Wer zahlt die Werkstattkosten bei Garantiefall?

hohlerturm

Doppel Ass
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Hallo, ich muß demnächst eine größere Reparatur vornehemen lassen. Die originalen Teile von Ford haben astronomische Preise ZMS 420 €, Kupplung 240 € und Zentralausdrücker 200 € ohne Mwst. Bei Zulieferern kann man zb. von LuK die gleichen Teile für etwa die Hälfte kaufen. Das reizt mich schon,
Aber:
Wer zahlt mir die Werkstattkosten, wenn so ein Teil (in der Garantiezeit) mal kaputt geht oder sogar einen Schaden am Fahrzeug verursacht? Der Einbau erfolgt natürlich durch eine Fachwerkstatt (Ford).

Mach ich es bei Ford bin ich was die Garantie angeht fein raus aber zahle etwa 350 € mehr.

Wie würdet ihr euch entscheiden?

Viele Grüße Alex
 

dridders

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Da Folgekosten beim Teilekauf normal ausgeschlossen sind: du! Ausser der Einbau war schuld, dann greift ggf. das 1 Jahr Gewaehrleistung auf die Werkleistung der Werkstatt. Aber auch wenn du bei Ford die Teile kaufst kommt es ganz auf die Konstellation drauf an. Werden Teile und Einbau separat abgerechnet, dann hast du 2 Jahre Gewaehrleistung auf die Teile, 1 Jahr auf Einbau... und darfst auch hier ggf. den erneuten Einbau selbst bezahlen. Werden Teile und Einbau als Paket berechnet, dann duerfte im Gewaehrleistungsfall wohl die Werkstatt die Arbeitskosten tragen... dafuer aber nur 1 Jahr lang. Alles natuerlich unter der Voraussetzung das die Werkstatt davon Gebrauch gemacht hat die Gewaehrleistung bei Werkleistungen auf 1 Jahr zu verkuerzen, was dort im Gegensatz zu Kaufvertraegen moeglich ist.
Garantie ist ja eh eine ganz freiwillige Story, ob dir da ueberhaupt jemand eine Garantie in irgend einer Form gibt ist die Frage, wenn ja in deren Bedingungen schauen wann sie greift und was sie abdeckt. Das kann jeder Hersteller individuell handhaben. Die Chancen das der Garantiegeber aber die Arbeitskosten bezahlt sind eher gering.
 

RedCougar

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Wenn du Fremdteile anbringst, die die Ford-Werkstatt einbauen soll, hast du zwei Jahre Gewährleistung auf die Neuteile, weil es für die Teile ein normaler Kaufvertrag wäre. Im Gewährleistungsfall müssen auch Aus- und Einbaukosten des Teils übernommen werden.

Wenn du alles bei einer Fordwerkstatt kaufst und einbauen lässt, wäre das ein sogenannter Werkvertrag. Dabei werden Teile und Einbau untrennbar zusammengfasst. Die Verjährungfrist für Mängel beträgt da ebenfalls zwei Jahre. die angesprochene einjährige Ford-Garantie ist zusätzlich freiwllig und eigentlich doppeltgemoppelt.

Wenn du beides getrennt händelst, hast du im Gewährleistungsfall allerdings immer Ärger. Der eine wird die Schuld auf den Anderen schieben. Der Teileverkäufer sagt dann, der Einbau war nicht richtig und die ausführende Werkstatt sagt, das Teil war schlecht. Du musst dich dann mit zwei Stellen herumärgern.
 
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