8x17", 4/108, 215/45 bekomme ich diese kombination ohne probleme eingetragen?

H

hrboy

Gast im Fordboard
hallo,
ich habe ein scorpio 2.0 16V GFR limo von 95

zur zeit sind noch die 15zoll stahlfelgen drauf.
ich wollte aber evtl 8x17,4/108, 215/45 drauf ziehen falls sie denn ohne weiteres passen und ich sie eingetragen bekomme.
vllt wisst ihr ja ob sie ohne probleme eingertragen werden mit den maßen oder ob man noch was machen muss.

vielen vielen dank schon mal im vorraus,

mfg
denny
 
L

Lenny84

Gast im Fordboard
bei 8" ist die et entscheident da du sonst bördeln musst. ich hab 7,5 X 17 mit et 38 drauf original felgen. die passen ohne jede veränderung, jedoch ist nicht wirklich viel platz zur kotflügelkante (wollte 5mm distanzscheiben aber die passen schon nicht mehr). wenn deine et weniger ist kommst du um zusatzarbeiten nicht herum.
 
J

Jürgen

Gast im Fordboard
Nein nicht ohne bördeln usw. eingetragen ohne Nachbesserung bekommst Du nur bis 7 x 17 ET38, alles was darüber geht z.B. 7,5 oder 8 wirst du beim TÜV auf Widerstand stoßen, schau dir mal auf reifen.com die Gutachten usw. an, da steht auch drinnen ab wann Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden müssen.
 
H

hrboy

Gast im Fordboard
vielen dank für die shcnelle antwort vorab..

also dashat aber alles nichts damit zu tun das ich ne sonderlabnahme brauche oder?!

ich mein wenn die ET passt und der reifen nicht an kotflügel kommt ist es doch ok?!

weil es bringt mir ja nichts die felgen zu kaufen wenn ich im nachhinein festelle das ich sie nicht beim tüv eingetragen bekomme!

und bördeln möcht ich nicht.

lg
 
J

Jürgen

Gast im Fordboard
Man kauft ja auch keine felgen die man nicht eingetragen bekommt, zu jeder felge gehört ein Gutachten, und da steht drinnen ob es geht oder ob Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden müssen um den Eintrag zu bekommen.

z.B.
Ford Scorpio 85-152 215/50R17 K04 A01 A02 A04
GFR
e1*93/81*0018*..
e1*95/54*0018*..
85-152 225/45R17 T90 A05 A08 A09
A12 A14 A19
B02 K01 K07
K08 K42 K56
S01


A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B47 Auf ausreichenden Abstand zwischen Handbremsseil und Rad-Reifen-Kombination an Achse
2 ist zu achten. Gegebenenfalls ist die Seilführung zu korrigieren.
K01 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K02 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K05 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K06 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K11 Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
 

Christian

Triple Ass
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Hallo,

ich habe im April 2003 im noch nicht tiefergelegten Zustand folgende Rad-/Reifenkombination eingetragen bekommen, ohne Arbeiten am Radhaus wie z.B. Bördeln oder gar Ziehen:

- 225/45 R17 auf LM-Rad 8Jx17 H2 ET35

als dann die Tieferlegung von 30mm im April 2004 kam, musste ich lediglich hinten ab Radhausmitte bis hinten Bördeln.

Das ganze bei einem Turnier, welcher hinten weniger Platz im Radhaus hat, als die Limousine.

Gruß

Christian
 
J

Jürgen

Gast im Fordboard
Es ist natürlich auch so das nicht jeder TÜVler gleich ist, was du bei TÜVaa eingetragen bekommst, kann bei TÜVbb in die Hose gehen ist halt nun mal so, und Montags um 8 Uhr in der Frühe zum TÜV zu fahren ist auch nicht besonders ratsam.

Was wir hier besprechen sind vorgaben die der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, ob sich jeder TÜVler daran hält ist eine andere Diskussion.
 

Christian

Triple Ass
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Quakenbrück
Hallo,

es geht immer nur darum, dass nichts schleift, bzw. der Reifen nicht vom Radhaus aufgeschlitzt wird. Solange das passt, spricht nichts gegen eine Eintragung, egal, ob im Gutachten steht, dass die Kanten umgelegt werden sollen.
Gerade beim Scorpio habe ich schon gesehen, dass der eine die Kante bereits ab Werk umgelegt hat, der andere eben nicht. Warum auch immer, es ist so, ich habe es selbst gesehen. Somit ist nicht alles, was in einem Felgengutachten drinsteht unbedingt notwendig, solange eben die Freigängigkeit der Reifen bei voller Belastung gewährleistet ist.

Gruß

Christian
 

McBech

Lebende Legende
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215/45 wirst Du wahrscheinlich auch nicht eingetragen bekommen. Sämtliche Gutachten die ich gefunden habe waren für Minimum 225/45. Umbördeln an der HA war eigentlich auch immer angesagt.
 
H

hrboy

Gast im Fordboard
erst mal vielen dank für eure beiträge

tut mir leid wenn ich euch ein wenig allein gelassen habe, war an meinem scorpio beschäftigt:p "audio zeugs"

also ich habe in meinem schein/brief eingetragen:

225/45 R17 90V 7.5Jx17 H2 ET 38 dann steht da noch : FZ erfüllt auch RL 94/12/EWG

was immer das auch heissen mag..

also passen die felgen/reifen kombi auf jedenfall schon mal drauf.
nur diese kombination findet man gebraucht leider so gut wie gar nicht.
abgesehen von dem preis.
 
D

Dane-Scorpio

Gast im Fordboard
Also ich hatte 8x17" ET 35mm mit 225/45R17 eingetragen bekommen.
MUSST aber börteln (TÜV WILLS!!!) vorn und hinten! (zumindest ANSATZWEISE !)
 
H

hrboy

Gast im Fordboard
ich denke dann werde ich liber die 7.5er nehmen falls ich irgendwann mal günstige schnappen kann.
vielen dank
 
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