Ronnymondy

Kaiser
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Ich mach mir jetzt schon seit Tagen gedanken über vollgenden Sachverhalt,und wollte euch mal fragen...

Ich hatte mir ja nach meinem Unfall einen neuen gebrauchten Ford beim Händler geholt mit A1 oder 1A Garantie....diese wird ja soweit ich weiß von einer Fremdfirma gewährt...

Diese Garantie wird ja auch im Kaufvertrag festgehalten.

Nachdem ich den Ford ein paar Tage hatte, hat das Autohaus Konkurs angemeldet,da ein Geschäftsführer die Konten abgeräumt hat und sich aus dem Staub gemacht hat.

Nun hat ja der Konkursverwalter die Sache Übernommen,und jegliche Zahlungen an dritte eingestellt.Auch an die Fa.die die Garantie übernimmt.

Nun bekam ich von der Fa einen Brief,das mir jegliche Garantieleistungen gestrichen werden,da der Verwalter keine Zahlungen mehr zulässt.


Nun die Frage....da ein Teil des Kaufvertrages ja nicht erfüllt wurde,ist dieser Vertrag dann ungültig ?



Danke für eure Antworten


MFG
Ronnymondy
 

Baumschubser

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Grundsätzlich wurde der Vertrag nicht erfüllt, ist also anfechtbar. Aber gegen wen? Wenn das Autohaus in Insolvenz gegangen ist und da noch ein Betrag an diese Garantiefirma zu zahlen gewesen wäre, hast du leider die ganz große A-Karte gezogen. Bedauerlich, aber so wie ich das sehe, nicht zu ändern.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Zahle ich eigentlich für diese Garantie irgentwas bzw ist da ein Betrag x im Kaufvertrag vorgesehen ?

Das mit der A...karte habe ich zu spüren bekommen,nachdem ich nach 2 Wochen die Ventildeckedichtung erneuern lassen musste....


Ronnymondy
 

Baumschubser

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Wer da an wen was zu zahlen hat, weiß ich nicht. Fakt ist aber, dass wenn der Händler einen Betrag X an die A1-Garantiefirma abzudrücen hätte und selbiges nicht getan hast, dass du dann wirklich Pech hast. Ford als Hersteller wird kaum da einspringen. So dicke sitzen bei denen die Spendierhosen auch nur selten.
 

Hannilein

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Komisch...ich war bisher der festen Überzeugung, die A1 Garantie sei eine Ford-Garantie. Das wird auch so dargestellt: Link: http://www.ford.de/ie/garantie/garantie/fsgar05/-/-/-/-

Als meine einjährige A1 Garantie auslief, habe ich auch direkt von Ford ein Schreiben bezüglich weiterer Verlängerung bekommen.

@ Ronny: Ich würde mich auf jeden Fall mal an Ford wenden und um Aufklärung/Hilfe bitten.
 

Baumschubser

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Ist schon riichtig, dass das eine Ford-Garantie ist. Dennoch wird sowas nicht vom Hersteller selber, sondern von einer Versicherungsgesellschaft abgewickelt, die dann halt eine 100% Tocher des Werks ist. Und wenn das so sein sollte (weiß ich aber nicht genau), dass der Versicherungsbeitrag vom Händler einmalig dorthin zu überweisen ist, dann wars das.
 

mondeo901

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Original von Baumschubser
Ist schon riichtig, dass das eine Ford-Garantie ist. Dennoch wird sowas nicht vom Hersteller selber, sondern von einer Versicherungsgesellschaft abgewickelt, die dann halt eine 100% Tocher des Werks ist. Und wenn das so sein sollte (weiß ich aber nicht genau), dass der Versicherungsbeitrag vom Händler einmalig dorthin zu überweisen ist, dann wars das.

Das machen sogar verschiedene Versicherungen mit auch verschiednenen Standorten. Das kann man erkennen u.a. an der Versicherungsnummer.
Die sind teilweise völlig anderer Struktur.
Bei meinem Fahrzeug war die A1 Garantie im Rechnungsbetrag extra ausgewiesen. Ob die Versicherung bei vorhandenem Versicherungsvertrag /Beleg, den der Kunde ja (hoffentlich) in den Händen hält, sich vor der Leistung drücken kann, sollte ein Jurist entscheiden bzw. Entscheidungshilfe leisten.
Wenn ich ein Auto mit A1 kaufe, erhalte ich ja auch keine Geldeingangsbestätigung der A1 Versicherung, sondern meine Rechtsgrundlage ist mein Versicherungsschein. Und wenn kein Garantiefall eintritt, merke ich als Kunde gar nichts davon, ob der Händler die Kohle unterschlagen hat.
Denn es ist ja das Geld des Kunden, welches im Kaufpreis enthalten ist.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Also ich habe gerade mal nachgesehn,was im Vertrag steht,das steht nur unter Besondere Vereinbarung "A1 Garantie und Zulassung" aber ein Betrag ist da nirgents vermerkt.


MFG
Ronnymondy
 

Baumschubser

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Da steht auch nirgends ein Betrag, war bei mir auch immer so. Das erfährst du gar nicht, dass dafür was zu zahlen ist. Aber das ist auch unerheblich. Die Tatsache, dass da was zu zahlen gewesen wäre, ist entscheidend.
 

mondeo901

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Als Verkaufspreis wurde 15 000€ ausgehandelt. Auf der Rechnungs stand Fahrzeugpreis 147**€, A1 Garantie 2**€, .Auf den Euro genau müsste ich nachschauen, aberA1 war so 235€.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Das würde ja Bedeuten,das ich letztendlich die XXX Euronen mitfinanziere und in meinem fall dann mal umsonst.... :wand



Das alles ist in meinem Fall sowieso etwas komisch alles. Die Anzahlung für den neuen Gebrauchten,hat sich aus der Zession der Versicherung ergeben. Und als ich die XXXX Euro dem FFH vorbeibringen wollte,war das Autohaus schon leergeräumt,und man konnte da Möbel kaufen.... (neue Couch ?( nee )


MFG
 
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