Ronnymondy
Kaiser
Tagchen
Ich mach mir jetzt schon seit Tagen gedanken über vollgenden Sachverhalt,und wollte euch mal fragen...
Ich hatte mir ja nach meinem Unfall einen neuen gebrauchten Ford beim Händler geholt mit A1 oder 1A Garantie....diese wird ja soweit ich weiß von einer Fremdfirma gewährt...
Diese Garantie wird ja auch im Kaufvertrag festgehalten.
Nachdem ich den Ford ein paar Tage hatte, hat das Autohaus Konkurs angemeldet,da ein Geschäftsführer die Konten abgeräumt hat und sich aus dem Staub gemacht hat.
Nun hat ja der Konkursverwalter die Sache Übernommen,und jegliche Zahlungen an dritte eingestellt.Auch an die Fa.die die Garantie übernimmt.
Nun bekam ich von der Fa einen Brief,das mir jegliche Garantieleistungen gestrichen werden,da der Verwalter keine Zahlungen mehr zulässt.
Nun die Frage....da ein Teil des Kaufvertrages ja nicht erfüllt wurde,ist dieser Vertrag dann ungültig ?
Danke für eure Antworten
MFG
Ronnymondy
Ich mach mir jetzt schon seit Tagen gedanken über vollgenden Sachverhalt,und wollte euch mal fragen...
Ich hatte mir ja nach meinem Unfall einen neuen gebrauchten Ford beim Händler geholt mit A1 oder 1A Garantie....diese wird ja soweit ich weiß von einer Fremdfirma gewährt...
Diese Garantie wird ja auch im Kaufvertrag festgehalten.
Nachdem ich den Ford ein paar Tage hatte, hat das Autohaus Konkurs angemeldet,da ein Geschäftsführer die Konten abgeräumt hat und sich aus dem Staub gemacht hat.
Nun hat ja der Konkursverwalter die Sache Übernommen,und jegliche Zahlungen an dritte eingestellt.Auch an die Fa.die die Garantie übernimmt.
Nun bekam ich von der Fa einen Brief,das mir jegliche Garantieleistungen gestrichen werden,da der Verwalter keine Zahlungen mehr zulässt.
Nun die Frage....da ein Teil des Kaufvertrages ja nicht erfüllt wurde,ist dieser Vertrag dann ungültig ?
Danke für eure Antworten
MFG
Ronnymondy