Original von Puma05
... du bestellst dir einfach einen, ... eintragen musst du es nicht!! ...
Bitte seid ein wenig vorsichtiger mit solchen Aussagen.
Eine Eintragung entfällt lediglich, wenn der Kat eine EG-Zulassung oder eine
ABE beinhaltet. Alles andere an Kat´s muss sehr wohl eingetragen werden.
Ansonsten ist die Betriebserlaubnis mit sofortiger Wirkung erloschen. Das kann
(aber muss nicht) Konsequenzen für den Versicherungsschutz haben und
eventuell kann noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung anhängig
werden.
Nur weil der Wagen trotz eines Kat´s ohne Zulassung eine HU bzw. eine AU
besteht, heißt das noch lange nicht, dass dann alles in Butter ist. Es hat nur
keiner hingeschaut bzw. es ist einfach nicht bemerkt worden.
Also schränkt pauschale Aussagen bitte dahingehend ein, dass der Kat eine
entsprechende Zulassung haben muss, denn es gibt auch jede menge von
den Teilen, die keine haben
