Lion

Lebende Legende
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G-Town im sonnigen Niedersachen
Servus !!!

ich habe gestern an meinem MK 5 ne mattig lippe drunter gebaut und nu habe ich noch ne bodenfreiheit vorne von 9,8 cm. vorher waren es etwa 19 cm. is das zu tief oder is das noch im erlaubten sinne.. wollte nur einmal anchfragen ;)
 
B

banditRS2000

Gast im Fordboard
Es gibt offiziell kein Vorgabe für eine Mindesthöhe!!! Auch wenn viele was anderes behaupten!
Du darfst halt durch dein Fahrwerk etc. keine Behinderung/ Gefährdung darstellen!
Wenn du also vor jedem Gullideckel ne Vollbremsung machst, erfüllst du diesen "Tatbestand"!

Das einzige was gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Scheinwerfer-Unterkante!
Diese muss eine Mindesthöhe von 50cm zum Boden haben!

Seit das die Rennleitung hier auch mal mitbekommen hat, sind die wie wild am Messen!!! :wand

Übrigens: 9,8cm sind doch reichlich! Mit der Mattig-Lippe hatte ich 4!!! :D :mua
Ne flexible Mondeo-Lippe ist da schon praktischer! Da kann dir auch keiner was... ;)
 

Lion

Lebende Legende
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besten dank für deinen rat..na ich da´chte nur das es da evtl schwierikkeiten gibt..den einmal bin ich schon aufgestzt als ich unsere eifnahrt runter rollte..mein opa schüttelte nur en kopf *g*..aber ich denke ich komme damit noch zurecht..aber bordstein parken is nimmer :mua
 
M

Mek Fisch

Gast im Fordboard
Nochwas, das Nummernschild hat auch eine Mindesthöhe.
Ich war vor einiger zeit beim Tüv, naja ... und die habens da un ein paar Zentimeter hochgeschraubt.
Der Escort V & VI hat ja das Numschild ab Werk schon ziemlich tief.
Ich glaube es müssen 15 - 25 cm sein.
 
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