Karsten

Jungspund
Registriert
9 Oktober 2003
Beiträge
30
Alter
54
Ort
Nordbayern
Website
www.fordclub-nordbayern.de
Hallo Freunde,


ich suche dringend eine Einbauanleitung/Gutachten für eine Anhängerkupplung für einen `92er Ford Scorpio STH.

Die Hersteller Oris bzw. Ford Typennummer lautet L270.

Kann da einer helfen?

Bezahlung selbstverständlich.
 
Registriert
14 April 2006
Beiträge
993
Alter
44
Ort
Bergstrasse / Hessen
Hallo,

Brauchste keins mehr !

Zumindest nicht für den Tüv .

Ich wollte beim letzten Tüv die AHK am Scorpio meiner Eltern mit eintragen lassen , der Tüver meinte nur brauchste net mehr !!!.

Dachte mir gut wenns so ist ! :idee

MFG Christian
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
Registriert
4 September 2004
Beiträge
1.219
Alter
52
Ort
GB
Website
meettomy.site
Original von Karsten
??????????????????????????


?????????????????????????? ....da stelle ich mich doch gleich mit hinten an, wie???

Hat das vielleicht was mit den neuen Zulassungspapieren zu tun, so wie bei den Rad/-reifenkompis?

Naja obwohl wenn ich mir das richtig überleg, ist da ja eine Typ/Prüfnummer und eine E-Norm vorhanden. Aber trotzdem muss doch der Tüvler das Teil begutachten ob's richtig angebaut ist. Verstehe ich nicht, muss die Tage sowieso mit dem Galaxy zum Rundumcheck und da werd ich meinen Tüv-Svenni gleich mal löchern.
 

Karsten

Jungspund
Registriert
9 Oktober 2003
Beiträge
30
Alter
54
Ort
Nordbayern
Website
www.fordclub-nordbayern.de
Laut Aussage TÜV ist eine Abnahme der AHK nach wie vor erforderlich. Es muß grad bei so einem Teil wie einer AHK der Fachgerechte Anbau begutachtet werden, um eine Verkehrsgefährdung - die mit Sicherheit nicht unerheblich ist - auszuschließen.

Im übrigen ist es die Einbauanleitung/Gutachten E270 B.

Vielen Dank für die Hilfe!
 

Sonic2000

Kaiser
Registriert
28 August 2006
Beiträge
1.167
Alter
43
Ort
25348, Glückstadt
Interessanterweise muss der Einbau nur bei Privatleuten geprüft werden. Baut eine Meisterwerkstatt die AHK ein gilt es als werkseinbau. Wichtig ist halt die E-Nr, muss bei den alten Scheinen übereinstimmen (bei den neuen muss ich nochmal schauen) und es muss eine Anhängelast im Schein stehen, ist dort keine drin müssen auch wir zur Eintragung.
 

Roadrunner29

Haudegen
Registriert
14 März 2007
Beiträge
608
Alter
54
Ort
Bayern
Hallo,

wenn die AHKs neueren Baujahres sind haben die eine E-Nummer dann ist keine TÜV- Prüfung erforderlich und auch kein Eintrag in die Papiere, es gibt auch keine ABE mehr. Die Anbauanleitung muß aber mitgeführt werden.

Ich habe selber vor ca. 5 Jahren bei "Kupplung.de" eine BOSAL gekauft, da war auch weiter nichts dabei, dann habe ich nachgefragt zwecks Papieren und die sagten mir das auch mit der E-Nummer und siehe da der TÜV hat sich die letzten beiden male nie für das Teil interessiert.

Es ist natürlich abhängig vom Hersteller der AHK, denn die müssen ja die Dinger entsprechend prüfen lassen!!!!!

Gruß
Michael
 
Oben