Original von alex666
Wobei laut StVZO diese Ausnahme für Fahrzeuge bis x/2000 nicht gilt. Dort wird dynam. LWR und SRA immer verlangt und dieses komische Schreiben vom KBA an Hella, was man immer so schön dazu bekommt, finde ich persönlich nicht sonderlich vertrauenserweckend.
Da liegst du aber gewaltig falsch!
Es handelt sich nicht um eine Ausnahme für Pkw, die bis "x/2000" zugelassen wurden, sondern um die grundsätzliche Regelung, ab wann aLWR/dLWR und SRA Pflicht sind! Dynamische LWR ist übrigens nie Pflicht gewesen, "nur" eine automatische.
Der Wisch, den du erwähnst, soll die Umrüstung von Halogenscheinwerfen auf Xenon zulassen - und das ist schlicht und ergreifend VERBOTEN!
Ich müsste mal daheim nachschauen, wo ich's habe, aber es handelt sich bei "meinem" Schreiben um eine Durchführungsbestimmung für "Prüfbetriebe" wie TÜV und Dekra . . .
... und das Teil ist echt, hab's hier vor Ort beim TÜV vorgelegt und als zutreffend bestätigt bekommen (Stand: 12/2004).
Darauf hin haben wir dann bei einem Sierra einen Umbau auf runde Doppelscheinwerfer durchgeführt (ätzend, weil eigentlich nicht für manuelle LWR vorgesehen) und Xenon-Module für Abblend- und Fernlicht darin eingebaut. Dem Gegenverkehr zuliebe haben wir dem Wagen allerdings mit SRA ausgestattet - das Hella-Kit passte ganz ordentlich in die Stoßstange.
Eintragung war (vor allem weil wir zuvor alles abgeklärt hatten) dann kein Problem mehr!