übertreibst du aber auch etwas. Wenn der Fahrer aus Schiss vorm Chef mit der überladenen Karre vom Hof fährt und dann einfach beim ersten Auto von Polizei oder BAG die Missstände selber anzeigt, wird er kaum die Höchststrafe bekommen. Meinst du nicht auch, dass deine Aussage diesbezüglich sehr weit hergeholt ist?

Ansonsten so, wie schon lange gesagt, abhauen und anzeigen, ggf. auch in anderer Reihenfolge, dann muss man nicht selber kündigen.
 

Guido

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Baumschubser schrieb:
.....
Bei den ganzen Wach- und Sicherheitsdiensten ist ebenfalls das 2-Schichtsystem üblich.
.....
BEi uns gang und gäbe: habe heute zum Beispiel wieder Nachtschicht: 18:00 - 08:00
Unter der Woche sogar ab 16:00
 

Ronnymondy

Kaiser
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Ich bin nun auch nicht der Freund davon jemanden woanders anzusch.... .Ichhab davon überhaupt nichts.Letztendlich müßte die Fa. aktiv werden, deren Gewichte gekürzt werden obwohl die Menge tatsächlich angeliefert wurde.

Aber der ein oder andere hier,der vielleicht auch Arbeitstechnisch unterwegs ist, weiß vielleicht, wie beschissen das ist, wenn man Abend 23 Uhr anfängt und dann früh gegen 5 Uhr

für eine Tour eingeteilt ist die dann nochmal 4-5 Stunden dauert....da fallen die Augen ganz schnell zu beim Fahren.Da hilft auch keine Zigarette und kein offenes Fenster mehr.

Aber normalerweise,wenn das Fahrzeug mehr als 10% Überladen ist, kann man doch die Tour verweigern ohne das einem ein Strick draus gedreht werden kann oder ?
 

Baumschubser

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@ronny

Niemand kann dich zwingen, mit einem nicht ordnungsgemäßen Fahrzeug loszukutschen oder gesetzlich festgelegte Arbeits- oder Lenkzeiten zu überschreiten. Eine dann ggf. vor Ort ausgesprochene Kündigung wäre sogar unwirksam.
 

Florett-rs

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Wo kein Kläger ist auch kein Richter.

Viele Firmen überziehen wenn es um dieses Thema geht.
Lasse jemand Tödlich verunglücken, was meinst du wie oft dann die Handschellen zu gehen.


Edit: @ronny

(Niemand kann dich zwingen, mit einem nicht ordnungsgemäßen Fahrzeug
loszukutschen oder gesetzlich festgelegte Arbeits- oder Lenkzeiten zu
überschreiten. Eine dann ggf. vor Ort ausgesprochene Kündigung wäre
sogar unwirksam.)

Die Kündigung muss Grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündlich ausgesprochen ist sie unwirksam
 

Florett-rs

Haudegen
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Das mag sein, aus Erfahrung kann ich dir aber sagen dass die meisten Arbeitgeber zu Dumm sind eine Formal Richtige Kündigung zu Schreiben.
 

Baumschubser

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Da hast du sicher Recht. Im vorliegenden Fall kommts aber erstmal drauf an, dem Chef mitzuteilen, dass man nicht mehr gewillt ist, so weiterzumachen wie bisher. Was dann passiert, kann Ronny ja berichten.
 

Florett-rs

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Das ist Richtig, wir können Ronny aber nicht wirklich helfen. Er muss selber wissen was er jetzt möchte, dass ist und wird immer seine Endscheidung bleiben.
Wir haben hier schon einige Tipps gegeben. Ronny muss schauen wo seine Persönliche schmerzgrenze liegt.
Leider sind die Arbeitgeber in den letzten Jahren immer dreister geworden.
 

C-Maxe

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Völlig richtig, Florett-rs!

Wir diskutieren uns hier mehr oder weniger heiß. Am Ende muß Ronny selber entscheiden, was er tun oder nicht tun will. Er muß es auch selber verantworten, falls die Kacke doch ans kochen kommt!
Denn Fakt ist, niemand weiß vorher was passiert! Hierzu gibt es ein Sprichwort: "Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!"

So wie ich das sehe, will Ronny das Thema nicht "an die Kirchentür anschlagen" und das ist für mich auch die richtige Einstellung. Weg da und gut!
 
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