Hallo zusammen,
ich habe schon etliche (auch markenfremde) Foren durchsucht wegen günstigerer Steuereinstufung für meinen Escort Bj. 12/92 1,6 16V GAL.
Dabei sind mir zwei Dinge noch nicht ganz klar:
1. Ich brauche scheinbar, da im Fahrzeugbrief F509/1 steht die Version für Innenrohrdurchmesser 55,5mm, nicht 50,5mm. Vielleicht hat ja jemand den gleichen Wagen und kann das bestätigen
2. Das ist meine eigentliche Frage: Muss man (und wenn ja wann) eine Abgasuntersuchung machen lassen um den Minikat eingetragen zu bekommen? Ich habe meist gelesen, dass die alte gültige AU-Bescheinigung von vor dem Einbau genügt und man erst wieder regulär nach 2 Jahren zur nächsten AU-Vorführung muss. Stimmt das?
Danke!!!
ich habe schon etliche (auch markenfremde) Foren durchsucht wegen günstigerer Steuereinstufung für meinen Escort Bj. 12/92 1,6 16V GAL.
Dabei sind mir zwei Dinge noch nicht ganz klar:
1. Ich brauche scheinbar, da im Fahrzeugbrief F509/1 steht die Version für Innenrohrdurchmesser 55,5mm, nicht 50,5mm. Vielleicht hat ja jemand den gleichen Wagen und kann das bestätigen
2. Das ist meine eigentliche Frage: Muss man (und wenn ja wann) eine Abgasuntersuchung machen lassen um den Minikat eingetragen zu bekommen? Ich habe meist gelesen, dass die alte gültige AU-Bescheinigung von vor dem Einbau genügt und man erst wieder regulär nach 2 Jahren zur nächsten AU-Vorführung muss. Stimmt das?

Danke!!!