Welche Felgen für 98er Turnier?

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Taurus90

Gast im Fordboard
... war also jetzt beim TÜV - und (fast) genauso schlau wie vorher. Hatte alles in der ABE richtig interpretiert und jetzt sollen eben die, einzig zulässigen, 205/55-Reifen drauf. Für diese Größe sind lt. ABE nur vier Reifenfabrikate zulässig - außer ein Hersteller bestätigt mir die ausreichende Tragfähigkeit (und nur die!) eines Reifenfabrikates. Ist doch ein bißchen bekloppt, da die Tragfähigkeit auf den Reifen steht! Da fiel dem TÜVler auch nicht wirklich etwas zu ein ... Hm, ob die Angabe auf dem Reifen wohl als Bestätigung reichen würde?
Da dachte ich, daß es keine Widrigkeiten mit Rad/Reifen gibt, wenn ich originale Ford-Felgen kaufe - weit gefehlt. Aber erstens kommt es anders ...
 

Sonic2000

Kaiser
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So eine BEstätigung kann man sich bei den meisten Herstellern runter laden bzw anfordern. Mußte ich auch bei meinen 9er Felgen, da die Felgen offiiell zu breit sind für die Reifen...
Ist nichts wildes, Daten eingeben und nächsten Werktag haste das im Fax liegen...
Reifenfreigabe nennt sich das.
Dunlop
Hankook

So als Beispiel
 

Csaba007

Doppel Ass
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hallo jungs!!!

bin der meinung gehört zu haben dass dass mit der reifengeschichte(reifen fabrikate) laut EU nicht mehr bindend (unzulässig) sind/ist.wenn der reifen egal welche hersteller den geschwindigkeit/tragfähigkeits index auf reifen drauf hat dann darf mann es auch benutzen unabhängig von ABE.

gruß csaba :happy:
 

Sonic2000

Kaiser
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Ja und nein. Betrifft gerade Motorräder, da sind ja meist Bindungen in Schein eingetragen. Ja weil es insoweit stimmt, dass man sich nicht mehr zwingend dran halten muss, nein weill man um dieses zu Umgehen eine Hersteller-Freigabe mit sich führen muss :)

Das selbe gilt für die ABE/das TG der Felgen. Bei der Erstellung der ABE wurde die Felge mit den genannten Reifen geprüft, will man nun andere Reifen haben muss man eine Bestätigung des Reifenherstellers haben, damit die ABE/das TG weiterhin ihre Gültigkeit haben.

Ist z.B. bei meinen hinteren Felgen Pflicht, da 9x16 eigentlich zu breit für 225er sind (seit 2004 oder so müssen die Laufflächen "offiziel" breiter oder gleich der Felgenbreite sein, Begründung sinnfrei, möchte ich nciht wiedergeben), daher muss ich Reifen mit Felgenschutzkante fahren, durch die Freigabe bestätigt der HErsteller, dass der Schutz der Felge gegeben ist und die Reigen die übermäßige Streckung in die BReite mitspielt.

Gibt aber weiterhin TÜVer die das nciht interessiert und alles ohne Freigaben eintragen...
 
T

Taurus90

Gast im Fordboard
Hallo!

... es wird immer bekloppter ...

Wie schon oben gesagt, konnten mir die beiden TÜVler nicht wirklich etwas zu dem Passus in der ABE sagen, in dem angegeben wird, daß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit vorhanden sein muß.
Gut, also einmal zu einem örtlichen Reifen-Händler (der auch Vermessungen etc. macht) gegangen, um nähere Informationen einzuholen.
Dort schaute sich der Mensch erst einmal ausgiebig in der ABE die Angaben zu den Felgen an - hatte ich nicht nach gefragt ...
Dann mein Hinweis darauf, daß es sich bei meiner Nachfrage nur um die Reifen handeln würde - langsame Reaktion und dann Zustimmung ...
Dann meine, nochmalige, Erklärung für eine notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung. Daraufhin rief der "seinen" TÜV (der nicht identisch mit "meinem" ist) an, um Informationen zu erhalten. Die sahen dann so aus:
Es würde reichen, wenn auf den Reifen die Tragfähigkeit angegeben ist. Der Passus in der ABE beziehe sich nur auf ZR-Reifen, die schon mal keine Tragfähigkeit angegeben hätten. Und es wäre kein Problem, die Reifen mit LI 91 einzutragen, da die ja die passende Tragfähigkeit (wg. zul. Achslasten) hätten. Nach nochmaliger Nachfrage sagte er mir, daß dann das Mitführen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht notwendig wäre.
Da wir es nicht extrem eilig haben mit den neuen Reifen, bedankte ich mich erst einmal und schoß ab.
Zwischenzeitlich habe ich jetzt einmal ein paar Websites diverser Reifenhersteller besucht, mich nach Reifen umgeschaut und Unbedenklichkeitsbescheinigungen angefordert.
Ergebnis:
Bei nur vier Hersteller-Sites war es überhaupt möglich, diese anzufordern - na ja, zumindestens ein Anfang. Doch viel erstaunlicher ist für mich, daß ausnahmslos alle mir nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen mit dem LI 94 gegeben haben (Ein Hersteller hat das gewünschte Profil in 94 wohl nicht mehr in Produktion und hat mir dann eine "Nicht-Unbedenklichkeitsbescheinigung" für die 91er zugesandt - also abgelehnt!).
Nun frage ich mich natürlich, was ich tun soll. "Mein" TÜV sagt, ich bräuchte "wahrscheinlich" eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (gemeint war da wohl ein LI von 91). Der Reifen-Fritze sagt, mit den 91ern wäre alles kein Problem, auch ohne Bescheinigung. Und die Reifenhersteller geben diese Bescheinigung nur für die 94er ...
Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich nun tun soll? Wäre es der beste (sicherste) Weg, meinem TÜV und dem Reifenhersteller zu vertrauen, also 94er inkl. Bescheinigung zu kaufen oder sollte der Reifenfritze doch recht haben und ich würde mich auch mit dem auf legalem Weg befinden?
Muß dazu sagen, daß mir prinzipiell 91er lieber wären, da es nicht so viele 94er gibt (soweit ich das jetzt übersehen kann) - und ich befürchte, daß es in der Zukunft immer weniger werden (Wie gesagt, der eine Reifenhersteller hat die schon nicht mehr im Programm ...).
Vielleicht noch zum Schluß eine zusätzliche Frage:
In den Bescheinigungen ist immer auch die Rede von höchstzulässigen Stürzen an VA und HA - was hat das denn zu bedeuten? Der Sturz ist doch fahrzeugspezifisch, oder nicht?
Gruß
 
T

Taurus90

Gast im Fordboard
Original von Sonic2000
Ja und nein. Betrifft gerade Motorräder, da sind ja meist Bindungen in Schein eingetragen. Ja weil es insoweit stimmt, dass man sich nicht mehr zwingend dran halten muss, nein weill man um dieses zu Umgehen eine Hersteller-Freigabe mit sich führen muss :)

Hm, glaube, daß das nur zutrifft, bei nicht original im Fzg-Schein angegeben Reifengrößen. Bei unserem alten Fahrzeug waren auch Profile angegeben, doch wenn man die richtige Größe hatte, war, seit dem EU-Urteil, keine Eintragung mehr notwendig ...
 
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