FoFoZetec

König
Registriert
14 März 2006
Beiträge
940
Alter
40
Ort
Anklam
Website
fofozetec.hat-gar-keine-homepage.de
hallo zusammen.

gestern wurde ich (wer auch sonst) wiedermal von unseren Gesetzeshüttern angehalten. diese netten Herren wollten mir erzählen das man keine Fußraumbeleuchtung und Grifmuldenbeleuchtung in blau haben darf, was ich aber nicht einsah. um weiteren Ärger zu vermeiden habe ich erstmal die sicherung rausgenommen die ich eingebaut hatte. jetzt meine Frage: Darf man das? :idee

ich habe die lichter so geklemmt das sie mit dem einschalten des Lichts angehen. sie blenden nicht oder ähnliches. sind einfach nur blaue LED´s bzw. im Fußraum LED Röhren. Grifmuldenbeleuchtung so wie auf FFCD.de erklärt wird.

ich habe nächsten Monat TÜV und würde gern wissen ob mans darf. bevor sich der alte Herr da auch noch aufregt weils Blau leuchtet.

Danke
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
Registriert
4 September 2004
Beiträge
1.219
Alter
51
Ort
GB
Website
meettomy.site
Ich glaub da müsstest Du ja deine zuschaltbaren Leseleuchten, Schalter und Instrumentenbeleuchtung (gut die ist bei Ford grün, aber egal) und ebenfalls auch wenn vorhanden ein blau beleuchtetes Autoradio ausbauen. mann mann mann, was für ein Quatsch soll das nun wieder sein, wieviele blau beleuchtete Vau-Wehs fahren denn mit derart beleuchteten Schnick Schnack serienmäßig durch die Gegend und da kräht kein Hahn danach.... :wand
 

Bad-Focus

König
Registriert
11 März 2005
Beiträge
871
Alter
39
Ort
Niedersachsen , Schaumburg
Website
www.focus-gallery.de
nene ihr schmeißt da nu wieder viel zusammen !

erstmal kann man blaue beleuchtung haben !

ABER jede innenbeleuchtung hat bedingungen zu erfüllen...
ein wichtiger grund ist , NICHT wärend der fahrt an !
denn dass kann teuer werden , daher würd ich im fußraum die original beleuchtung nutzen !
bzw. die verkabelung ;)
die geht nur wenn zündung aus geht oder tür offen ist :wow

im stand ist es zulässig , egal welche farbe.
nur sollte es nicht gelb oder blau blinken !

und instrumentenbeleuchtung ist wieder ein anderes thema !
 
D

dmuth

Gast im Fordboard
Hay
was ein schwachsinn
in meinen mondeo sind die schahlen ja auch beleuchtet von werk aus op blau oder grün ist ja vollkommen scheiß egal . GRÜN UND WEIS ,WAS´N SCHEISS [schild]OHMAN[/schild]
 
F

FocusFlo

Gast im Fordboard
Also ich kenne auch nur das Statement: So lange es keinen blendet, also weder Fahrer noch den "restlichen" Verkehr ist es ok. Und wenn es nicht nach aussen stahlt, was es anscheinend bei dir ja tat, sollte es ja keinen behindern.

Aber wir kennen ja die Rennleitung :affen :D
 

CoreForce

Haudegen
Registriert
13 April 2005
Beiträge
572
Alter
54
Ort
Neerach ZH
Website
streetka.blogspot.com
Original von dmuth
beleuchtet von werk aus op blau oder grün ist ja vollkommen ****** egal .
Nein, ist nicht egal. Blau ist eine Farbe welche im Strassenverkehr den Polizei- und Rettungsdiensten vorbehalten ist. Wenn eine blaue Beleuchtung in den Innenraum abstrahlt dass sie von aussen wahrgenommen wird ist diese nicht zulässig. Es scheint auch, dass diese Regelung neuerdings verstärkt überwacht wird, so deute ich mal diverse Statements aus TV und Presse.
 

caramba

Haudegen
Registriert
12 Juni 2006
Beiträge
567
Original von FoFoZetec
ich sehe es ja vieleicht ein wenn ich blaue unterbodenbeleuchtung hätte. aber das ist von außen kaum zu sehen wenn man nicht genau hinschaut sieht manns garnicht.

Die haben aber nun mal genau hingeschaut :happy:

Sorry, aber für das rumgeheule, nachdem man wegen Tempoüberschreitung, Anbau nicht zulässiger Teile o.ä. erwischt und verdonnert wurde habe ich keinerlei Verständnis.
Die blauen Leuchten, egal ob in der Deckenleuchte oder am Endrohr oder am Türgriff sind nicht zulässig, werden bei vernünftigen Verkäufern auch eindeutig als nicht STVZO-konform gekennzeichnet, und dementsprechend muss man mit den Konsequenzen leben.

Über Sinn und Unsinn so mancher Vorschrift lässt sich natürlich streiten, aber den Udels Böswillig- oder Unwissenheit vorwerfen zu wollen, naja. Letzteres trifft wohl vielmehr auf den Großteil der Käufer zu :rolleyes:
 
D

dmuth

Gast im Fordboard
Wenn Grifschahlen nicht zu hell sind ist das egal.....

Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen.

Die vorgeschriebenen nationalen lichttechnischen Einrichtungen sind den folgenden Paragrafen zu entnehmen (nicht ins Detail gehende Zusammenstellung!):
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht,
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten - Die Vorschrift über Begrenzungsleuchten gilt nicht für Krafträder ohne Beiwagen und Kfz < 1000 mm Breite
§ 51 a Seitliche Kenntlichmachung - Gilt nicht für Personenwagen und Kraftfahrzeuge bis 6 m Länge
§ 51 b Umrissleuchten - Gilt für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m
§ 51 c Parkleuchten, Park-Warntafeln - Für welche Fahrzeuge und wann Parkleuchten und Park-Warntafeln vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 17 StVO
§ 52 a Rückfahrscheinwerfer
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler,
§ 53 a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage - Gilt nicht für Krafträder
§ 53 b Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen
§ 53 d Nebelschlussleuchten - Gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 60 km/h bbH
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
§ 60 Abs. 4 Beleuchtungseinrichtung an Kennzeichen
Darüber hinaus sind folgende lichttechnische Einrichtungen für zulässig, aber nicht für vorgeschrieben erklärt worden:
§ 51 a Abs. 3 seitliche Kenntlichmachung - Gestattet die Anbringung seitlicher Kenntlichmachung für Fahrzeuge, für die sie nicht vorgeschrieben ist
§ 51 b Umrissleuchten - Neben den oben aufgeführten Fahrzeugen dürfen auch Fahrzeuge mit mehr als 1,80 m und nicht mehr als 2,10 m Breite mit Umrissleuchten ausgerüstet werden.
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
§ 53 c Tarnleuchten
Quelle:verkehsportal



bla bla bla und soweiter und soweiter
also wenn die nicht so hell wie im stadion sind ist das denke ich nich schlimm
 
B

Buzz.fun

Gast im Fordboard
Ja das ist mal wieder Deutschland :wand man kann sich ja auch über alles aufregen echt traurig gibt viel zu viele Vorschriften und Regelungen blick doch keine sau mehr durch.

Würd micih ja mal Interriesiern was die Grün Weissen sagen wenn ich meine Ambientebeleuchtung von Rot auf Blau umrüste ist ja Serie gewesen nur halt vorher rot.

Naja was will man machen :mp: :aufsmaul: muss man durch ^^
 

cos86

Kaiser
Registriert
9 April 2004
Beiträge
1.208
Alter
55
Ort
nrw
Über die Unsinnigkeit der STVZO läßt sich streiten jedoch bin ich mir sicher das nur noch blitzende-blinkende und blendende Kinderkarusselle auf der Strasse fahren würde wenn es nicht verboten wäre.
 
D

dmuth

Gast im Fordboard
[denk]ZITAT: Über die Unsinnigkeit der STVZO läßt sich streiten jedoch bin ich mir sicher das nur noch blitzende-blinkende und blendende Kinderkarusselle auf der Strasse fahren würde wenn es nicht verboten wäre.[/denk]

Das ist schon richtig ...
das würde dann so aussehen :wow
 

Bad-Focus

König
Registriert
11 März 2005
Beiträge
871
Alter
39
Ort
Niedersachsen , Schaumburg
Website
www.focus-gallery.de
naja aber wie schon gesagt , innenlicht ist nicht geregelt.
daher freie farbwahl !
also kann man seine instrumenten auch umbauen , bis aufein paar ausnahmen.

nur muss beachtet werden das , wärend der fahrt es keine lichtwirkung nach aussen gibt !
daher sind leseleuchten , fußraumbeleuchtung auch nur an zu schalten wenn der wagen steht !
und ob es ne lichtwirkung nach aussen gibt ist auslegungssache !

daher sollten nur die instrumenten beleuchtungen aktiv sein und radiobeleuchtung. wobei diese auch diskutiert wird , wegen manchen leuchtstarken versionen :wand
und bei den instrumenten muss man auch auf die leuchtkraft achten !
nachgerüstet oder umgebaute "ultrahelle" sind ebenso nicht zulässig.

auch eine original weiße leseleuchte darf nicht angeschaltet werden wenn das fahrzeuch sich beweigt !!! :wow

dass sie angeschaltet werden kann liegt daran , dass man nicht die tür öffnen muss , falls man was nachlesen will...
 

tlo-style

Haudegen
Registriert
30 Juni 2004
Beiträge
641
Alter
44
Ort
Stuttgart
hallo,

nen freund von mir hat nen v8, den vorgänger vom a8 und der hat serienmäßig ne rote fußraumbeleuchtung die zusammen mit dem standlicht/abblendlicht eingeschaltet wird. und das alles wie schon gesagt serienmässig.

gruß tlo
 

cos86

Kaiser
Registriert
9 April 2004
Beiträge
1.208
Alter
55
Ort
nrw
In der STVZO steht es geschrieben mit der Blendwirkung und wenn die Rennleitung so ne beleuchtete Kirmesbude zu albern ist gibt es ein Ticket auf der Grundlage der Blendung.

Nicht immer nur die Tüten im D&W Katalog anschauen sondern mal in die STVZO schauen :party2:
 

focusmaniac

Triple Ass
Registriert
10 April 2003
Beiträge
206
Alter
49
Ort
Burscheid
Original von cos86
Über die Unsinnigkeit der STVZO läßt sich streiten jedoch bin ich mir sicher das nur noch blitzende-blinkende und blendende Kinderkarusselle auf der Strasse fahren würde wenn es nicht verboten wäre.

Na und, was soll´s?
Also wen ein paar LEDs am Auto blenden der gehört meiner Meinung nach nicht auf die Strasse. Oder ist schon mal jemand vom Notarzt oder der Polizei geblendet worden wenn die mit Blaulicht unterwegs sind? Das stört ja auch keinen. Natürlich muss das gelbe und blaue Rundumlicht den offiziellen Fahrzeugen vorbehalten bleiben damit man sie unterscheiden kann. Aber wen würden denn z.B. diese leuchtenden Ventilkappen wirklich stören??? ?(
 

CoreForce

Haudegen
Registriert
13 April 2005
Beiträge
572
Alter
54
Ort
Neerach ZH
Website
streetka.blogspot.com
Original von focusmaniac
Aber wen würden denn z.B. diese leuchtenden Ventilkappen wirklich stören??? ?(
Mich, wenn ich dadurch abgelenkt werde und dadurch etwas übersehe was wichtiger wäre meine Aufmerksamkeit zu erhaschen.
Bei diesem ganzen Lichtgedönse geht es nur um die Erregung um Aufmerksamkeit. Auf einem Parkplatz mag das ganz nett sein, im Strassenverkehr gibt es wirklich (lebens-)wichtigere Sachen.
 

focusmaniac

Triple Ass
Registriert
10 April 2003
Beiträge
206
Alter
49
Ort
Burscheid
Original von CoreForce
Bei diesem ganzen Lichtgedönse geht es nur um die Erregung um Aufmerksamkeit.

Richtig erkannt. Man kann nie zuviel Aufmerksamkeit haben, das ist auch ein Sicherheitsfaktor. Gerade in Zeiten wo asphaltgraue Autos in Mode gekommen sind... ?(
 

cos86

Kaiser
Registriert
9 April 2004
Beiträge
1.208
Alter
55
Ort
nrw
Die grundsätzliche Frage war ob der Mist zulässig ist und das ist nach STVZO zu verneinen und kann geahndet werden.
Warum fühlen sich die Karussellfahrer denn immer auf die Unterbodenbeleuchtung getreten wenn zum 100sten Mal pro&contra durchgekaut wird warum es nicht zulässig ist.
Fakt ist das die Beleuchtung geregelt ist in der StVZO was auch Sinn macht und wer sich nicht daran hält bekommt Ärger.

Ich frage mich oft wer mit dem Leuchtgedöhns beeindruckt werden soll...
 
F

Fiestagirl

Gast im Fordboard
Das ging mir doch am Freitag genau so.

Kam auch so ein grüner auf mich zu und meinte ja ich solle mal de innenbeleuchtung an machen und meine papiere her geben. Naja kein thema, dann fing der an meine beleuchtung is ja hinten blau und wie das geschalten wäre. Da hab ich nur gesagt na mit der einstiegsbeleuchtung. (und meine 4 lämpchen hängen an der B und C säule ganz oben vorm himmel, also net nach aussenhin sichtbar, zumal die auch noch dunkel sind).

Da meinte er, man kann die aber wärend der fahrt zuschalten. Ich so naja klar wenn ich die weise an mache dann gehen ja logischerweise auch die hinten an und das es einfach nur ne einstiegsbeleuchtung ist... Er nur so, ja das geht net das hat ne wirkung nach aussen, ich stand draußen ich sag so wo bitte... na ich seh das un fertig... :kotz: ich könnte se jez sofort komplett abbauen oder mengelschein. Und mit abbauen bestand er auf komplett abbauen. Hab dem nur gesagt das ich mein auto jez net auseinander nehm und er soll mir so nen scheiß schein geben.

Später dann nen kumpel angerufen der bei den grünen arbeitet und er sagte mir es ist egal was man für eine beleuchtung innen drin hat ob blau, rot oder was weis ich was, solange die nicht in den hauptscheinwerfern sind ist das egal. Und er sagte mir ich soll zur dekra, tüv etc. gehen un mir das bescheinigen lassen das diese innenbeleuchtung genehmigt ist, damit dann zu den bullen gehen und die kosten die entstanden sind bekommt er aufgelastet, zudem bekommen die auch noch eine dienstaufsichtsbeschwerde. (Die ich natürlich mit meinem kumpel von den grünen verfassen werde)

Also dürfte es was eine innenbeleuchtung angeht doch keine probleme geben.
 

Bad-Focus

König
Registriert
11 März 2005
Beiträge
871
Alter
39
Ort
Niedersachsen , Schaumburg
Website
www.focus-gallery.de
sagte ich ja schon

es gibt , für den innenraum , keine feste vorschrift was die farbe angeht.
einzig ein paar einbau/nutzungsbedingungen ...

und auch blau steht da in keiner ausnahme !
von wegen , der polizei vorbehalten blah

nur eine sache darf halt nicht sein und dass ist blinkend , wenn ne wirkung nach aussen besteht (offene tür zb.)

für alles andere siehe dmuth post !

aber schön das hier manche das zeug innen und aussen in einen pott werfen und dann drüber herfaseln ohne recht die gesetze zu kennen :rolleyes:
 
F

Fiestagirl

Gast im Fordboard
So hab mich jez komplett bei allen schlau gemacht was geht. Also wie schon gesagt wurde, es darf nicht blinken und blitzen und die farbliche innenbeleuchtung darf auch nicht während der fahrt zuschaltbar sein (ist wirklich so laut prüfstelle) oder man schaltet/verbaut es irgendwie anders. Ansonsten is es egal welche farbe.

Aber was ich auch feststellte der Polizist dem ich das auto vorstellte, sagte mir auch, ihn hätte es net interessiert und es sei pille palle aber es gibt wohl auch tage wo ein Polizist mit dem falschen bein aufgestanden ist und solch einen hat man dann wohl erwischt und dann kommen die halt mit dem kleinsten mist an.
 

Santis

Mitglied
Registriert
7 Februar 2010
Beiträge
58
Alter
35
Ort
Ludwigshafen
Website
www.berglöwin.de
Puuust, hust hust. Mal ein wenig entstauben.

Habe auch eine Fußraumbeleuchtung (Blau) selber montiert. Habe sie an die Türkontakte geschlossen. Im Kofferraum habe ich auch auf Blau umgestellt, genau so wie das Handschuhfach. Im Kofferraum und im Handschuhfach habe ich die Lichter an die Originalleitungen angeschlossen. Alles hat auch ein E-Prüfzeichen.

Ich war beim Tüv, der hat gesagt, es gebe nichts zu bemängeln nur wüsste er nicht, wie er es eintragen sollte. Statdessen hat er mir aus so nem Tüf Handbuch ein paar Seiten aus gedruckt, auf denen ein bischen was über die Beleuchtung steht und das meine beleuchtung richtig wäre. Mich stört jetzt aber, das es nicht in meinen Papieren steht. könnt ihr da zu was sagen.
 

lesco

König
Registriert
22 August 2007
Beiträge
896
Alter
63
Ort
Herzogenrath
Steht in deinen Papieren,das Du Dvds schauen kannst ,wärend Du Auto fährst ?
Wenns Dich stört ,lass er eintragen .
Hust hust.
Wenn Du ,weiter und schneller nach oben willst ,mach weiter so.
Bringt Dir aber nichts.

:bier:
 
Oben