welche Strafe bei verbotenen FELGEN!?

A

alex 16v

Gast im Fordboard
hallo wenn ich jetzt mit felgen und reifen erwischt werde die auf meinem auto nicht eingetragen sind , welche strafe bekomme ich dann !?
PS: ich bin nicht mehr in der PROBEZEIT !
 

Siggmaster

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[offtopic]:falschforum Das gehört in Recht und Gesetz... [/offtopic]

Die Frage interessiert mich auch, musste in letzter öfter mal Testfahrten machen mit nicht eingetragenen Reifen und Felgen.

Auch würde mich mal interessieren ob es einen Unterschied macht, ob man schon einen TÜV Termin vereinbart hat oder nicht ?(
In den Gutachten steht zwar immer man muss "unmittelbar" zu einem Sachverständigen aber was heisst unmittelbar ?(
 

gruffti

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...das ist wie immer sehr einfach.
Man fährt mit einem nicht homologierten Fahrzeug. Für Hersteller gibt es da Sondergenehmigungen. D.h., die Änderungen sind in einem Dokoment gelistet und werden bei den Erprobungsfahrten mit geführt.

Es ist üblich bei der Fahrt zur Eintragung das zu akzeptieren, weil die Rechtmässigkeit nachgewiesen werden kann (ohne Freigabe trägt auch der Gutachter nichts ein und es wird extrem verdächtig, wenn ich der Rennleitung erzählen will, dass ich halt nur mal schauen wollte, was die so sagen).
So richtig interessant wird das erst, wenn ein Unfall passiert. Wird da die Änderung als Unfallursächlich eingestuft, ist die Versicherung aus dem Schneider.....

Ansonsten ist immer der Fahrer für den Zustand des Fahrzeuges haftbar...
 

Siggmaster

Foren Gott
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Und welche Strafe gibt es dann, wenn man nur angehalten wird und keinen Unfall baut?
Hängt dann wahrscheinlich wieder davon ab, an wen man von der Rennleitung gerät oder? Kann dann zwischen Verwarnung bis Stillegung sein schätz ich mal.
 

gruffti

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...Du hast es erfasst....

Hängt aber mehr von Dir selber ab. Sind Reifen und Felgen so, dass sie nie Zulassungsfähig sind, hast Du wohl sehr schlechte Karten.
Ansonsten wenn man nett und höflich ist, gibt es halt eine Mängelkarte und gut ist....

Sich dann aber noch einmal erwischen lassen, ist dann schon Harikiri....
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
das ist doch wie mit einem nicht eingetragenen luftfilter, 3 punkte und 50 euro. für fahrer und halter, falls unterschiedliche personen.
 

dridders

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Nur bei einem Luftfilter wird der Wagen nicht auf der Stelle stillgelegt, da das unverhaeltnissmaessig waere. Das ist nur dann der Fall wenn eine Gefahr besteht, also z.B. Reifen die zu weit ueber stehen oder keine ausreichende Freigaengigkeit besitzen. In dem Fall kommen dann schon allein die ganzen Kosten fuer Neuzulassung wieder auf einen zu, neben fahren ohne Betriebserlaubnis.
Sofern man einen TUeV-Termin hat und sich dann auch auf dem Weg zu selbigen oder aber auf dem Heimweg befindet ist die Fahrt gestattet, ansonsten nicht.
 

einzeller

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Hallo zusammen

Soweit mir bekannt ist darf die Polizei überhaupt keine Fahrzeuge stilllegen.....! dies darf nur ein Sachverständiger. Also TüV oder Dekra (meistens nicht in einer allg. Vekehrskontrolle anwesend)
Die Polizei darf einem aber die Weiterfahrt untersagen !!!!

In diesem Sinne
Kontollfreie Fahrt :schalt:

Gruß Ronny
 
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Patty1983L

Gast im Fordboard
Die Polizei darf das Fahrzeug aber sicherstellen und dann zerpflücken lassen! :D
 

Siggmaster

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Original von einzeller
Soweit mir bekannt ist darf die Polizei überhaupt keine Fahrzeuge stilllegen.....! dies darf nur ein Sachverständiger. Also TüV oder Dekra (meistens nicht in einer allg. Vekehrskontrolle anwesend)
Die Polizei darf einem aber die Weiterfahrt untersagen !!!!

Es gibt aber Polizisten, die meinen sie wären Sachverständige :rolleyes: :affen
 

dridders

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Das meinen wohl die wenigsten. Wer dir den Wagen vor Ort stilllegen will, der zerrt dich auf der Stelle zum TUeV, und wenn es 3 Uhr nachts ist. Und wenn der Polizist das macht, dann ist er sich auch zu 100% sicher das der Wagen anschliessend keine Plaketten mehr hat. Andernfalls erhaeltst du eine Maengelkarte und darfst den Wagen innerhalb kurzer Zeit beim TUeV vorfuehren.
Solange keine akkute Gefahr vom Betrieb des Fahrzeugs ausgeht wird es bei der Maengelkarte bleiben, ausser vielleicht es versteht der begruendete Verdacht der "Beweismittelvernichtung".
 
F

Flexi

Gast im Fordboard
Und selbst wenn man zum tüv wegen einzelabnahme fährst, ist man auf das gutdünken des herren im blauen kittel angewiesen.

hab nu man nuvo 19"235 35 er drauf plus tieferlegung

tüv castrop lehnte ab wollte trotz gleichem raddurchmesser tachojustierung erkannte das festigkeitsgutachten nicht an und weil sie kein vergleichsgutachten hatten lehnten sie ab

anruf bei man warum die auf einmal nicht eingetragen gehn,auf einmal behaupten die das sie nie sagten das ich die eingetragen bekomme...

ergo traue niemanden..........

tüv gelsenkirchen nach 5 min ohne probleme eingetragen.......

jaja kommt immer drauf an wehn man erwischt

mfg francis
 
P

Patty1983L

Gast im Fordboard
Original von dridders
Das meinen wohl die wenigsten. Wer dir den Wagen vor Ort stilllegen will, der zerrt dich auf der Stelle zum TUeV, und wenn es 3 Uhr nachts ist. Und wenn der Polizist das macht, dann ist er sich auch zu 100% sicher das der Wagen anschliessend keine Plaketten mehr hat. Andernfalls erhaeltst du eine Maengelkarte und darfst den Wagen innerhalb kurzer Zeit beim TUeV vorfuehren.
Solange keine akkute Gefahr vom Betrieb des Fahrzeugs ausgeht wird es bei der Maengelkarte bleiben, ausser vielleicht es versteht der begruendete Verdacht der "Beweismittelvernichtung".

Kann genauso gut ne Anzeige geben!!!

Niemand von euch kann sagen das ist so oder so das liegt immer im ermessen des Beamten!
 

MK6Zetec

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bei sicherheitsrelevanten sachen kann die weiterfahrt untersagt werden...
 

nafnaf73

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Original von MK6Zetec
Regelsatz 25€ plus erneute vorführung (seit 01.03.07)

bei sicherheitsrelevanten sachen kann die weiterfahrt untersagt werden...

Das stimmt aber nur wenn die Rad-/Reifenkombination so eintragungsfähig ist. Ansonsten sofort Anzeige mit Punkte, Stilllegung usw.
 

BigWoelfi

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Reifen und Felgen

Hallo,

interessantes Thema.

Ich habe jetzt einen Mondeo MK4 zugelassen und nicht schlecht gestaunt, als in der Zulassung stand: "215/55/R16 90V" für vorn und hinten. Unter Zi. 22 keinerlei Eintragungen zu anderen Reifengrößen.

Drauf sind tatsächlich aber "235/45R17 90V" auf "7,5Jx17H2OS55.0", sowohl vorn als auch hinten.

Im Brief steht davon gar nichts mehr.
Dabei ist eine "EG-Übereinstimmungsbescheinigung", in der das alels aufgelistet ist.

Auskunft in Zulassungsstelle:
Das braucht seit 01.01.2007 nicht mehr eingetragen werden in der Zulassung. Ob man jetzt diese Bescheinung dafür mitführen muss oder nicht, steht aber auch nirgends dabei, leider.

In der StVO kann ich dazu ebenfalls nichts finden. Da ist immer nur von "Zulassungsbescheinung Teil I" die Rede, was ja die stinknormale Zuallsung ist.

Woher wissen die vom Trachtenverein dann also, welche Reifen und Felgengrößen ich fahren darf?

Gruß, Wolfgang
 

nafnaf73

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RE: Reifen und Felgen

Original von BigWoelfi
Hallo,

interessantes Thema.

Ich habe jetzt einen Mondeo MK4 zugelassen und nicht schlecht gestaunt, als in der Zulassung stand: "215/55/R16 90V" für vorn und hinten. Unter Zi. 22 keinerlei Eintragungen zu anderen Reifengrößen.

Drauf sind tatsächlich aber "235/45R17 90V" auf "7,5Jx17H2OS55.0", sowohl vorn als auch hinten.

Im Brief steht davon gar nichts mehr.
Dabei ist eine "EG-Übereinstimmungsbescheinigung", in der das alels aufgelistet ist.

Auskunft in Zulassungsstelle:
Das braucht seit 01.01.2007 nicht mehr eingetragen werden in der Zulassung. Ob man jetzt diese Bescheinung dafür mitführen muss oder nicht, steht aber auch nirgends dabei, leider.

In der StVO kann ich dazu ebenfalls nichts finden. Da ist immer nur von "Zulassungsbescheinung Teil I" die Rede, was ja die stinknormale Zuallsung ist.

Woher wissen die vom Trachtenverein dann also, welche Reifen und Felgengrößen ich fahren darf?

Gruß, Wolfgang

Tja, wenn du andere Felgen drauf hast, dann haste ne ABE dabei, in welcher steht welche Größe du drauf machen darfst. Wenn es original Felgen vom Hersteller sind, dann müssen die sich schlau machen...
 

dridders

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1.1.2007? Quatsch, das gilt schon seit September 2005 etwa, seit die neuen Papiere eingefuehrt worden sind.
Woher es die Gruenen wissen? Im Zweifel gar nicht, dann muessen sie bei ihrer Zentrale, TUeV, Dekra, etc. nachfragen. Die Beweispflicht liegt bei den Gruenen, nur musst du halt im Zweifel warten waehrend sie nachfragen, ausser du kannst ihnen die Beweispflicht glaubhaft abnehmen (z.B. durch den EG-Wisch)
 

BigWoelfi

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Beweispflicht

Original von dridders
Woher es die Gruenen wissen? Im Zweifel gar nicht, dann muessen sie bei ihrer Zentrale, TUeV, Dekra, etc. nachfragen. Die Beweispflicht liegt bei den Gruenen, nur musst du halt im Zweifel warten waehrend sie nachfragen, ausser du kannst ihnen die Beweispflicht glaubhaft abnehmen (z.B. durch den EG-Wisch)
Das ist doch aber nur ein ganz stinknormales DIN-A4-Blatt im Querformat, ohne Stempel oder sonstige Herkunftskennzeichnung. So ein Teil könnte doch jeder am PC auch selbst verzapfen.

Gruß, Wolfgang
 
M

matthias-OB

Gast im Fordboard
RE: Beweispflicht

Original von BigWoelfi
Das ist doch aber nur ein ganz stinknormales DIN-A4-Blatt im Querformat, ohne Stempel oder sonstige Herkunftskennzeichnung. So ein Teil könnte doch jeder am PC auch selbst verzapfen.

Prinzipiell keine schlechte Idee, allerdings sei hier der Folgende Link gestattet: StGB §267...

Je nach Bauteil kann es von 25 € Verwarnungsgeld und einer Mängelkarte (plus Vorführungskosten etc.) bis hin zu einer Anzeige wegen Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs kommen. Das könnte beispielsweise bei nicht eingetragenenen Kuhfängern oder überdimensionierten Heckflügeln der Fall sein (Stichwort: Fußgängerschutz).
Die Polizei kann kein Auto an Ort und Stelle stilllegen. Dafür ist das Ordnungsamt oder die Zulassungsstelle zuständig. Die Polizei kann jedoch die Weiterfahrt untersagen, was dann bedeutet, dass man mit 2 Trachtenkumpels auf den nächsten Abschleppwagen warten und den dann auch noch bezahlen darf.

Schöne Grüße
Matthias
 
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