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jabberwockey

Gast im Fordboard
Hallo zusammen!

Meine Freundin hat einen MK5 von 2001, Benziner, 1,3l / 44kW. Seit gestern fahre ich in meinem Kofferraum eine Anhängerkupplung für das gute Stück durch die Gegend.
Absolut glücklich, das Teil für wenig Geld erstanden zu haben und auch recht zeitnah im Netz die Montageanleitung gefunden zu haben.
Das Teil muss noch eingetragen werden. Also bin ich heute frohen Mutes zum TÜV und fragte mal nach, ob er denn mit den Unterlagen zufrieden sei.
Reümee: Jein. Also Ja, die Unterlagen reichen, aber Nein, für dieses Fahrzeug sei keine AHK vorgesehen (keine Zuglast im Fahrzeugschein).
Ähm hallo? Wie doof ist das? Jeder JAS darf diese AHK dranbauen und bekommt die eingetragen, außer ausgerechnet diese 44kW-Variante?
1. Frage: Deckt sich das mit euren Erfahrungen?
2. Frage: Hat jemand schonmal recherchiert, ob es einen Nachtrag zur ABE gibt, die die Abnahme doch erlaubt?
3. Frage: Wenn alles andere nicht funktioniert, hat jemand so ein Teil per Einzelabnahme eingetragen bekommen?
Danke für euren Mühen!

Grüße,

Jabberwockey
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Es überrascht mich auch, dass für den MK5 mit 60 PS-Motor keine AHK vorgesehen ist. Wenn keine Anhängelast im Schein steht, ist das aber so. Gründe dafür kann es mehrere geben:

1. Gesamtkonstruktion von Rahmen und Karosserie nicht geeignet (trifft hier nicht zu, wohl aber z.B. beim Ka)
2. Motor zu schwach (naja....)
3. Bremsanlage zu schwach (auch denkbar)

Ich vermute, dass bei Deinem Wagen Punkt 2 und 3 zusammen den Ausschlag geben. Die nachträgliche Eintragung einer Anhängelast setzt eine Freigabe von Ford voraus. Hierzu könntest Du Dich mal mit der Kundenhotline in Köln in Verbindung setzen: 0221/90-33333

Grüße
Uli
 
J

jabberwockey

Gast im Fordboard
Ich war heute nicht ganz untätig. Für morgen habe ich einen Termin bei "meiner" Fordwerkstatt. Offensichtlich gibt es die Möglichkeit, das Fahrzeug "aufzulasten" (also von 0 auf entsprechende Zuglast), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind (unter anderen Hitzeschutzschild am Auspuff und an der Servo oder so ...) und ob die erfüllt sind, bekomme ich morgen mitgeteilt und hoffentlich bestätigt. Wenn das der Fall ist, steht einer ordnungemäßen Abnahme nichts im Weg :) Ich werde berichten :)

btw: Hat jemand einen Tipp, wie ich die Aussparung in die Stoßstange am elegantesten(und fehlerunanfälligsten) hinbekomme?

Grüße!

Holger
 
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